ZBSN-FördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Amtliche Abkürzung:
ZBSN-FördErl
Ausfertigungsdatum:
15.12.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Erl. d. MS v. 2. 12. 2020 - 101.21-43137/3 -

- VORIS 21141 -

Vom 2. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1445)

Geändert durch Erl. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nrn. 621, 625)

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Anweisungen zum Verfahren6
Schlussbestimmungen7
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nrn. 621, 625)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.