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title: "Wegebau-RL — Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Wegebaus in Niedersachsen (Wegebau-RL)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/ni/wegebau-rl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Niedersachsen"
language: "de"
source: "https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/950ad70e-3611-3fc7-a8a4-0b2704e02782"
updated: "2026-09-01T04:54:04+00:00"
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# Wegebau-RL — Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Wegebaus in Niedersachsen (Wegebau-RL)

**Landesrecht Niedersachsen**
*Ausfertigung:* 01.06.2026


### Anlage — Bewertungsschema Ländlicher Wegebau

Antragsteller:Vorhaben:KriteriumMax. PunktzahlPunktzahlErschließungseffizienz *) (gilt auch für Brücken) (max. 40)-sehr hoch (> 8 ha/100 m)40-hoch (> 5-8 ha/100 m)30-erhöht (3-5 ha/100 m)20-mittel (< 3 ha/100 m)10Beschaffenheit (gilt auch für Brücken)(max. 20)-sehr schlecht20-schlecht10-mittel5Haupterschließungsweg(max. 50)-sehr hohe Bedeutung (erschließt direkt mehr als 3 Wege)50-hohe Bedeutung (erschließt direkt 1-3 Wege) oder überörtliche Bedeutung30Erschwernisse für den Ausbau, z. B. mooriger Untergrund, Hanglagen (gesondert zu begründen)10Berücksichtigung besonderer Anforderungen, z. B. Lage in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet, Umsetzung von Zielvereinbarungen, Abstimmung mit Vorhaben Dritter, Auswirkungen auf Entwicklungsprozess, Reduzierung des innerörtlichen Verkehrs (gesondert zu begründen)10Versiegelungsarme und ressourcenschonende Ausführung der Wege10Im Rahmen der Umsetzung erfolgt eine Biotopvernetzung im Sinne des Konzeptes des Niedersächsischen Heimatbundes zur Herstellung der Biotopvernetzung über Wegraine20Weg ist Bestandteil einer dauerhaft offiziell ausgewiesenen und beschilderten Rad- und/oder Wanderroute 10Strukturschwäche des Raumes(max. 10)Steuereinnahmekraft der Gemeinde-mehr als 15 % unter Landesdurchschnitt10-15 % unter bis 15 % über Landesdurchschnitt5-mehr als 15 % über Landesdurchschnitt0Bevölkerungsentwicklung der letzten zehn Jahre(max. 10)-mehr als 5 % unter Landesdurchschnitt10-5 % unter bis 1 % über Landesdurchschnitt5-mehr als 1 % über Landesdurchschnitt0Gesamtpunktzahl:max. 190Begründung:Für eine Förderung sind mindestens 50 Punkte zu erreichen (Schwellenwert).*)Dem Haupterschließungsweg werden die von ihm direkt erschlossenen Wege und deren anliegende Flächen zugerechnet. Bei Brücken werden die beidseitig vorhandenen Wege mit den direkt anliegenden Flächen jeweils bis zur nächsten Kreuzung mit Wegen vergleichbarer Befestigung berücksichtigt, nicht aber abzweigende Wege mit deren anliegenden Flächen.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des RdErl. vom 1. Juni 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 350)

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— Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Wegebaus in Niedersachsen (Wegebau-RL)
Amtliche Fassung: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/950ad70e-3611-3fc7-a8a4-0b2704e02782
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
