ZILE-RdErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

Amtliche Abkürzung:
ZILE-RdErl
Ausfertigungsdatum:
15.07.2025
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

RdErl. d. ML v. 1. 3. 2023 - 306-60119/5 -

Vom 1. März 2023 (Nds. MBl. S. 184)

Zuletzt geändert durch RdErl. vom 15. Juli 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 363)

- VORIS 78350 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 1. 1. 2017 (Nds. MBl. S. 85), zuletzt geändert durch RdErl. v. 25. 3. 2022 (Nds. MBl. S. 576)
    - VORIS 78350 -

  2. b)

    RdErl. v. 2. 3. 2020 (Nds. MBl. S. 390), zuletzt geändert durch RdErl. v. 5. 2. 2021 (Nds. MBl. S. 419)
    - VORIS 64100 -

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Teilintervention Dorfentwicklungspläne (Nummer 2.1.1)3
Teilintervention Dorfentwicklung (Nummer 2.1.2)4
Teilintervention Neuordnung ländlichen Grundbesitzes (Flurbereinigung, Nummer 2.1.3)5
Teilintervention Basisdienstleistungen (Nummer 2.1.4)6
Teilintervention Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Nummer 2.1.5)7
Allgemeine sonstige Zuwendungsbestimmungen8
Allgemeine Anweisungen zum Verfahren9
Übergangsbestimmungen10
Schlussbestimmungen11
Bewertungsschema DorfentwicklungspläneAnlage 1
Bewertungsschema DorfentwicklungAnlage 2
Bewertungsschema Dorfentwicklung privater EinzelvorhabenAnlage 2a
Bewertungsschema Flurbereinigung (Ausbau Wegenetz)Anlage 3
Bewertungsschema BasisdienstleistungenAnlage 4
Bewertungsschema Kleinstunternehmen der GrundversorgungAnlage 5
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)

Anlage 5 ZILE-RdErl - Bewertungsschema Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Zahl sozialversicherungspflichtiger Arbeits-/Qualifizierungsplätze(maximal 30)
-Erhaltung5/Arbeitsplatz
-Neuschaffung (Planung)10/Arbeitsplatz
Entlohnung(maximal 10)
-Bindung an einen Tarifvertrag oder eine dem Tarifvertrag entsprechende Entlohnung5
-Übertarifliche Entlohnung10
Arbeitsplätze, die in besonderer Weise geeignet sind, Familie und Beruf zu vereinbaren
(gesondert zu begründen)
10
Unternehmen(maximal 30)
-Diversifizierung/Erweiterung eines bestehenden Unternehmens10
-Existenzgründung zur Errichtung eines neuen Unternehmens30
Überörtliche Versorgungsbedeutung20
Vorhaben trägt zur Innenentwicklung bei durch(maximal 20)
-Flächeneinsparung10
-Entsiegelung innerörtlicher Flächen10
-Um-/Nachnutzung vorhandener Bausubstanz in Ortsinnenlage10
Beseitigung von Gebäudeleerstand durch Nachnutzung
(kein Abriss)
15
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 70)
-Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
-versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
-Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)10
-Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen10
-begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen ("Schwammdörfer")30
Natur-/Umweltschutz(maximal 20)
-Flächenentsiegelung10
-Fassadenbegrünung (Gebäudeteile)10
Berücksichtigung besonderer Anforderungen,
z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess
(gesondert zu begründen)
10
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
-mehr als 1 % über Landesdurchschnitt 0
-5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes
Steuereinnahmekraft der Gemeinde
(maximal 10)
-mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
-15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Gesamtpunktzahl:maximal 255

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 40 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)

Anlage 2 ZILE-RdErl - Bewertungsschema Dorfentwicklung

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Zahl der Arbeits-/Qualifizierungsplätze(maximal 20)
-Erhaltung5/Arbeitsplatz
-Neuschaffung (Planung)10/Arbeitsplatz
Einrichtung zur Grundversorgung der örtlichen/überörtlichen Bevölkerung und Wirtschaft(maximal 30)
-Erhalt/Verbesserung einer bestehenden, erforderlichen Einrichtung20
-Neuschaffung einer erforderlichen Einrichtung30
Vorhaben trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei
(z. B. durch Art der Arbeitsplätze, Erreichbarkeit von Einrichtungen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf), Nichtdiskriminierung

(gesondert zu begründen)
20
Erhalt vorhandener Bausubstanz durch(maximal 20)
-Erhaltung und Gestaltung10
-Revitalisierung15
-Umnutzung20
Beim Erhalt vorhandener Bausubstanz: Schaffung von kleinen Mietwohneinheiten (maximal zwei Zimmer, Küche, Bad)20
Lage des Objektes im Dorfinnenbereich/Ortskern10
Vorhaben in direkter Wechselwirkung mit anderen Vorhaben der Dorfentwicklung (z. B. Ensemble oder Gestaltung Ortsmitte)10
Regelmäßige multifunktionale Nutzung auch unter sozialen und kulturellen Aspekten20
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 110)
-Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
-versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
-energiesparende und insektenfreundliche Straßenbeleuchtung10
-Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)10
-umfassende Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen20
-begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen ("Schwammdörfer")50
Natur-/Umweltschutz(maximal 70)
-kleinere Flächenentsiegelung, z. B. vereinzelte Straßenseitenbereiche5
-große Flächenentsiegelung, z. B. Platzgestaltung20
-Schaffung kleinerer Grün- und Blühflächen wie z. B. Blühstreifen, Fassadenbegrünung (Gebäudeteile)5
-Schaffung großflächiger Grün- und Blühflächen wie z. B. Obstwiesen, Fassadenbegrünung (gesamtes Gebäude)20
-beträchtliche Erhöhung der Biodiversität durch Habitate und deren Vernetzung durch Biotopteiche, Totholzhaufen, Fledermausquartiere usw.20
Ehrenamtliches Engagement unterstützt umfassend bei(maximal 30)
-Verbesserung und Ausbau einer Einrichtung/Anlage5
-Schaffung einer Einrichtung/Anlage10
-dauerhaftem Betrieb/Funktion einer Einrichtung/Anlage20
Vorhaben ist zum Gebäudeerhalt dringend erforderlich, da Gebäudesubstanz gefährdet20
Folgevorhaben zum Erhalt gefährdeter Gebäudesubstanz10
Verbesserung des Ortsbildes oder Erhalt der vorhandenen positiven ortsbildprägenden Wirkung(maximal 30)
-mittel15
-groß25
-sehr groß30
Bedeutung des Objektes für die regionale Baukultur(maximal 25)
-ortsbildprägend15
-Kulturdenkmal25
Verbesserung der Verkehrssicherheit10
Berücksichtigung besonderer Anforderungen,
z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess

(gesondert zu begründen)
10
Besondere Bedeutung, z. B. für die Umsetzung der Ziele der Dorfentwicklung (Pilot- oder Leitvorhaben, Beispiel-Referenzvorhaben) insbesondere mit hervorgehobener Erwähnung im Dorfentwicklungsplan; Startvorhaben oder umfassender Abschluss der Dorfentwicklung
(besonders zu begründen)
20
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
-mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
-5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes Steuereinnahmekraft der Gemeinde(maximal 10)
-mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
-15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Einstufung in der Dorfentwicklungsplanung *)(maximal 20)
D 15
C 110
B 115
A 120
Gesamtpunktzahl: maximal 515

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

*)

Anträge privater oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts, deren Vorhaben regelmäßig im Dorfentwicklungsplan nicht aufgeführt sind, erhalten 10 Punkte, um eine Vergleichbarkeit mit kommunalen Vorhaben herzustellen.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)

Anlage 2a ZILE-RdErl - Bewertungsschema Dorfentwicklung privater Einzelvorhaben

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Verbesserung des Ortsbildes oder Erhalt der vorhandenen positiven ortsbildprägenden Wirkung(maximal 30)
-mittel15
-groß25
-sehr groß30
Erhaltung vorhandener Bausubstanz durch(maximal 20)
-Erhaltung und Gestaltung10
-Revitalisierung15
-Umnutzung20
Beim Erhalt vorhandener Bausubstanz: Schaffung von kleinen Mietwohneinheiten (maximal zwei Zimmer, Küche, Bad)20
Lage des Objektes im Dorfinnenbereich/Ortskern10
Vorhaben in direkter Wechselwirkung mit anderen Vorhaben der Dorfentwicklung (z. B. Ensemble oder Gestaltung Ortsmitte)10
Vorhaben ist zum Gebäudeerhalt dringend erforderlich, da Gebäudesubstanz gefährdet20
Folgevorhaben zum Erhalt gefährdeter Gebäudesubstanz10
Bedeutung des Objektes für die regionale Baukultur(maximal 25)
-Ortsbild-/Landschaftsbild prägend15
-Kulturdenkmal25
Wiederherstellung historischer Elemente (umfassende gestalterische Aufwertung)10
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 70)
-Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
-versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
-Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)10
-Bepflanzung mit klimaresistenten Gehölzen10
-begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen ("Schwammdörfer")30
Natur-/Umweltschutz(maximal 65)
-kleinere Flächenentsiegelung, z. B. einzelne Stellplätze5
-größere Flächenentsiegelung, z. B. Hofstelle20
-Schaffung kleinerer Grün- und Blühflächen wie z. B. Blühstreifen, Fassadenbegrünung (Gebäudeteile)5
-Schaffung großflächiger Grün- und Blühflächen wie z. B. Obstwiesen, Fassadenbegrünung (gesamtes Gebäude)20
-Beträchtliche Unterstützung von Habitaten durch Biotopteiche, Totholzhaufen, Fledermausquartiere usw.15
Besondere Bedeutung, z. B. für die Umsetzung der Ziele der Dorfentwicklung (Pilot- oder Leitvorhaben, Beispiel-Referenzvorhaben), umfassender Abschluss der Dorfentwicklung, hervorgehobene Erwähnung im Dorferneuerungsplan mit besonderer Begründung20
Sonstiger Beitrag zur dörflichen Entwicklung, z. B. Naherholung, Dorfgemeinschaft, Infrastruktur, Kultur, Inklusion(maximal 20)
-gering5
-mittel10
-groß20
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
-mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
-5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes Steuereinnahmekraft der Gemeinde(maximal 10)
-mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
-15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Gesamtpunktzahl: maximal 350

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 30 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)

Anlage 4 ZILE-RdErl - Bewertungsschema Basisdienstleistungen

Begünstigte, Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

Struktur- und Marktanalyse oder Investitions- und Wirtschaftlichkeitskonzept liegt vor.

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Zahl der Arbeits-/Qualifizierungsplätze(maximal 20)
-Erhaltung5/Arbeitsplatz
-Neuschaffung (Planung)10/Arbeitsplatz
Sicherung der Grundversorgung für die Bevölkerung durch(max. 50)
-Erhaltung/Verbesserung einer bestehenden, erforderlichen Einrichtung10
-Neuschaffung einer erforderlichen Einrichtung20
-Bündelung von mindestens drei Basisdienstleistungseinrichtungen30
Hausärztliche Versorgung(maximal 20)
-Erhalt/Verbesserung der hausärztlichen Versorgung20
-Neuschaffung einer hausärztlichen Versorgung20
Überörtliche Versorgungsbedeutung20
Regelmäßige multifunktionale Nutzung auch unter sozialen und kulturellen Aspekten20
Vorhaben trägt zur Innenentwicklung bei durch(maximal 30)
-Flächeneinsparung10
-Entsiegelung innerörtlicher Flächen10
-Um-/Nachnutzung vorhandener Bausubstanz in Ortsinnenlage10
Beseitigung von Gebäudeleerstand durch Nachnutzung (kein Abriss)15
Ehrenamtliches Engagement bei(maximal 45)
-Verbesserung und Ausbau einer Einrichtung/Anlage15
-Schaffung der Einrichtung20
-dauerhaftem Betrieb der Einrichtung25
Vorhaben trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei (z. B. durch Art der Arbeitsplätze, Erreichbarkeit von Einrichtungen; Vereinbarkeit von Familie und Beruf), Nichtdiskriminierung
(gesondert zu begründen)
20
Klimaschutz/Klimafolgenanpassung durch(maximal 100)
-Wasserrückhaltung/-speicherung zur Wiederverwendung10
-versickerungsfähige Oberflächengestaltung10
-Verwendung natürlicher, nachhaltiger oder recycelter Baustoffe in erheblicher Menge (z. B. Lehm, Stroh)30
-begleitenden innerörtlichen Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen ("Schwammdörfer")50
Natur- und Umweltschutz(maximal 20)
-Flächenentsiegelung10
-Fassadenbegrünung10
Besondere und breite Bürgerbeteiligung, z. B. durch Befragungen, Bürgerabende, Besichtigungen von umgesetzten Vorhaben10
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
-mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
-5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
Strukturschwäche des Raumes Steuereinnahmekraft der Gemeinde(maximal 10)
-mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
-15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
-mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
Gesamtpunktzahl:maximal 390

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)

Anlage 1 ZILE-RdErl - Bewertungsschema Dorfentwicklungspläne

Begünstigte/Begünstigter:

Festlegungsnummer (Festl-Nr.):

Regionales Entwicklungskonzept (REK):

Hinweis: Voraussetzung für einen Antrag auf Förderung eines Dorfentwicklungsplanes ist die Aufnahme der Dorfregion in das Dorfentwicklungsprogramm (DE-P) des Landes. D. h. die Auswahlentscheidung wird bereits bei der Bewerbung der Dorfregion um Aufnahme in das DE-Programm getroffen. Die in der Folge beantragte Zuwendung für die Erarbeitung des Dorfentwicklungsplans beinhaltet keine Auswahlentscheidung mehr. Als Auswahlkriterien gelten daher die für die Aufnahme ins DE-Programm vorzunehmenden Bewertungen.

Bewertungsbereich - Strategische Ansätze
Bewertung mit
3.1Leitbild/er oder vergleichbare Zielsetzung/Prozesskultur der Dorfregion, das/die der beabsichtigten Dorfentwicklung bereits zugrunde liegt/en bis zu 2 Punktenbis zu 5 Punkten für eine nachvollziehbare Ableitung
3.2Welche Handlungsfelder werden neben den Pflichthandlungsfeldern der Dorfentwicklung besonders wichtig sein und wie begründet sich dasbis zu 2 Punkten
3.3Für die Dorfregion wird eine Entwicklungs-, Stabilisierungs- oder Anpassungsstrategie gewählt (Hauptstrategie)E = 1 Punkt
S = 5 Punkten
A = 7 Punkten
3.4Bereits vorhandene Beiträge zur Unterstützung der Entwicklung der gewachsenen, dörflichen Siedlungsstrukturen (Innenentwicklung, Entwicklung im Bestand, Satzungen, finanzielle Anreize, Leerstandskataster, Altbaubörse ggf. Bedarf an Bodenordnung sowie Vermeidung von Flächeninanspruchnahme)bis zu 5 Punkten
3.5Bereits bestehende Ansätze intakter Soziokultur und der Nachhaltigkeit
  • zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung

  • Umwelt- und Artenschutz, Ressourcenschutz

  • zum Umgang mit der demografischen Entwicklung

  • zur Inklusion

  • Gesundheit/gesundes Lebensumfeld


die im Dorfentwicklungsprozess weiterentwickelt werden sollen
bis zu 15 Punkten
3.6Unterstützung der Ziele eines vorhandenen integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts/Regionalen Entwicklungskonzeptsbis zu 4 Punkten
3.7Kommunikation und Zusammenarbeit in der oder für die Dorfregion
3.7.1Netzwerke/Kooperationenbis zu 2 Punktenbis zu 5 Zusatzpunkten bei innovativen Querschnittsansätzen
3.7.2Zusammenschlüssebis zu 2 Punkten
3.7.3Planungen Dritter, die für die Dorfregion von Belang sind und deren Auswirkungenbis zu 3 Punkten
3.7.4Interkommunale Planungs- und ergänzende Förderansätze (z. B. Programme der Städtebauförderung, kommunale Förderung)bis zu 3 Punkten
3.8Inhalte, Konzepte und Vorhaben, zu denen über die Dorfregion hinaus folgende Dörfer in die Dorfentwicklung einbezogen werden sollen (Betrachtungsraum)bis zu 5 Punkten
Bewertungsbereich - Den Prozess unterstützende Ansätze:
Bewertung mit
4.1Die Dorfmoderation soll in folgendem Umfang in den Prozess eingebunden werden. Vorgesehene oder bereits erfolgte Maßnahmen zur Qualifizierung örtlicher Akteure und deren Einbindung in die Dorfentwicklung (Dorfmoderatorinnen oder Dorfmoderatoren, VIP)bis zu 5 Punktenbis zu 5 Zusatzpunkten, wenn ein besonderer, innovativer Ansatz beschrieben ist
4.2Bürgermotivation und vorhandenes bürgerschaftliches Engagement zum Beispiel Teilnahmen am Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" oder anderen Wettbewerben, Qualifizierung örtlicher Akteure (z. B. Dorfmoderatoren/Engagementlotsen)bis zu 5 Punkten
4.3Daraus resultierender Bedarf an einer Dorfentwicklung (Prozess und Förderung) und Nachfrage aus der Bevölkerung und bisherige oder vorgesehene Einbindung des Engagements in die Dorfentwicklungbis zu 5 Punkten
4.4Erfolgte oder vorgesehene Einbindung externen Expertenwissens und Dritter (z. B. Wirtschafts- und Sozialpartner) in die Dorfentwicklungbis zu 5 Punkten
4.5Finanzlage der Gemeinde/GemeindenSteuereinnahmekraft
< -15 %10 Punkten
-15 % bis+15 %5 Punkten
> + 15 % 0 Punkten
Teil B - Allgemeine Beschreibung
Bewertung mit
Welchen Beitrag soll ein Dorfentwicklungsprozess zur Entwicklung der Dorfregion und der beteiligten Gemeinde/n leisten? Gibt es erste, konkrete Ideen für investive, nicht-investive Vorhaben sowie Kleinstvorhaben?bis zu 10 Punkten
Wie kann und will die Gemeinde/wollen die Gemeinden den Dorfentwicklungsprozess unterstützen, z. B. mit Ressourcen der Verwaltung oder durch die finanzielle Beteiligung an privaten Vorhaben? Welche die Dorfentwicklung unterstützenden Kompetenzen und Erfahrungen liegen in der Dorfregion und in den beteiligten Gemeinden vor und wie sollen diese für den Dorfentwicklungsprozess genutzt werden?
Wie wird die Gemeinde eine zügige und nachhaltige Umsetzung von Planungsinhalten gewährleisten?
bis zu 5 Punkten
Wie werden die Ergebnisse des Dorfentwicklungsprozesses und des Dorfentwicklungsplans während und vor allem nach dem Planungsprozess i. S. der Nachhaltigkeit in der Gemeindeentwicklung berücksichtigt?bis zu 5 Punkten
In welchen Bereichen kann sich die Gemeinde vorstellen, Dorfmoderatorinnen oder Dorfmoderatoren auch nach dem Dorfentwicklungsverfahren beratend bei Entscheidungen hinzuzuziehen, mit ihnen zusammenzuarbeiten oder ihnen ggf. Verantwortung zu übertragen?bis zu 5 Punkten
Teil C - Bildhafte, graphisch gestalterische Darstellung des konzeptionellen Ansatzes
Bewertung mit
An dieser Stelle kann eine bildhafte, graphisch gestalterische Darstellung des konzeptionellen Ansatzes oder auch des Leitbildes eingefügt werden. Diese Möglichkeit kann zur kreativen Unterstützung der Ausführungen und Beschreibungen zu Teil A und B genutzt werden.
Eine Verpflichtung zur graphischen Darstellung/Präsentation besteht nicht.
bis zu 5 Querschnitts-Bonuspunkten

Gesamtpunktzahl: maximal 125

Erreichte Punktzahl:

Für eine Förderung sind mindestens 65 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)

Anlage 3 ZILE-RdErl - Bewertungsschema Flurbereinigung (Ausbau Wegenetz)

Begünstigte/Begünstigter:

Vorhaben/Festl-Nr.:

REK:

KriteriumMaximale PunktzahlPunktzahl
Erschließungseffizienz *) (gilt auch für Brücken) (maximal 30)
- sehr hoch (100 m/> 5 ha)30
- hoch (100 m/3 bis 5 ha)20
- mittel (100 m/< 3 ha)10
Beschaffenheit (gilt auch für Brücken)(maximal 20)
- sehr schlecht20
- schlecht10
- mittel5
Haupterschließungsweg(maximal 50)
- sehr hohe Bedeutung (erschließt direkt mehr als 3 Wege)50
- hohe Bedeutung (erschließt direkt 1 bis 3 Wege) oder überörtliche Bedeutung30
Bewirtschaftungsvorteil aus der Art der Befestigung (nach Ausbau)(maximal 20)
- gebundene Deckschicht20
- ungebundene Deckschicht10
Erschwernisse für den Ausbau, z. B. mooriger Untergrund, Hanglagen (gesondert zu begründen)10
Flurbereinigungsverfahren leistet Beitrag zur Klimafolgenanpassung z. B. durch Bereitstellung von Moorflächen zur Wiedervernässung (Einsparung Treibhausgase)(maximal 30)
- bis 30 ha10
- bis 100 ha20
- über 100 ha30
Multifunktionalität zur Steigerung der touristischen Attraktivität z. B. Skaten, klassifizierter Radweg(maximal 15)
5/je Möglichkeit
Berücksichtigung besonderer Anforderungen, z. B. Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess, Reduzierung des innerörtlichen Verkehrs, (gesondert zu begründen)10
Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(maximal 10)
- mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10
- 5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0
Strukturschwäche des Raumes Steuereinnahmekraft der Gemeinde(maximal 10)
- mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10
- 15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5
- mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0
Gesamtpunktzahl:maximal 205

Begründung:

Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).

*)

Dem Haupterschließungsweg werden die von ihm direkt erschlossenen Wege und deren anliegende Flächen zugerechnet. Bei Brücken werden die beidseitig vorhandenen Wege mit den direkt anliegenden Flächen bis zur je nächsten Kreuzung mit Wegen vergleichbarer Befestigung berücksichtigt, nicht aber abzweigende Wege mit deren anliegenden Flächen. Werden in einem Vorhaben mehrere Wege ausgebaut, so werden die Werte für jeden Weg ermittelt, addiert und anschließend durch die Anzahl der auszubauenden Wege geteilt.

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Juli 2027 durch Nummer 11 des RdErl. i.d.F. vom 24. Januar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 45)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.