Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)
- Ausfertigungsdatum:
- 09.04.2024
Berechnung der Förderbeträge
1. Punktwerte für Basis- und SofortmaßnahmenDie Bewertung der freiwilligen Maßnahmen im Wiesenvogelschutz erfolgt auf Basis von Ersatzkostenberechnungen für intensiv bewirtschaftete Grünlandstandorte auf Moor- und Mineralböden. Die Bewertung der Mineralstandorte basiert auf den Mittelwerten von Sand- und Marschböden. Im Ergebnis werden Punkte für die freiwilligen Maßnahmen errechnet, die jeweils einen Wert von 13 EUR/ha Maßnahmenfläche haben.1.1 Bewertung von Basismaßnahmen und möglicher Basispakete (Varianten)Punktwerte für freiwillig zu vereinbarende Basismaßnahmen im Küken- und GelegeschutzBasismaßnahmenBasis-Pakete *)MoorbodenMineralbodenKombination von sich ergänzenden Basismaßnahmen (Basispakete)Düngung: maximal 50 kg/ha N düngewirksam vor dem 15. März, anschließend keine Düngung bis zur ersten Nutzung (A)AA1714Verzicht auf Bewirtschaftung nach 15. März bis zur ersten Nutzung (B)BA + B2621Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. Juni (C)CA + B + C3335Wasseranstau oder Zuwässerung bis 31. Mai (keine Befahrbarkeit während des Anstaus)DA + B + C + D4747*)Im Bedarfsfall können weitere Basismaßnahmen (Nummer 1.2) oder Sofortmaßnahmen vereinbart werden.1.2 Sonstige Bewirtschaftungsauflagen oder BewirtschaftungsweisenPunktwerte für freiwillig zu vereinbarende Basismaßnahmen im Küken- und GelegeschutzBasismaßnahmenSofortmaßnahmen 1)MoorbodenMineralbodenMaßnahmenbereich: Sonstige Bewirtschaftungsauflagen oder Bewirtschaftungsweisen2)Mahd von innen nach außen, langsam und vorsichtigEX33Frischgrasverfütterung zur Schaffung StreifenhabitatFX88Flucht-/Grünstreifen im Grünland mindestens 10 % der Fläche bis 30. Juni nicht genutztGX771)Sofortmaßnahmen (Schnitt/Weide) nach den Nummern 1.3 bis 1.4 werden bei Bedarf zu einem Basispaket nach Nummer 1.1 ergänzt und müssen entsprechend der Kombinationstabellen der Nummern 1.5 bis 1.6 bewertet werden.2)Punktwerte nach Nummer 1.2 werden auch in Kombination mit einem Basispaket nach Nummer 1.1 oder bei Kombination mit sonstigen Sofortmaßnahmen in voller Höhe addiert (Zusatzaufwand).1.3 Maßnahmen zur Schnittnutzung und Punkte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen ohne BasispaketPunktwerte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen im Küken- und Gelegeschutz Niedersachsen1)MoorbodenMineralbodenMaßnahmenbereich: verzögerte Schnittnutzung bei MahdVerzicht auf Bewirtschaftung nach 15. März bis zur ersten Nutzung 2)97Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 25. Mai34Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 1. Juni45Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 5. Juni78Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 10. Juni99Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. Juni 2)1416Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 20. Juni2121Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 30. Juni 3334Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. Juli4043Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 30. Juli4244Verzögerung des ersten Schnittes bei Wiesennutzung bis 15. August4445Ausnahme vom flächigen Wiesenvogelschutz:separates Aussparen von Gelegen bei Schnittnutzung (Betrag pro Gelege) 441)In fachlich begründeten Ausnahmefällen können unter Berücksichtigung vorrangiger gesetzlicher oder vertraglicher Bewirtschaftungstermine später aufsattelnde Sofortmaßnahmen nur mit jeweiligen Punktwertabzügen gefördert werden.2)Als Basismaßnahmen nur in Kombination gemäß Nummer 1.1 möglich.1.4 Maßnahmen zur Weidenutzung und Punkte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen ohne BasispaketPunktwerte für freiwillig vereinbarte Sofortmaßnahmen im Küken- und Gelegeschutz Niedersachsen1)MoorbodenMineralbodenMaßnahmenbereich: geringere Besatzdichte bei BeweidungVerzicht auf Bewirtschaftung nach 15. März bis zur ersten Nutzung 2)97Beweidung maximal ein Weidetier bis 15. Juli4447Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 15. Juli3233Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 30. Juni2627Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 21. Juni2326Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 10. Juni2325Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 31. Mai2021Beweidung maximal drei Weidetiere bis 30. Juni2425Beweidung maximal drei Weidetiere bis 21. Juni2224Beweidung maximal drei Weidetiere bis 10. Juni1819Beweidung maximal drei Weidetiere bis 31. Mai1617Beweidung maximal vier Weidetiere bis 30. Juni1617Beweidung maximal vier Weidetiere bis 21. Juni1213Ausnahme vom flächigen Wiesenvogelschutz:separates Aussparen von Gelegen bei Beweidung (Betrag pro Gelege) 441)In fachlich begründeten Ausnahmefällen können unter Berücksichtigung vorrangiger gesetzlicher oder vertraglicher Bewirtschaftungstermine später aufsattelnde Sofortmaßnahmen nur mit jeweiligen Punktwertabzügen gefördert werden.2)Sofortmaßnahme bei Brutverdacht wird durch die jeweils notwendige Nutzungsbeschränkung (Schnitt/Weide) ergänzt. Als Basismaßnahmen nur in Kombination gemäß Nummer 1.1 Basismaßnahme A (maximal 50 kg N/ha) möglich.1.5 Bewertung der möglichen Sofortmaßnahmen und Kombinationen mit vereinbarten Basispaketen zur Schnittnutzung (Pakete)Kombinationspunkte für Basispaket Schnitt (Spalte) + Sofortmaßnahme (Zeile) Basispaket A + SofortmaßnahmeBasispaket A + B + SofortmaßnahmeBasispaket A + B + C + SofortmaßnahmeBasispaket A + B + C + D + SofortmaßnahmeStandortgruppeMoorMineralMoorMineralMoorMineralMoorMineralPflegemaßnahmenKeine Bewirtschaftung nach dem 15. März bis zur ersten Nutzung97000000SchnittnutzungVerzögerung des ersten Schnittes bis 25. Mai201926 *)2433 *)35 *)47 *)47 *)Verzögerung des ersten Schnittes bis 1. Juni211926 *)2433 *)35 *)47 *)47 *)Verzögerung des ersten Schnittes bis 5. Juni242226 *)2733 *)35 *)47 *)47 *)Verzögerung des ersten Schnittes bis 10. Juni2623282833 *)35 *)47 *)47 *)Verzögerung des ersten Schnittes bis 15. Juni31303335333547 *)47 *)Verzögerung des ersten Schnittes bis 20. Juni38354040404047 *)47 *)Verzögerung des ersten Schnittes bis 30. Juni5048525352535253Verzögerung des ersten Schnittes bis 15. Juli5757596259625962Verzögerung des ersten Schnittes bis 30. Juli5958616361636163Verzögerung des ersten Schnittes bis 15. August6159636463646364*)Der Mindestbetrag der vereinbarten Basispakete kann nicht unterschritten werden.1.6 Bewertung der möglichen Sofortmaßnahmen und Kombinationen mit vereinbarten Basispaketen zur Weidenutzung (Pakete)Kombinationspunkte für Basispaket Weide (Spalte) + Sofortmaßnahme (Zeile) Basispaket A + Sofortmaßnahme Basispaket A + B + Sofortmaßnahme Basispaket A + B + C + Sofortmaßnahme Basispaket A + B + C + D + Sofortmaßnahme StandortgruppeMoorMineralMoorMineralMoorMineralMoorMineralPflegemaßnahmenKeine Bewirtschaftung nach dem 15. März bis zur ersten Nutzung97000000WeidenutzungBeweidung maximal ein Weidetier bis 15. Juli6161636663666366Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 15. Juli4947515251525152Beweidung maximal zwei Weitetiere bis 30. Juni43414546454647 *)47 *)Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 21. Juni40404245424547 *)47 *)Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 10. Juni39394144414447 *)47 *)Beweidung maximal zwei Weidetiere bis 31. Mai37353940394047 *)47 *)Beweidung maximal drei Weidetiere bis 30. Juni41394344434447 *)47 *)Beweidung maximal drei Weidetiere bis 21. Juni39384143414347 *)47 *)Beweidung maximal drei Weidetiere bis 10. Juni35333738373847 *)47 *)Beweidung maximal drei Weidetiere bis 31. Mai33313536353647 *)47 *)Beweidung maximal vier Weidetiere bis 30. Juni33313536353647 *)47 *)Beweidung maximal vier Weidetiere bis 21. Juni2927313233 *)35 *)47 *)47 *)*)Der Mindestbetrag der vereinbarten Basispakete kann nicht unterschritten werden.2. Ermittlung betrieblich bedingter überdurchschnittlicher NachteileKriterien für betrieblich bedingte NachteileWert der KriterienPunkte für die KriterienEintrag PunkteBesatzstärke mit raufutterfressendem Großvieh0 bis unter 1,511,5 bis unter 2,022,0 bis unter 2,532,5 oder größer4Anteil von Dauergrünland an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Prozent0 bis unter 20120 bis unter 50250 bis unter 70370 oder höher4Anteil der von den Bewirtschaftungsbeschränkungen betroffenen Dauergrünlandflächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Prozent0 bis unter 10110 bis unter 15215 bis unter 25325 oder höher4Summe der PunkteBetrieblich bedingte Nachteile sind dann überdurchschnittlich, wenn mindestens zweimal mindestens 3 Punkte eingetragen sind und die Summe der Punkte mindestens 8 beträgt.Die Besatzstärke mit raufutterfressendem Großvieh ergibt sich durch Teilung der Zahl der Großvieheinheiten (GVE) durch die Anzahl der Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, die als Hauptfutterfläche (HFF) zur Verfügung steht. Eine GVE entspricht 500 kg Lebendmasse des raufutterfressenden Großviehs.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 9. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 179)
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.