WECDOIZEBIErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im Windenergiecluster am DOIZ Cuxhaven und im Clean Tech Cluster Stade

Amtliche Abkürzung:
WECDOIZEBIErl
Ausfertigungsdatum:
01.10.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage WECDOIZEBIErl

Scoring-Model

QualitätskriterienBewertungMaximalpunktzahlspezifische Kriterien (Mindestpunktzahl 40) *)70Unternehmensgröße gemäß EU-DefinitionKleinstunternehmen (15 Punkte)15kleine Unternehmen (10 Punkte)mittlere Unternehmen (5 Punkte)positive Beschäftigungseffektea)Erhöhung der sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze10b)Angebot von Ausbildungsplätzen10c)Teilnahme der Beschäftigten an externen Fortbildungen (Betrachtungszeitraum drei Jahre)Kleinstunternehmen mindestens 2 Fortbildungen, kleine Unternehmen mindestens 5 Fortbildungen, mittlere Unternehmen mindestens 10 Fortbildungen, große Unternehmen mindestens 20 Fortbildungen (5 Punkte). 10Kleinstunternehmen mindestens 4 Fortbildungen, kleine Unternehmen mindestens 10 Fortbildungen, mittlere Unternehmen mindestens 20 Fortbildungen, große Unternehmen mindestens 40 Fortbildungen (10 Punkte). Aktivitäten im Bereich Forschung- und Entwicklung (z. B. fest angestelltes Personal, Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen und die Beauftragung externer Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung zur Produktentwicklung oder Entwicklung neuer Dienstleistungen) 10Wirkung des Vorhabens auf Wertschöpfungsketten in der Region (z. B. über regionale Zuliefer- und Absatzverflechtungen) 15Querschnittsziele (Mindestpunktzahl 20)30Gleichstellung von Männern und Frauen (z. B. Teilzeitmodelle, Zertifikat Vereinbarkeit Beruf und Familie, mobiles Arbeiten, Betriebskindergarten, Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit) 5Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit (barrierefreie Zugänge, Implementierung von Diversity-Konzepten im Leitbild, sprachliche Barrierefreiheit, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte) 5Gute Arbeit (Tarifbindung, Mitbestimmungsmöglichkeiten über Betriebsräte, Personalentwicklungsmaßnahmen, Gesundheitsfürsorge) 5Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung (Beiträge zu den Umweltzielen Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, z. B. durch Einführung von Umweltmanagementsystemen, Erlangung von Siegeln/Zertifikaten im Zusammenhang mit der Maßnahme, das Unternehmen hat ein individuelles Energiekonzept/-controlling, Reduktion des Frischwasserverbrauchs, Einrichtung von Anlagen zur Abwasseraufbereitung, Vermeidung von Abfällen, Schutz des guten Zustands von Gewässern, Verbesserung der Wassereffizienz, Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen, Schutz vor Umweltverschmutzung, Grünbedachung, Grünfassaden) 15Gesamtbewertung (Mindestpunktzahl 60)100*)Die spezifischen Kriterien gelten bei Unternehmen mit STEP-Siegel als erreicht.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 21. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 476)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.