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title: "VV-HNds — Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/ni/vv-hnds"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Niedersachsen"
language: "de"
source: "https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/84705aba-ff04-34b4-ab95-ca9cc2fdae20"
updated: "2026-05-13T17:08:09+00:00"
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# VV-HNds — Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)

**Landesrecht Niedersachsen**
*Ausfertigung:* 01.01.2025


### Anlage — Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)

1.Gruppierungsplan mit allgemeinen VorschriftenA. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan1. GliederungDer Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend inHauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1.Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.2. Zuordnungshinweise; SchwerpunktprinzipDurch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten verbindlich erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen. 3. Begriffsbestimmungen3.1 Zuweisungen und ZuschüsseZuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben. Keine Zuweisungen und Zuschüsse sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.3.2 Zahlungen innerhalb des öffentlichen BereichsEinnahmen:Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören: 1.die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände,2.die Sozialversicherungsträger: z. B. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenund Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, siehe Nr. 3.3),3.die Sondervermögen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungsträger, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung siehe Nr. 3.3),4.die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.3.3 Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im InlandEinnahmen:Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34Ausgaben:Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z. B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen. Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.Öffentliche Unternehmen sind: Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO, Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind.Gemeinnützige GmbH (gGmbH) sind als Einrichtungen zu behandeln (Gruppen 684, 685, 893 und 894).Öffentliche Einrichtungen sind: juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d. h. mit mehr als 50 v. H. des Nennkapitals (Grund- oder Stammkapital) oder des Stimmrechts, unmittelbar oder mittelbar (z. B. über eine Holding) beteiligt sind,juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung oder ähnlichen beherrschenden Einfluss ausübt.3.4 Zahlungen zwischen Inland und AuslandEinnahmen:Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34Ausgaben:Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z. B.Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken,Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z. B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.3.5 Wertgrenzen3.5.1 Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschl. Umsatzsteuer.3.5.2 Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z. B. baufachlichen Bestimmungen, ergeben. B. Gruppierungsplan 0Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-EigenmittelHauptgruppe 001Gemeinschaftsteuern und GewerbesteuerumlageObergruppe 01011LohnsteuerGruppe 011012Veranlagte EinkommensteuerGruppe 012013Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)Gruppe 013014KörperschaftsteuerGruppe 014015UmsatzsteuerGruppe 015016EinfuhrumsatzsteuerGruppe 016017GewerbesteuerumlageGruppe 017018Abgeltungsteuer auf Zins- und VeräußerungserträgeGruppe 018019Sonstige Gemeinschaftsteuern MindeststeuerGruppe 01902EU-Eigenmittel (nur Bund)Obergruppe 0203 / 04BundessteuernObergruppen 03 / 0405 / 06LandessteuernObergruppen 05 / 06051VermögensteuerGruppe 051052ErbschaftsteuerGruppe 052053GrunderwerbsteuerGruppe 053055TotalisatorsteuerGruppe 055056Andere RennwettsteuernGruppe 056057LotteriesteuerGruppe 057058Andere Steuern nach dem Renwett- und LotteriegesetzGruppe 058059FeuerschutzsteuerGruppe 059061BiersteuerGruppe 061062 Online-Casinospielsteuer Gruppe 062069Sonstige LandessteuernGruppe 06907 / 08GemeindesteuernObergruppen 07 / 08071Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten EinkommensteuerGruppe 071072Grundsteuer AGruppe 072073Grundsteuer BGruppe 073074 Grundsteuer CGruppe 074075GewerbesteuerGruppe 075076Gemeindeanteil an der UmsatzsteuerGruppe 076077GewerbesteuerumlageGruppe 077Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und an die Länderebene des Stadtstaates gezahlt wird. Es erfolgt ein Nachweis mit negativem Vorzeichen.078Gemeindeanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und VeräußerungserträgeGruppe 078079Gewerbesteuer im länderangrenzenden Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage)Gruppe 079082VergnügungsteuernGruppe 082Spielvergnügungsteuer083HundesteuerGruppe 083089Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)Gruppe 08909Steuerähnliche AbgabenObergruppe 09092Münzeinnahmen (nur Bund)Gruppe 092093Abgaben von SpielbankenGruppe 093099Sonstige steuerähnliche AbgabenGruppe 0991Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.Hauptgruppe 111VerwaltungseinnahmenObergruppe 11111Gebühren, sonstige EntgelteGruppe 111Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind, soweit nicht Gruppe 112Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschl. Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und EinrichtungenBeiträge im Sinne des Abgabenrechts, soweit nicht Gruppe 341Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)112Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschl. der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)Gruppe 112Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschl. damit zusammenhängender Prozesskosten usw.119Sonstige VerwaltungseinnahmenGruppe 119Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für SchädenStundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)Einnahmen aus Aufträgen DritterEinnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der VerwaltungZugunsten der Staatskasse eingezogene VermögenswerteEinnahmen aus der Verwertung von PfändernEinnahmen aus FundsachenEinnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen, soweit nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit (siehe Gruppe 125)Einnahmen aus dem Verfall von KautionenEinnahmen aus RegressenVertragsstrafen, soweit nicht bei der HauptforderungEinnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB) HaftungsentschädigungenRückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des RechnungshofesRückzahlung überzahlter Beträge, FrachterstattungenKostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Beschäftigten, HonorarabgabenSonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können12Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)Obergruppe 12121Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen und BeteiligungenGruppe 121Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar•Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und ÜberschussablieferungenDie Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen. 122KonzessionsabgabenGruppe 122Vertragsmäßige Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, wie z. B.•Einnahmen aus der Erteilung einer Erlaubnis zum Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze (z. B. Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz)•Einräumung der WegenutzungAbgaben von Lotterieveranstaltern sowie Wettunternehmen123Einnahmen aus staatlichen GlücksspielenGruppe 123Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien124Mieten und PachtenGruppe 124Einnahmen aus der Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutzung, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten und Einnahmen aus Lizenzen, soweit nicht Gruppe 126125Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher TätigkeitGruppe 125Einnahmen aus z. B.•Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten•dem Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe/Arbeitsbetriebe•dem Verkauf von Jagd- und Fischereierzeugnissen•sonstigen Betriebszweigen (z. B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen)•der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung•dem Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte126Einnahmen aus der Bereitstellung natürlicher RessourcenGruppe 126Einnahmen aus der Verwertung (nicht Erteilung, siehe Gruppe 122) des Nutzungsrechts an den nachstehend abschließend genannten natürlichen Ressourcen•Jagd- und Fischereipacht•Pachten für land- und forstwirtschaftliche Flächen•Pachten für Gewässer•Pachten für den Abbau von Bodenschätzen•Mobilfunkfrequenzen129Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)Gruppe 129Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 126 nicht zugeordnet werden können13Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl.Obergruppe 13131Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 135Gruppe 131Einnahmen aus der Veräußerung von bebauten Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten132Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen SachenGruppe 132Soweit nicht bei Gruppe 119 oder 125133Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem KapitalvermögenGruppe 133Einnahmen aus der Veräußerung von ForderungenEinnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten an Unternehmen, Aktien, Pfandbriefen und anderen WertpapierenEinnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen134KapitalrückzahlungenGruppe 134135Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten GrundstückenGruppe 135Einnahmen aus der Veräußerung von unbebauten Grundstücken und diesbezüglichen beschränkt dinglichen Rechten14Einnahmen aus der Inanspruchnahme von GewährleistungenObergruppe 14Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen141Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem InlandGruppe 141146Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem AuslandGruppe 14615Zinseinnahmen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 15Zinseinnahmen aus DarlehensgewährungZur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften151Zinseinnahmen vom BundGruppe 151152Zinseinnahmen von LändernGruppe 152153Zinseinnahmen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 153154Zinseinnahmen von SondervermögenGruppe 154Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften156Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 156157Zinseinnahmen von ZweckverbändenGruppe 15716Zinseinnahmen aus sonstigen BereichenObergruppe 16161Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenGruppe 161Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften162Sonstige Zinseinnahmen aus dem InlandGruppe 162Zinsen von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für DarlehenZinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen166Zinseinnahmen aus dem AuslandGruppe 16617Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen BereichObergruppe 17Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften171Darlehensrückflüsse vom BundGruppe 171172Darlehensrückflüsse von LändernGruppe 172173Darlehensrückflüsse von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 173174Darlehensrückflüsse von SondervermögenGruppe 174Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften176Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 176177Darlehensrückflüsse von ZweckverbändenGruppe 17718Darlehensrückflüsse aus sonstigen BereichenObergruppe 18181Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenGruppe 181Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften182Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem InlandGruppe 182Darlehensrückflüsse von z. B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland186Darlehensrückflüsse aus dem AuslandGruppe 1862Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für InvestitionenHauptgruppe 2Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen siehe Nr. 3.1 der allgemeinen VorschriftenZur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen siehe Hauptgruppe 321Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 21Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen VorschriftenZuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften211Allgemeine Zuweisungen vom BundGruppe 211Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder212Allgemeine Zuweisungen von LändernGruppe 212Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs213Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 213Landesumlagen214Allgemeine Zuweisungen von SondervermögenGruppe 214Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften216Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 216217Allgemeine Zuweisungen von ZweckverbändenGruppe 21722Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 22Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen VorschriftenZuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen221Schuldendiensthilfen vom BundGruppe 221222Schuldendiensthilfen von LändernGruppe 222223Schuldendiensthilfen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 223224Schuldendiensthilfen von SondervermögenGruppe 224Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften226Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 226227Schuldendiensthilfen von ZweckverbändenGruppe 22723Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 23Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen VorschriftenZweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen BereicheLeistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sindGesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs231Sonstige Zuweisungen vom BundGruppe 231Erstattung•von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl•von Kriegsfolgenhilfeleistungen•des Anteils des Bundes am Wohngeld•von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.•von Ausgaben für statistische Erhebungen232Sonstige Zuweisungen von LändernGruppe 232Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen233Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 233234Sonstige Zuweisungen von SondervermögenGruppe 234Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften235Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 235236Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 236237Sonstige Zuweisungen von ZweckverbändenGruppe 23726Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen BereichenObergruppe 26Zu Schuldendiensthilfen siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22261Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem InlandGruppe 261Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch•Banken und Versicherungen•Stiftungen und Fonds•Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer266Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland, soweit nicht von der EU Gruppe 26627Zuschüsse von der EUObergruppe 27271Erstattungen von der EUGruppe 271272Sonstige Zuschüsse von der EUGruppe 27228Sonstige Zuschüsse aus sonstigen BereichenObergruppe 28281Sonstige Erstattungen aus dem InlandGruppe 281282Sonstige Zuschüsse aus dem InlandGruppe 282Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden286Sonstige Erstattungen aus dem Ausland, soweit nicht von der EUGruppe 286Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen287Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland, soweit nicht von der EUGruppe 287Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen29Vermögensübertragungen, soweit nicht für InvestitionenObergruppe 29Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69291Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 291292Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 292293Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 293297Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 297298Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 298299Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 2993Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere FinanzierungseinnahmenHauptgruppe 3Schuldenaufnahmen•Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen •Ausgaben für Disagio, Geldbeschaffung oder zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnenZuweisungen und Zuschüsse für Investitionen•Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind Besondere Finanzierungseinnahmen sind•Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)•Übertragene Überschüsse aus Vorjahren•Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehr- und Mindereinnahmen•Haushaltstechnische Verrechnungen31Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen, soweit zur AufgabenfinanzierungObergruppe 31311Schuldenaufnahmen beim BundGruppe 311312Schuldenaufnahmen bei LändernGruppe 312313Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 313314Schuldenaufnahmen bei SondervermögenGruppe 314Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften317Schuldenaufnahmen bei ZweckverbändenGruppe 31732Schuldenaufnahmen am KreditmarktObergruppe 32Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d. h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen sowie auch bei den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten, soweit die Schuldenaufnahme der allgemeinen Haushaltsfinanzierung (sog.Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung, dann Obergruppe 31) dient. Spiegelbildlich dient die Kreditgewährung den in der Obergruppe 31 genannten Einheiten in diesen Fällen der Geldanlage.321Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und EinrichtungenGruppe 321Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften322Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für ArbeitGruppe 322325Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kreditmarkt im InlandGruppe 325326Schuldenaufnahmen im AuslandGruppe 32633Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen BereichObergruppe 33Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften331Zuweisungen für Investitionen vom BundGruppe 331332Zuweisungen für Investitionen von LändernGruppe 332333Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und GemeindeverbändenGruppe 333334Zuweisungen für Investitionen von SondervermögenGruppe 334Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften336Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für ArbeitGruppe 336337Zuweisungen für Investitionen von ZweckverbändenGruppe 33734Beiträge und sonstige Zuschüsse für InvestitionenObergruppe 34341BeiträgeGruppe 341Beiträge Dritter (sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte) zu gemeinsam finanzierten einzelnen InvestitionsvorhabenBeiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z. B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u. Ä.342Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem InlandGruppe 342346Zuschüsse für Investitionen von der EUGruppe 346347Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland, soweit nicht von der EUGruppe 34735Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und StöckenObergruppe 35Allgemeine und zweckgebundene, d. h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen352Entnahmen aus BetriebsmittelrücklageGruppe 352355Entnahmen aus KonjunkturausgleichsrücklageGruppe 355356Entnahmen aus Fonds und StöckenGruppe 356359Entnahmen aus sonstigen RücklagenGruppe 35936Einnahmen aus Überschüssen der VorjahreObergruppe 36Nachweis der Übertragung von Überschüssen37Globale Mehr- und MindereinnahmenObergruppe 37371Globale MehreinnahmenGruppe 371Einnahmen, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach dem Entstehungsgrund auf die anderen Einnahmearten aufgeteilt werden können372Globale MindereinnahmenGruppe 372Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushaltsplans die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden38Haushaltstechnische VerrechnungenObergruppe 38381Verrechnungen zwischen KapitelnGruppe 381Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z. B. Versorgungsausgaben) Die Einnahmen der Gruppe 381 müssen den Ausgaben der Gruppe 981 entsprechen.382Durchlaufende PostenGruppe 382Durchlaufende Posten sind Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist oder bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z. B. Durchlaufspenden)384Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 384385Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 385386Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 386389Sonstige haushaltstechnische VerrechnungenGruppe 3894PersonalausgabenHauptgruppe 4Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z. B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese PersonenNicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Leistungen aufgrund von Werkverträgen oder vergleichbaren Vertragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige41Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich TätigeObergruppe 41411Aufwendungen für AbgeordneteGruppe 411Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten und Mitglieder des Bundestags, des Bundesrats, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z. B.•Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten•Versicherungen•Pauschalierte Reisekosten•Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen412Aufwendungen für ehrenamtlich TätigeGruppe 412Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z. B.•Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände•Ausgaben für Beiräte (einschl. Reisekosten), soweit nicht Gruppen 523 bis 546•Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung•Aufwandsentschädigung an Deputierte42Bezüge, Entgelte und NebenleistungenObergruppe 42421Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und AmtsträgerGruppe 421422Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und RichterGruppe 422GrundgehaltFamilienzuschlagZuschüsse zum GrundgehaltAltersteilzeitzuschlagZulagenVergütungen, z. B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im VollstreckungsdienstAuslandsdienstbezüge, KaufkraftausgleichLeistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagenAnwärterbezügeVermögenswirksame LeistungenSonderzuwendungen/-zahlungenAufwandsentschädigungenAbfindungen und ÜbergangsgelderJubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und RichterSchulbeihilfenBekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u. Ä.423Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden sowie Restzahlungen von Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)Gruppe 423424Zuführung an die VersorgungsrücklageGruppe 424Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage 427Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich TätigeGruppe 427Entgelt für Stellvertretung und AushilfeVergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und VolontäreVergütungen nach HeuertarifenVergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausübenHonorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Beschäftigte der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sindHonorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppen 523 bis 546Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und VorträgeVergütungen für nebenamtliche Leitung von InstitutenVergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und SportlehrerVergütungen für Austauschlehrerinnen und AustauschlehrerVergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer428Entgelte der Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerGruppe 428Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche EntgelteAufstockungsbeträge/-leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der AltersteilzeitVermögenswirksame LeistungenSozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des ArbeitgebersUmlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)AbfindungenAufwandsentschädigungenMehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für ÜberstundenLeistungsentgelte, -prämien und -zulagenStrukturausgleichePersönliche ZulagenZeitzuschläge und SchichtzulagenErschwerniszuschlägeSonderzuwendungen/-zahlungenJubiläumsgelderSchulbeihilfen429Nicht aufteilbare Bezüge, Entgelte und NebenleistungenGruppe 429Zusammenfassung von Bezügen, Entgelten und Nebenleistungen, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können43Versorgungsbezüge und dgl.Obergruppe 43431Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, der Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und AmtsträgerGruppe 431432Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und RichterGruppe 432Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem BeamtenrechtAlters- und HinterbliebenenaltersgeldLeistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz433Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)Gruppe 433434Zuführung an die VersorgungsrücklageGruppe 434Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage 437Versorgungsbezüge nach G 131Gruppe 437438Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerGruppe 438Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 439Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.Gruppe 439Alle Versorgungsleistungen, die nicht den Gruppen 431 bis 438 zugeordnet werden können44Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.Obergruppe 44441Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und VersorgungsempfängerGruppe 441Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehenSozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen443Fürsorgeleistungen und UnterstützungenGruppe 443UnfallfürsorgeFürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und HinterbliebeneErgänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und RichterAusgaben für Reihenuntersuchungen und SchutzimpfungenHeilfürsorgeEinmalige und laufende Unterstützungen nach den UnterstützungsgrundsätzenAusgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V446Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.Gruppe 446Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und HinterbliebeneSozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger45Sonstige personalbezogene AusgabenObergruppe 45452Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger, soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasstGruppe 452Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich453Trennungsgeld oder -entschädigung, UmzugskostenvergütungenGruppe 453Trennungsgeld/-entschädigung bei Versetzungen und AbordnungenMietbeiträge an Beschäftigte mit Anspruch auf Trennungsgeld/-entschädigung Umzugskostenvergütungen459Sonstige personalbezogene AusgabenGruppe 459Vergütungen für Mehrleistungen, z. B. im AbfertigungsdienstAufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z. B. für Erprobungs-, Versuchs- und VermessungsflügeVerlustentschädigungVergütung für ArbeitnehmererfindungenPrämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere LeistungenZuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen46Globale Mehr- und Minderausgaben für PersonalausgabenObergruppe 46461Globale Mehrausgaben für PersonalausgabenGruppe 461Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können462Globale Minderausgaben für PersonalausgabenGruppe 462Vorgesehene globale Einsparungen bei den Personalausgaben5Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den SchuldendienstHauptgruppe 5Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 851 bis 54Sächliche VerwaltungsausgabenObergruppen 51 bis 54511Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige GebrauchsgegenständeGruppe 511Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. VerbrauchsgegenständeFahrgelder, soweit nicht für Dienstreisen sowie Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (siehe Gruppen 523 bis 546)Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; im Zusammenhang mit Beschaffungen sind die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungen zuzuordnenDruckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten, soweit nicht für Museen und Bibliotheken sowie für Zwecke der Aus- und Fortbildung (siehe Gruppen 523 bis 546)Codekarten, Dienstausweise, ParkausweiseEntgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, RundfunkbeiträgeErwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie TierenBeschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen siehe Hauptgruppe 8/Obergruppe 81Hierzu gehören z. B.:•Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen•Hard- und Software (Lizenzgebühren siehe Gruppe 518)•Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen•Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte•Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.•Werkzeuge, Waffen, VerkehrszeichenUnterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen (Haltung von Fahrzeugen siehe Gruppe 514) Die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 523 bis 546 nachzuweisen.514Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.Gruppe 514Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden.Hierzu gehören insbesondere:•Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.), Futtermittel, Düngemittel, Saat- und Pflanzgut•Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial•Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien•Reinigungsmittel•Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, BaumateriallagerHaltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe (auch Strom für Elektrofahrzeuge), Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen, KraftfahrzeugsteuerHaltung von FahrrädernDienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschl. Zuschüsse)Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812Hierzu gehören auch:•Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse•Kleidergeld•Abnutzungsentschädigungen516Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-ProjektenGruppe 516517Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und RäumeGruppe 517Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und RäumeAusgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und EntwässerungAusgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von AnliegerverpflichtungenAusgaben für Versicherungen, Steuern und AbgabenAusgaben für Bewachung518Mieten und PachtenGruppe 518Ausgaben für die Nutzung von Vermögensgegenständen, wie z. B. Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasingraten, LizenzgebührenAusgaben nach Ausübung einer Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen nicht bei Gruppe 518, sondern bei den für den Erwerb maßgeblichen Gruppen der Hauptgruppe 5 oder 8 nachzuweisen.519Unterhaltung der Grundstücke und baulichen AnlagenGruppe 519Laufende Unterhaltungder verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschl. des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen.Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.Ersatz und Ergänzung des ZubehörsBeschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8521Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen VermögensGruppe 521Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschl. Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519)Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 7 oder 8Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei Hauptgruppe 7 oder 8 nachzuweisenAusgaben für Schneeräumen und Streuen, soweit nicht Gruppe 517523 bis 546Sonstige sächliche VerwaltungsausgabenGruppen 523 bis 546Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht den Gruppen 511 bis 521 zuzuordnen sind, wie z. B.•Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Gruppe 812•Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken•Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), Ausgaben für Reisen, Fahrgelder sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen•Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Beschäftigte•Honorare für Lehrkräfte•Lehr- und Lernmittel•Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender•Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen•Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschl. Ausgaben für Reisen•Preise bei Gutachterwettbewerben•Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).•Dienstreisen•Verfügungsmittel (zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen)•Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen•Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen, ausländische Staatsbesuche, Staatsbesuche im Ausland•Orden und Ehrenzeichen•Bewachung, soweit nicht Gruppe 517•Haltung von Tieren•Verkehr mit Gewährspersonen, Belohnungen•Bergungen, z. B. Beseitigung von Schiffswracks•Abbrüche•Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Obergruppe 69)•Steuern, Abgaben und Versicherungen, soweit nicht bei Gruppe 514 oder 517•Bankgebühren•Prägung von Münzen (Münzwesen)•Umzug und Verlegung von Dienststellen•Fracht und Transport, soweit nicht bei den jeweiligen Beschaffungen oder Gruppe 511•Überführungen, Beerdigungen, Kränze, Grabgestecke, Nachrufe•Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate•Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht•Schulkinderspeisung•Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zutreffenden Titel nicht möglich ist523Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und BibliothekenGruppe 523Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5 000 Euro im Einzelfall siehe Gruppe 812Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken525Aus- und Fortbildung, Lehr- und LernmittelGruppe 525Aus- und Fortbildung von Beschäftigten (einschl. Sprachausbildung), z. B.•Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige•Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse•Reisen, Fahrgelder und dgl.•Ausbildungsbeihilfen für Teilnahmen an FortbildungsveranstaltungenUnterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für VerwaltungsangehörigeHonorare für LehrkräfteLehr- und Lernmittel, z. B.•Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- oder Anschauungsmaterial•Lehrbücher, Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften•Lehrfilme, Bildmaterial•Lernmittel für Schülerinnen und Schüler526Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche AusgabenGruppe 526Sachverständige, Dolmetscherinnen und DolmetscherAusgaben für Mitglieder von Fachbeiräten oder ähnlichen AusschüssenHonorare, Sitzungsgelder, Tagegelder, Ersatz von Auslagen einschließlich ReisenPreise bei GutachterwettbewerbenGerichts-, Anwalts-, Notariats- oder Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl.. Werden sie aufgrund von Urteilen und Vergleichen als Bestandteil von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen gezahlt, sind sie der entsprechenden Ausgabeart (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82) zuzuordnen.527DienstreisenGruppe 527529VerfügungsmittelGruppe 529Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen531Veröffentlichungen und DokumentationGruppe 531Staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und TonDruckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des LandesHerstellung, Ankauf und Verbreitung von InformationsmaterialVeröffentlichungen, Publikationen und PlakateUnterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche VeröffentlichungenVeröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen532Auslagen in RechtssachenGruppe 532Entschädigungen an Zeugen und SachverständigeGebühren und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidigerinnen und VerteidigerReisekosten und sonstige Auslagen534Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung politischer ZusammenarbeitGruppe 534536Polizei, öffentliche Sicherheit und OrdnungGruppe 536Gefangenenbeförderung und Gefangenenvorführung, Waffenwesen, Bekämpfung staats- und verfassungsfeindlicher UmtriebeAbschiebung und GewahrsamZivile VerteidigungVerkehrssicherheits- und VerkehrserziehungsmaßnahmenMaßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (z. B. Hochwasser)Bergaufsicht, BrandschutzSicherung der Verkehrsflughäfen537Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)Gruppe 537ArchitektenwettbewerbeRaumwissenschaftliche Arbeiten, Bundes- und LandesverkehrsplanungGutachtertätigkeitWasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und VersucheBodenforschung538Elektronische Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)Gruppe 538Erwerb von Lizenzen und Programmen zur Steuerung automatisierter VerfahrensabläufeVergabe von Aufträgen zur Datenerfassung oder zur Entwicklung von Programmen und SystemlösungenVorbereitung, Einführung und Überprüfung der Datenverarbeitung539Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle AngelegenheitenGruppe 539Schulfeiern und Schulsportfeste, BundesjugendspieleKulturelle Veranstaltungen (z. B. Hochschul- und Bildungswoche)Lehrgänge, Lehrausflüge, SchülervertretungPreise und UrkundenZentrales Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, SchüleraustauschSchulversuche, Reformmaßnahmen im Bildungswesen541Veranstaltungen und dgl.Gruppe 541Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)LandtagsausschusssitzungenEinführung in die Arbeit des Parlaments542AusgleichsabgabenGruppe 542546SonstigesGruppe 546Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des LandesUmzug oder Verlegung von DienststellenAusgaben aus Anlass von Titelverwechslungen oder der Rechnungsprüfung, sofern sie bestimmungsgemäß nicht bei einem anderen Titel zu buchen sindBeiträge zu UnfallversicherungenUnterhaltsrentenEntschädigungen und sonstige Leistungen aus Ansprüchen gegen das LandKassenfehlbeträgeVorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehenAusgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen547Nicht aufteilbare sächliche VerwaltungsausgabenGruppe 547Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können548Globale Mehrausgaben für sächliche VerwaltungsausgabenGruppe 548Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können549Globale Minderausgaben für sächliche VerwaltungsausgabenGruppe 549Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben55Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)Obergruppe 5556Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche ZusammenschlüsseObergruppe 56Zu Obergruppen 56 und 57:Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige KrediteDisagio561Zinsausgaben an BundGruppe 561562Zinsausgaben an LänderGruppe 562563Zinsausgaben an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 563564Zinsausgaben an SondervermögenGruppe 564Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften567Zinsausgaben an ZweckverbändeGruppe 56757Zinsausgaben an KreditmarktObergruppe 57Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56571Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenGruppe 571Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften572Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 572573Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)Gruppe 573575Zinsausgaben an sonstigen inländischen KreditmarktGruppe 575576Zinsausgaben an AuslandGruppe 57658Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche ZusammenschlüsseObergruppe 58Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten, die der Aufgabenfinanzierung dienten, siehe Obergruppe 31 581Tilgungsausgaben an BundGruppe 581582Tilgungsausgaben an LänderGruppe 582583Tilgungsausgaben an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 583584Tilgungsausgaben an SondervermögenGruppe 584Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften587Tilgungsausgaben an ZweckverbändeGruppe 58759Tilgungsausgaben an KreditmarktObergruppe 59Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten Zum Kreditmarkt zählen auch die in der Obergruppe 58 genannten Einheiten, soweit ein Kredit getilgt wird, der der allgemeinen Haushaltsfinanzierung galt (sog. Ausgabenfinanzierung) und nicht der Finanzierung zu erledigender konkreter Aufgaben (sog. Aufgabenfinanzierung), siehe Obergruppe 32.591Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenGruppe 591Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften592Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 592593Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)Gruppe 593hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen595Tilgungsausgaben an sonstigen Kreditmarkt im InlandGruppe 595hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen596Tilgungsausgaben an AuslandGruppe 5966Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für InvestitionenHauptgruppe 6Siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 261Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen BereichObergruppe 61Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen VorschriftenSiehe Erläuterungen zu Obergruppe 21611Allgemeine Zuweisungen an BundGruppe 611612Allgemeine Zuweisungen an LänderGruppe 612Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs613Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 613Allgemeine Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Familienleistungsausgleich614Allgemeine Zuweisungen an SondervermögenGruppe 614Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften616Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 616617Allgemeine Zuweisungen an ZweckverbändeGruppe 61762Schuldendiensthilfen an öffentlichen BereichObergruppe 62Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen VorschriftenSiehe Erläuterungen zu Obergruppe 22621Schuldendiensthilfen an BundGruppe 621622Schuldendiensthilfen an LänderGruppe 622623Schuldendiensthilfen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 623624Schuldendiensthilfen an SondervermögenGruppe 624Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften626Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 626627Schuldendiensthilfen an ZweckverbändeGruppe 62763Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen BereichObergruppe 63Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen VorschriftenSiehe Erläuterungen zu Obergruppe 23631Sonstige Zuweisungen an BundGruppe 631Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasserstraßen- und SchifffahrtsverwaltungAbführung der Ausgleichsabgaben der MilchwirtschaftAbführung der BergmannsprämieRückzahlung nicht verbrauchter BundesmittelErstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)Erstattung von Versorgungslasten632Sonstige Zuweisungen an LänderGruppe 632Zuweisungen des Bundes•zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen•zur Förderung der Landwirtschaft•zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft•zur Förderung des Verkehrs•zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföGErstattungen des Bundes für•Ausgaben für die Bundestagswahl•Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung•die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten•Kriegsfolgenhilfeleistungen•den Anteil des Bundes am Wohngeld•den Anteil an den WiedergutmachungsleistungenErstattungen•von Versorgungslasten•für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen633Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 633Zuweisungen•für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)•für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe•für Gastschulbeiträge•zur Straßenunterhaltung•für die Entwurfsbearbeitung (einschl. Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen•zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe•zur Förderung des Fremdenverkehrs•zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und SozialhilfeErstattung von Ausgaben•für Leistungen der Sozialhilfe•für die Schülerbeförderung•für Versorgungslasten•für öffentliche Wahlen•nach SGB II (z. B. für Unterkunft und Heizung)•für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe634Sonstige Zuweisungen an SondervermögenGruppe 634Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften636Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 636Erstattung an Pflege-, Kranken- und Unfallkassen für Leistungen der Sozialen EntschädigungVerwaltungskostenerstattung•an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder•an die Bundesagentur für Arbeit637Sonstige Zuweisungen an ZweckverbändeGruppe 63766Schuldendiensthilfen an sonstige BereicheObergruppe 66Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 22661Schuldendiensthilfen an öffentliche UnternehmenGruppe 661Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften662Schuldendiensthilfen an private UnternehmenGruppe 662663Schuldendiensthilfen an Sonstige im InlandGruppe 663664Schuldendiensthilfen an öffentliche EinrichtungenGruppe 664Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften666Schuldendiensthilfen an AuslandGruppe 66667Erstattungen an sonstige BereicheObergruppe 67671Erstattungen an InlandGruppe 671Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau676Erstattungen an AuslandGruppe 67668Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige BereicheObergruppe 68681Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche PersonenGruppe 681Sozial- und Jugendhilfeleistungen, wie z. B. Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z. B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 oder 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Einrichtungen sind der Gruppe 671 zuzuordnen.Entschädigungszahlungen und sonstige Leistungen der Sozialen EntschädigungArbeitslosengeld IIUnfallrentenWohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem WohngeldgesetzStudienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und ErziehungsbeihilfenFahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)WiedergutmachungsleistungenEhrengaben, EhrensoldBelohnungen, Prämien, Preise, AuszeichnungenArbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten682Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen, soweit nicht Gruppe 661Gruppe 682Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen VorschriftenIm Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschl. Zuschüsse zur Deckungvon laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen, wie z. B.•Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen•Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen•Betriebszuschüsse, z. B. an-Flughafengesellschaften-Schifffahrts- und Hafenbetriebe-StaatsbäderDagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung oder -umverteilung oder eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zu der Gruppe 697 (siehe Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u. Ä., sind in Gruppe 686 einzuordnen.683Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen, soweit nicht Gruppe 662Gruppe 683Siehe Erläuterungen zu Gruppe 682Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der LandwirtschaftFrachtbeihilfenZuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft684Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)Gruppe 684Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:a)in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,b)von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind oder den Gewinn für den gemeinnützigen Zweck verwenden müssen (gGmbH),c)sich überwiegend aus (Mitglieds-) Beiträgen, Spenden und ähnlichen freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.Hierzu gehören u. a.•Verbände der freien Wohlfahrtspflege•Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)•Religionsgemeinschaften•Politische Parteien•Sportverbände und -vereine•Jugendverbände•Flüchtlingsorganisationen•Familienorganisationen•Verbraucherverbände(öffentliche Einrichtungen siehe Gruppe 685; zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)685Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche EinrichtungenGruppe 685Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften686Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im InlandGruppe 686Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (siehe Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 oder Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften)Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen). Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen).687Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland, soweit nicht Gruppe 688 oder 689Gruppe 687Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z. B.•Einrichtungen der Vereinten Nationen•Wissenschaftliche Verbände und VereineSonstige Zuschüsse an ausländische Staaten, z. B.•Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln im AuslandDevisenausgleichszahlungen688Abführung der Eigenmittel an die EU (nur Bund)Gruppe 688689Sonstige Ausgaben an die EUGruppe 689Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht69Vermögensübertragungen, soweit nicht für InvestitionenObergruppe 69Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (siehe Obergruppe 63 oder 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (siehe Obergruppe 88 oder 89) zu erhöhen.Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die•zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen,•als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden, wie z. B. für Tierseuchenverluste, für Sprengschäden, für Übungsschäden, an Unfallgeschädigte, für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.; Beträge geringen Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 523 bis 546 zuzuordnen,•die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben, wie z. B. Abwrackprämien und -hilfen, Stilllegungsprämien, Sparprämien, Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus.691Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 691692Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 692693Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht InvestitionszuweisungenGruppe 693697Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 697698Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 698699Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht InvestitionszuschüsseGruppe 6997BaumaßnahmenHauptgruppe 7Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagtBaumaßnahmen des HochbauesBaumaßnahmen des BauingenieurwesensBaumaßnahmen des WasserwesensBaumaßnahmen des EisenbahnwesensBaumaßnahmen des StraßenbauwesensBaumaßnahmen des StadtbauwesensBaumaßnahmen der LandespflegeEingeschlossen sind z. B.•Rohbau und Ausbau, wie z. B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten•alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z. B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen•alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind •alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.711Kleine Neu-, Um- und ErweiterungsbautenGruppe 711Bauliche Maßnahmen mit Ausgaben von 10 000 Euro bis 6 000 000 Euro im Einzelfall (vgl. VV zu § 54 LHO) Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Hochbaumaßnahmen innerhalb eines Bauwerks - oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind - gelten als eine Baumaßnahme. Deren Zuordnung richtet sich nach den Gesamtausgaben.Bei der Bauunterhaltung anfallende Ausgaben für kleine werterhöhende (investive) bauliche Änderungen oder Ergänzungen bis zu 100 000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung und sind der Gruppe 519 zuzuordnen.712 bis 799Große Neu-, Um- und ErweiterungsbautenGruppe 712 bis 799Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Ausgaben von mehr als 6 000 000 Euro (vgl. VV zu § 54 LHO) sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen: 712HochbaumaßnahmenGruppe 712Maßnahmen von mehr als 6 000 000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen.731StraßenbaumaßnahmenGruppe 731741HafenbaumaßnahmenGruppe 741761Sonstige TiefbaumaßnahmenGruppe 7618Sonstige Ausgaben für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenHauptgruppe 8Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten siehe Erläuterungen zu Gruppe 518)81Erwerb von beweglichen SachenObergruppe 81Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion, mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion, kommenErwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführtRüstungskäufe siehe Obergruppe 55811Erwerb von FahrzeugenGruppe 811Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten•Land- und Schienenfahrzeuge (auch Fahrräder)•Wasserfahrzeuge•Luftfahrzeuge812Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen SachenGruppe 812Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5 000 Euro (einschl. Umsatzsteuer) im Einzelfall siehe Hauptgruppe 5Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen siehe Gruppe 511Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z. B.•Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken•Dienstkleidung813Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen SachenGruppe 81382Erwerb von unbeweglichen SachenObergruppe 82821Erwerb von unbeweglichen Sachen, soweit nicht Gruppe 822 oder 823Gruppe 821Ankauf von bebauten Grundstücken für verschiedene ZweckeEntschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von bebauten GrundstückenAusgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, GrunderwerbsteuerAusgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an bebauten Grundstücken822Erwerb von unbebauten GrundstückenGruppe 822Ankauf von unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke, z. B. Forstgrundstücke, Pflanzungen, ObstgärtenEntschädigungen für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von unbebauten GrundstückenAusgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von unbebauten Grundstücken, z. B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, GrunderwerbsteuerAusgaben für den Erwerb von beschränkt dinglichen Rechten an unbebauten Grundstücken823Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen SachenGruppe 823Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen83Erwerb von Beteiligungen und dgl.Obergruppe 83Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren831Erwerb von Beteiligungen und dgl. im InlandGruppe 831836Erwerb von Beteiligungen und dgl. im AuslandGruppe 836Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der WeltbankBeteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation85Darlehen an öffentlichen BereichObergruppe 85Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften851Darlehen an BundGruppe 851852Darlehen an LänderGruppe 852853Darlehen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 853854Darlehen an SondervermögenGruppe 854Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften856Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 856857Darlehen an ZweckverbändeGruppe 85786Darlehen an sonstige BereicheObergruppe 86861Darlehen an öffentliche Unternehmen und EinrichtungenGruppe 861Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften862Darlehen an private UnternehmenGruppe 862863Darlehen an Sonstige im InlandGruppe 863866Darlehen an AuslandGruppe 86687Inanspruchnahme aus GewährleistungenObergruppe 87Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts-, Garantie- oder sonstigen Gewährleistungsverträgen871Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das InlandGruppe 871876Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen an das AuslandGruppe 87688Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen BereichObergruppe 88Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" siehe Nr. 3.2 der allgemeinen VorschriftenZu Obergruppen 88 und 89:Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppe 7 oder 8.881Zuweisungen für Investitionen an BundGruppe 881882Zuweisungen für Investitionen an LänderGruppe 882Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien883Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und GemeindeverbändeGruppe 883884Zuweisungen für Investitionen an SondervermögenGruppe 884Zur Abgrenzung der Sondervermögen siehe Nr. 3.2 der allgemeinen Vorschriften886Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für ArbeitGruppe 886887Zuweisungen für Investitionen an ZweckverbändeGruppe 88789Zuschüsse für Investitionen an sonstige BereicheObergruppe 89Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88891Zuschüsse für Investitionen an öffentliche UnternehmenGruppe 891Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften892Zuschüsse für Investitionen an private UnternehmenGruppe 892893Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im InlandGruppe 893Wohnungsbauprämien894Zuschüsse für Investitionen an öffentliche EinrichtungenGruppe 894Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" siehe Nr. 3.3 der allgemeinen Vorschriften896Zuschüsse für Investitionen an AuslandGruppe 8969Besondere FinanzierungsausgabenHauptgruppe 991Zuführungen an Rücklagen, Fonds und StöckeObergruppe 91Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)912Zuführungen an BetriebsmittelrücklageGruppe 912915Zuführungen an KonjunkturausgleichsrücklageGruppe 915916Zuführungen an Fonds und StöckeGruppe 916919Zuführungen an sonstige RücklagenGruppe 91996Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus VorjahrenObergruppe 96Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren97Globale Mehr- und MinderausgabenObergruppe 97971Globale MehrausgabenGruppe 971Ausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht nach Zwecken getrennt veranschlagt werden können972Globale MinderausgabenGruppe 972Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen98Haushaltstechnische VerrechnungenObergruppe 98981Verrechnungen zwischen KapitelnGruppe 981Siehe Erläuterungen zu Gruppe 381982Durchlaufende PostenGruppe 982Siehe Erläuterungen zu Gruppe 382984Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 984985Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 985986Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)Gruppe 986989Sonstige haushaltstechnische VerrechnungenGruppe 9892.Funktionenplan mit allgemeinen VorschriftenA.Allgemeine Vorschriften zum Funktionenplan1. Der Funktionenplan enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.Der Funktionenplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend inHauptfunktionen:Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,Oberfunktionen:Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,Funktionen:Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.Die Untergliederung nach Oberfunktionen bzw. Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten bzw. dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion bzw. der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert. Die Zuordnungshinweise enthalten auch Abgrenzungen zu und Verweise auf andere Hauptfunktionen, Oberfunktionen und Funktionen. Sie sind nicht abschließend, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.2. Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.3. Der Funktionenplan sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z. B. 111, 188, 21, 311, 331, 341, 51, 61, 71) eine Trennung der "Verwaltung von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der "Verwaltung" sind dieVerwaltungseinnahmen (Obergruppe 11),Personalausgaben (Hauptgruppe 4),sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54),Erstattungen von Verwaltungsausgaben (Obergruppen 23, 26 und 63) undAusgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen (aus Hauptgruppen 7 und 8),der Verwaltungsaufgaben wahrnehmenden Stellen zuzuordnen.Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier erfolgt eine Zuordnung zu den wahrgenommenen Fachaufgaben (z. B. "313 Arbeitsschutz").B.Funktionenplan0Allgemeine DiensteHauptfunktion 001Politische Führung und zentrale VerwaltungOberfunktion 01011Politische FührungFunktion 011Beauftragte in besonderen Angelegenheiten, z. B.•Wehrbeauftragte oder Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages•Bundesbeauftragte oder Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Landesbeauftragten für den DatenschutzBundespräsidentin oder Bundespräsident und BundespräsidialamtRechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der RechnungshöfeRegierung und Ministerien, Senatsverwaltung der Stadtstaaten, hierzu gehören auch:•Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel für die jeweilige oberste Bundes- oder Landesbehörde veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 84. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den "Allgemeinen Bewilligungen" oder "Sonstigen Bewilligungen" zu verfahren.•gemeinsame Einrichtungen wie z. B. Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder•Vertretungen der Länder beim Bund und bei der Europäischen UnionVolksvertretungen, z. B.•Deutscher Bundestag, Bundesrat•Landtage•Fraktionen•Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen•Mitglieder des Europäischen Parlaments•Parlamentarische Vereinigungen•Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale)012Innere VerwaltungFunktion 012Bezirksregierungen, Regierungspräsidien, Landratsämter, Kreisämter, BezirksverordnetenversammlungenBundesverwaltungsamt, Landesverwaltungsamt, hierzu gehören auch:•Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen. Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (siehe Funktion 014).Zentrale BeschaffungsstellenDisziplinarangelegenheitenFortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, besondere Bildungseinrichtungen, z. B.•Bundesakademie für öffentliche VerwaltungZentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (siehe auch Funktion 062) 013InformationswesenFunktion 013Nachrichten und Informationen für Zwecke der politischen Führung, Öffentlichkeitsarbeit, z. B.•Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet/Soziale Medien und sonstige Publikationsmittel(Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen.)014Statistischer DienstFunktion 014Statistisches BundesamtStatistische Landesämter015ZivildienstFunktion 015Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, z. B.•Ausgaben für Dienstleistende•Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen (nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241)016HochbauverwaltungFunktion 016Soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen), z. B.•Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungAuftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch die Länder(nicht enthalten: ausgliederbare Straßenbauverwaltung, siehe Funktion 711)018Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 oder 138Funktion 018Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebene019Sonstige allgemeine StaatsaufgabenFunktion 019BundesnachrichtendienstRechenzentren (Rechenzentren einzelner Verwaltungen oder Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen) SachverständigenratBundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)02Auswärtige AngelegenheitenOberfunktion 02021Auslandsvertretungen (nur Bund)Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Bundes im AuslandAusgaben für Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln, Passstellen usw.022Internationale OrganisationenFunktion 022Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten NationenHierzu gehören die im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art, z. B. an•Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)•Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)(Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge - im engeren Sinne - an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.)023Wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungFunktion 023Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen, z. B.•regionale Entwicklungsbanken und -fonds•Einrichtungen, Entwicklungsprogramme und Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen •Internationale Familienplanungsföderation (IPPF)•Entwicklungsfonds der Europäischen Union•Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH•Einrichtungen der Weltbankgruppe, insbesondere Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) Förderung von Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige Hilfsmaßnahmen, z. B.•berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer•bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ)•entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen, Sozialstrukturhilfe, Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft•bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ)•Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern•entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe024Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im AuslandFunktion 024Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler SchulenPflege kultureller Beziehungen zum Ausland, z. B.•Deutscher Akademischer Austauschdienst•Institut für Auslandsbeziehungen•Goethe-Institut029Sonstige auswärtige AngelegenheitenFunktion 029Aufgaben im Rahmen der internationalen Beziehungen, z. B.•Kommissionen•Arbeitsdelegationen•Teilnahme an Tagungen im AuslandZuschüsse an verschiedene Organisationen, z. B.•Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde•Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen•humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland03Verteidigung (nur Bund)Oberfunktion 0304Öffentliche Sicherheit und OrdnungOberfunktion 04042PolizeiFunktion 042Behörden und Einrichtungen nach dem Gesetz über die BundespolizeiVollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit043Öffentliche OrdnungFunktion 043Allgemeine öffentliche Ordnungsmaßnahmen, z. B.•Glücksspielaufsicht•Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren044BrandschutzFunktion 044Maßnahmen und Einrichtungen der Länder für den Brandschutz045Bevölkerungs- und KatastrophenschutzFunktion 045Maßnahmen des Bundes zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie Vorsorgemaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung, des Verkehrs und des FernmeldewesensBesondere Einrichtungen bzw. Maßnahmen, z. B.•Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe•Zentralstelle für Zivilschutz•Bundesanstalt Technisches Hilfswerk•Selbstschutz•Katastrophenschutz im ZivilschutzMaßnahmen des Bundes nach dem ArbeitssicherstellungsgesetzMaßnahmen der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des VerwaltungsaufwandesSonstige Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, soweit nicht den Funktionen 042 oder 044 zugeordnet, z. B.•Kampfmittelbeseitigung•Rettungsdienste(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) 046WetterdienstFunktion 046Einrichtungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Meteorologie, z. B.•Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)•Europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)•Flugwetterdienst•Klimagutachten047Schutz der VerfassungFunktion 047Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz048Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und OrdnungFunktion 048Siehe Erläuterungen zu Funktion 01805RechtsschutzOberfunktion 05051Gerichte und StaatsanwaltschaftenFunktion 051056JustizvollzugsanstaltenFunktion 056Hierzu gehören auch:•Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten•Gefängniskrankenhäuser(nicht enthalten: Maßregelvollzug, siehe Funktion 312)058Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes (nur Länder)Funktion 058Siehe Erläuterungen zu Funktion 018059Sonstige RechtsschutzaufgabenFunktion 059Besondere Aufgaben der Rechtspflege, z. B.•überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof)•Deutsches Patent- und Markenamt/Europäische Patentorganisation•internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (siehe auch Funktion 022)•Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen06FinanzverwaltungOberfunktion 06061Steuer- und ZollverwaltungFunktion 061BundesfinanzverwaltungInformationstechnikzentrum BundBundeszentralamt für SteuernBundesamt für zentrale Dienste und offene VermögensfragenGeneralzolldirektionHauptzollämter, ZollfahndungsämterLandesfinanzverwaltung062Schulden-, Vermögens- und sonstige FinanzverwaltungFunktion 062Bundesschuldenverwaltung, Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbHKassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagtSchuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagtSonstige Angelegenheiten der FinanzverwaltungVerteidigungslastenverwaltungZentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (siehe auch Funktion 012) Zentrale Datenstelle der LandesfinanzministerVerwaltung des Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommenVerwaltung des Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen068Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der FinanzverwaltungFunktion 068Siehe Erläuterungen zu Funktion 0181Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle AngelegenheitenHauptfunktion 111/12Allgemeinbildende und berufliche SchulenOberfunktion 11/12Unter den jeweiligen Schularten für öffentliche Schulen und Privatschulen sind auch die Ausgaben für Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal (einschließlich Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter; sofern eine Aufteilung nicht möglich ist, bei Funktion 129), die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel, für schulische Betreuungsangebote.(nicht enthalten: Auslandsschulen, siehe Funktion 024)111UnterrichtsverwaltungFunktion 111SchulaufsichtAllgemeine SchulverwaltungSchulplanungNichtwissenschaftliche PrüfungsämterAufwendungen für Schul- und Elternbeiräte, SchülervertretungenEinrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen112Öffentliche GrundschulenFunktion 112Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft mit angegliedertem Schulkindergarten, angegliederter Vorklasse (die Grundschulen umfassen grundsätzlich die Klassen 1 bis 4, in einigen Ländern die Klassen 1 bis 6)113Private GrundschulenFunktion 113Grundschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 112114Öffentliche weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/ Förderschulen)Funktion 114Weiterführende allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.•Hauptschulen•kombinierte Grund- und Hauptschulen (auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe)•kombinierte Haupt- und Realschulen•Realschulen•Gymnasien•integrierte und additive Gesamtschulen (auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe) •schulformunabhängige Orientierungsstufe (nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind)115Private weiterführende allgemeinbildende Schulen (ohne Sonderschulen/ Förderschulen)Funktion 115Weiterführende allgemeinbildende Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 114118Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen (nur Länder)Funktion 118Siehe Erläuterungen zu Funktion 018124Öffentliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden BereichsFunktion 124Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in öffentlicher Trägerschaft, wie Sonderschulen/Förderschulen für seh-, körper-, geistig- und lernbehinderte Menschen sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, Schulen für sprachbehinderte Menschen, Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung, auch Sonderschulen/Förderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen(nicht enthalten: öffentliche berufliche Sonderschulen/Förderschulen, siehe Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von behinderten Menschen an öffentlichen Grundschulen und öffentlichen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, siehe Funktionen 112 und 114; Sonderkindergärten gemäß SGB VIII, siehe Oberfunktion 27)125Private Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden BereichsFunktion 125Sämtliche Sonderschulen/Förderschulen des allgemeinbildenden Bereichs in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 124127Öffentliche berufliche SchulenFunktion 127Berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.•Berufsschulen (einschl. Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr)•Berufsaufbau-, Berufsfachschulen•Fachoberschulen•Fachgymnasien•Berufs- und technische Oberschulen•Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen•Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen)•Schulen des Gesundheitswesens•berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe)(nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, siehe Oberfunktionen 01, 03, 04)128Private berufliche SchulenFunktion 128Berufliche Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 127129Sonstige schulische AufgabenFunktion 129Nicht aufgliederbare Maßnahmen für allgemeinbildende und berufliche Schulen, z. B.•schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung-des Schulsports-von Schulwettbewerben-des Schüler- und Lehrkräfteaustauschs-der Verkehrs- und Medienerziehung•Serviceeinrichtungen für Schulen wie-Medienzentren-Schulberatungsstellen-schulpsychologischer Dienst-Schullandheime•Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, soweit nicht den Funktionen 112 bis 115 oder 124 bis 128 zugeordnet(nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung für Schülerinnen und Schüler in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, siehe Funktion 141)13HochschulenOberfunktion 13132HochschulklinikenFunktion 132Hierzu gehören auch:•Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken133Öffentliche Hochschulen und BerufsakademienFunktion 133Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft, z. B.•Universitäten•Technische Universitäten•pädagogische und theologische Hochschulen•Sonderforschungsbereiche der Universitäten•Fernuniversitäten•Fachhochschulen des Bundes, Verwaltungsfachhochschulen der Länder, soweit nicht den für den betreffenden Fachbereich vorgesehenen Funktionen zugeordnet, siehe z. B. Funktion 031•Musikhochschulen•Hochschulen für bildende und darstellende Kunst•Hochschulen für Film und Gestaltung•Fachhochschulen•duale HochschulenBerufsakademien in öffentlicher Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist(nicht enthalten: Universitäten der Bundeswehr, siehe Funktion 032; öffentliche Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, siehe Funktion 127)134Private Hochschulen und BerufsakademienFunktion 134Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft; inhaltlich wie Funktion 133Berufsakademien in privater Trägerschaft, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist(nicht enthalten: private Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, siehe Funktion 128)137Deutsche ForschungsgemeinschaftFunktion 137Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens, der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-Programms, des Leibniz-Programms, der Habilitationsförderung, der Graduiertenkollegs, der Forschungszentren, der Exzellenzinitiative)(nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Hochschulkliniken, siehe Funktion 132; der Hochschulen, siehe Funktionen 133 und 134) 138Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen (nur Länder)Funktion 138Siehe Erläuterungen zu Funktion 018139Sonstige HochschulaufgabenFunktion 139StudienberatungZuschüsse an Hochschul-Informations-System (HIS)HochschulrektorenkonferenzWissenschaftsratStiftung für HochschulzulassungWissenschaftliche PrüfungsämterZentrale Forschungsmittel für Hochschulen14Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dgl.Oberfunktion 14141Förderung für Schülerinnen und SchülerFunktion 141BAföG für Schülerinnen und SchülerStipendien für Schülerinnen und SchülerIndividuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dgl.(nicht enthalten: Schülerbeförderung, siehe Funktion 145)142Förderung für Studierende und wissenschaftlichen NachwuchsFunktion 142Förderung für Studierende, z. B.•BAföG für Studierende•Mittel der Hochbegabtenförderung•Zuschüsse an Studentenwerke•Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung•individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch•Landesämter für AusbildungsförderungFörderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs, z. B.•Stipendien für Promovierende sowie Habilitierende•Stipendien für Aufbaustudiengänge•individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch•Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und HabilitandenförderungWohnraumförderung für Studierende, z. B.•Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende•Betrieb landeseigener Wohnheime144Förderung für WeiterbildungsteilnehmendeFunktion 144Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG)145SchülerbeförderungFunktion 145Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren ElternAusgaben für die Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs)15Sonstiges BildungswesenOberfunktion 15(nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, siehe Oberfunktionen 26 und 27)152VolkshochschulenFunktion 152Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.•Heimvolkshochschulen•Volkshochschulen153Sonstige Weiterbildung (ohne Förderung für Teilnehmende)Funktion 153Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, UmweltkurseSpezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und SeniorenbildungWeiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle ZielgruppenSprachkurse für Spätaussiedlerinnen und SpätaussiedlerÜberbetriebliche LehrwerkstättenWerkkunstschulenWeiterbildungsstättenFörderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und HandelskammernSprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt)Kulturpädagogische EinrichtungenBundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung(nicht enthalten: Schulen, siehe Oberfunktion 11/12; Musikschulen, siehe Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, siehe Oberfunktionen 01, 03, 04; Förderung der Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, siehe Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, siehe Funktion 253; Volkshochschulen, siehe Funktion 152; Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, siehe Funktionen 154 und 155; Rehabilitationsmaßnahmen, siehe Funktion 314)154Ausbildung der LehrkräfteFunktion 154Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen EinrichtungenFörderung von Einrichtungen Dritter, z. B.•Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsreferendarinnen und -referendaren sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern(nicht enthalten: Hochschulen, siehe Oberfunktion 13; Vergütungen/Bezüge der Lehramtsreferendarinnen und -referendare sowie der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, siehe Oberfunktion 11/12)155Fort- und Weiterbildung der LehrkräfteFunktion 155Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen EinrichtungenFörderung von Einrichtungen Dritter, z. B.•Fortbildungsstätten für Lehrkräfte•Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen16Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der HochschulenOberfunktion 16162Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, FachinformationszentrenFunktion 162Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen EinrichtungenFörderung von Einrichtungen Dritter(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, siehe Funktion 164)163Wissenschaftliche MuseenFunktion 163Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen EinrichtungenFörderung von Einrichtungen Dritter(nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, siehe Funktion 164)164Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern (ohne Deutsche Forschungsgemeinschaft)Funktion 164Institutionelle Förderung von z. B.•Helmholtz-Zentren•Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft•Instituten der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz•Akademien der Wissenschaften165Forschung und experimentelle EntwicklungFunktion 165Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen EinrichtungenFörderung von Einrichtungen Dritter, z. B.•Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten•außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute•Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen•landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten•Technologietransferstellen•Innovationsberatungsstellen•geologische Landesämter•MaterialprüfämterEinzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß der Systematik für die Analyse und den Vergleich wissenschaftlicher Programme und Haushalte (NABS 2007, Hrsg.: Eurostat)(nicht enthalten: Grundlagenforschung, mit allgemeinen Hochschulforschungsmitteln finanzierte FuE [Kapitel 12 der NABS], siehe Oberfunktion 13; Einzelmaßnahmen der Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Verteidigung [Kapitel 14 der NABS], siehe Funktion 036)167Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche ForschungseinrichtungenFunktion 167Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie z. B.•CERN•EMBL18/19Kultur und ReligionOberfunktion 18/19(nicht enthalten: kulturelle Angelegenheiten im Ausland, siehe Funktion 024)181TheaterFunktion 181Theater, OpernhäuserFörderung von TheaterfestivalsKulturpreise für TheaterDurchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater182MusikpflegeFunktion 182Berufsorchester, soweit nicht Teil eines TheatersChöreMusikhallenFörderung von Musikfestspielen und KonzertenKulturpreise für MusikDurchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Musikpflege183Museen, Sammlungen, AusstellungenFunktion 183MuseenSammlungenPermanente KunstausstellungenHeimat-, Literatur- und MusikarchiveFörderung einzelner AusstellungenFörderung der bildenden KünsteArbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende KünstlerDurchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen184Zoologische und botanische GärtenFunktion 184TierparksAquarienBotanische Gärten(nicht enthalten: Landschaftsparks, siehe Funktion 321)185MusikschulenFunktion 185Jugendmusikschulen(nicht enthalten: berufsbildende Schulen, siehe Funktionen 127 und 128)186Nichtwissenschaftliche BibliothekenFunktion 186BüchereienLesehallenJugend- und WanderbüchereienEinrichtungen des BibliothekswesensMusikbibliotheken(nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, siehe Funktion 162; Medienstellen der Schulen, siehe Funktion 129) 187Sonstige KulturpflegeFunktion 187Kommunale KinosKulturzentrenSternwarten, soweit nicht ForschungseinrichtungenEinrichtungen des FilmwesensEinrichtungen der HeimatpflegeInstitutionelle Förderung von ZirkussenInstitutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literatinnen und LiteratenFilmförderung (Kino- und Fernsehfilm)Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der LiteraturLiteratur- und allgemeine KunstpreiseArbeitsstipendien für Schriftstellerinnen und SchriftstellerDurchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals(nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, siehe Oberfunktion 43; Sporthallen, siehe Funktion 322; Sammlungen und Archive, siehe Funktionen 162, 163, 183, 186; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, siehe Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, siehe Funktionen 181 bis 186)188Verwaltung für kulturelle AngelegenheitenFunktion 188Landesämter für DenkmalpflegeVerwaltung staatlicher Schlösser und Gärten(nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, siehe Funktion 186; Naturschutzverwaltung, siehe Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen staatlicher Schlösser, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, siehe Funktion 195)195Denkmalschutz und -pflegeFunktion 195Einrichtungen, z. B.•Schlösser und Burgen mit künstlerischer und historischer Bedeutung•Denkmale•Ausgrabungsstätten•Mahnmale und GedenkstättenZuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden und Kunstdenkmalen(nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen [z. B. Forschungsinstitut, siehe Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, siehe Oberfunktion 15])199Kirchliche AngelegenheitenFunktion 199Zuschüsse an ReligionsgemeinschaftenFörderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke(nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, siehe Funktionen 112 bis 128; für Sozialeinrichtungen, siehe Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, siehe Oberfunktion 31)2Soziale Sicherung, Familie und Jugend, ArbeitsmarktpolitikHauptfunktion 221Verwaltung für soziale AngelegenheitenOberfunktion 21Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen. Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten.Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.211Verwaltungskostenerstattung SGB II (nur Bund)Funktion 211219Sonstige Verwaltung für soziale AngelegenheitenFunktion 219Versicherungsverwaltung (hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung)Sozialverwaltung, Sozialhilfeverband, LandeswohlfahrtsverbandJugendverwaltungVersorgungsverwaltungLastenausgleichsverwaltungWiedergutmachungsverwaltung22Sozialversicherung einschl. ArbeitslosenversicherungOberfunktion 22221Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)Funktion 221Aufwendungen für die Einbeziehung der in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen in die SozialversicherungZuschüsse an die Rentenversicherung222Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)Funktion 222Zuschüsse an die knappschaftlicheRentenversicherung/hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung im Saarland223UnfallversicherungFunktion 223Aufwand des Bundes und der Länder als Träger der Unfallversicherung nach dem SGB VIIFremdrenten in der UnfallversicherungZuschüsse an z. B.•die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) für die Unfallversicherung der Kleinbetriebe der See- und Küstenfischerei•die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung224KrankenversicherungFunktion 224Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)227PflegeversicherungFunktion 227Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung229Sonstige SozialversicherungenFunktion 229Zusatzversorgungskassen des Öffentlichen DienstesZahlungen an Sonder- und Zusatzversorgungssysteme23Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. Ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)Oberfunktion 23231Kindergeld, KinderzuschlagFunktion 231232Elterngeld, Erziehungsgeld und MutterschutzFunktion 232233WohngeldFunktion 233235Soziale EinrichtungenFunktion 235Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, z. B.•Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, für Wohnungslose, Pflegeeinrichtungen•Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge(nicht enthalten: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung, siehe Oberfunktionen 26 und 27) 236Förderung der WohlfahrtspflegeFunktion 236Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege(nicht enthalten: Zuschüsse für individuelle Hilfeleistungen, siehe Oberfunktion 28)237Leistungen nach dem UnterhaltsvorschussgesetzFunktion 23724Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht und für Folgen von politischen EreignissenOberfunktion 24241Leistungen der Sozialen EntschädigungFunktion 241Ausgaben für Leistungen nach dem•Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)•Häftlingshilfegesetz (HHG)•Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)•Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VerwRehaG)•Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)243LastenausgleichFunktion 243244WiedergutmachungFunktion 244Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen VorschriftenLeistungen nach den RehabilitierungsgesetzenSicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer GemeindenStiftung 20. Juli 1944(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241)246Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und SpätaussiedlerFunktion 246Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und SpätaussiedlernMaßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie VertriebenenLeistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene außerhalb der Sozialhilfe, z. B.•Hilfen an deutsche Vertriebene im Ausland•Eingliederungshilfen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie für ehemalige politische Häftlinge•Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene(nicht enthalten: Kulturausgaben, siehe Oberfunktion 18/19; Sprachkurse, siehe Funktion 153) 249Sonstige Leistungen für Folgen von Krieg und politischen EreignissenFunktion 249Andere Aufgaben im Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z. B.•Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft•Angelegenheit des SuchdienstesLeistungen auf Grund des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, z. B.•Beseitigung deutscher Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften•Nachversicherung nach § 99 AKG, Versorgungs- und Schadensersatzansprüche nach § 5 AKGStiftung für ehemalige politische HäftlingeHeimkehrerstiftungUnterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR25ArbeitsmarktpolitikOberfunktion 25251Arbeitslosengeld II nach dem SGB IIFunktion 251252Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB IIFunktion 252253Aktive ArbeitsmarktpolitikFunktion 253Arbeits- und Berufsförderung von JugendlichenFörderung überregionaler Einrichtungen oder von ModelleinrichtungenVerbesserung der Beschäftigungssituation, z. B.•durch berufliche Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften•durch Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen (z. B. für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes)ArbeitsbeschaffungsmaßnahmenLeistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II(nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d. h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, siehe Funktion 153)259Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IIFunktion 25926Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)Oberfunktion 26261Jugendarbeit und JugendverbandsarbeitFunktion 261Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u. a. Jugendwerke)Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 11 und 12 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII262JugendsozialarbeitFunktion 262Leistungen gemäß § 13 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß § 13 SGB VIII263Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der FamilieFunktion 263Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 ggf. in Verbindung mit §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 14 bis 21 SGB VIII265Hilfen zur Erziehung und EingliederungshilfenFunktion 265Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 27 bis 42 SGB VIII(nicht enthalten: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, siehe Funktion 283)266Weitere Aufgaben der JugendhilfeFunktion 266Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe 27Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIIIOberfunktion 27Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 22 bis 26 SGB VIIIHierzu gehören auch:•Ausgaben zur Förderung von Kindern in Ländern, in denen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen besteht (ganz oder teilweise)•Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter271Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIIIFunktion 27128Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IXOberfunktion 28Zu den Leistungen nach dem SGB XII:•Hier werden auch solche Ausgaben nachgewiesen, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind.•Hier sind sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII zuzuordnen.(nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, siehe Funktion 236)281Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XIIFunktion 281282Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XIIFunktion 282283Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IXFunktion 283(nicht enthalten: Eingliederungshilfen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, siehe Funktion 265) 284Hilfe zur Pflege nach dem SGB XIIFunktion 284285Weitere Leistungen nach dem SGB XIIFunktion 285286Leistungen nach dem SGB XII - nur FlächenländerFunktion 286Soweit in Flächenländern eine Aufteilung der Leistungen nach dem SGB XII entsprechend der Funktionen 281 bis 285 nicht möglich ist.287Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzFunktion 287Hier sind auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger zuzuordnen.29Sonstige soziale AngelegenheitenOberfunktion 29Familienpolitische ProgrammeSchuldnerberatungLeistungen und andere Zahlungen nach dem SGB IX, z. B.•Ausgleichsabgaben•Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen•(nicht enthalten: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX, siehe Funktion 283)(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) Nicht aufteilbare Maßnahmen zur Zuwanderung und Integration, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbar (z. B. Funktion 246)Nicht aufteilbare Maßnahmen der Gleichstellung/Gleichbehandlung, soweit nicht anderen Fachaufgaben zuordenbarHilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen291Sonstige soziale AngelegenheitenFunktion 2913Gesundheit, Umwelt, Sport und ErholungHauptfunktion 331GesundheitswesenOberfunktion 31311GesundheitsverwaltungFunktion 311312Krankenhäuser und HeilstättenFunktion 312Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der KrankenversorgungMaßregelvollzug(nicht enthalten: Hochschulkliniken, siehe Funktion 132; Bundeswehrkrankenhäuser, siehe Funktion 032; Gefängniskrankenhäuser, siehe Funktion 056)313ArbeitsschutzFunktion 313(Nicht enthalten: Maßnahmen für die eigene Verwaltung, z. B. personalärztliche Dienste, Arbeitsschutzbeauftragte)314GesundheitsschutzFunktion 314Allgemeine Maßnahmen, Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung), Gesundheitseinrichtungen, z. B.•Arznei- und Lebensmittelkontrolle•Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungDeutsches MüttergenesungswerkKongresse(nicht enthalten: Leistungen der Sozialen Entschädigung, siehe Funktion 241) 32Sport und ErholungOberfunktion 32321Park- und GartenanlagenFunktion 321Bundes-/LandesgartenschauenKleinsiedlungs- und KleingartenwesenSpielplätze322SportFunktion 322Sportamt (Einrichtungen der Stadtstaaten)Sportanlagen und -einrichtungen, z. B.•Freizeitsportanlagen•Schwimmbäder•sportärztliche Hauptberatungsstellen•Turn- und Sporthallen (nicht enthalten: Schulturn- und -sporthallen, siehe Oberfunktion 11/12) Allgemeine Förderung des Sports, z. B.•Zuwendungen an Sportverbände und -vereine(nicht enthalten: Förderung des Schulsports, siehe Funktion 129)33Umwelt- und NaturschutzOberfunktion 33331Umwelt- und NaturschutzverwaltungFunktion 331UmweltbundesamtBundesamt für NaturschutzUmweltverwaltung der Länder, z. B.•Landesanstalten für Immissionsschutz332Maßnahmen des Umwelt- und NaturschutzesFunktion 332Naturschutz und LandschaftspflegeImmissionsschutzChemikaliensicherheit und GefahrstoffeStrategien Klimaschutz, EmissionshandelUmweltbildungGewässerschutz, soweit nicht Funktion 645Bodenschutz, Untersuchung und Sanierung von AltlastenAusgaben für z. B.•Sachverständige und Fachbeiräte•internationale Zusammenarbeit•Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen•Messnetze und -programme•Veröffentlichungen•MitgliedschaftenFörderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden(nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, siehe Funktion 165; Fachinformationszentren, siehe Funktion 162)34Nukleare Sicherheit und StrahlenschutzOberfunktion 34341Verwaltung für nukleare Sicherheit und StrahlenschutzFunktion 341Bundesamt für StrahlenschutzBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung342Maßnahmen der nuklearen Sicherheit und des StrahlenschutzesFunktion 342Ausgaben für z. B.•Sachverständige und Fachbeiräte•internationale Zusammenarbeit•Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen•Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen sowie des Strahlenschutzes•gesetzliche Ausgleichsansprüche•Beteiligung an internationalen Aktions- und Sanierungsprogrammen•End- und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle•staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen4Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale GemeinschaftsdiensteHauptfunktion 441Wohnungswesen, WohnungsbauprämieOberfunktion 41411Förderung des WohnungsbauesFunktion 411Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe)Darlehen, Zuweisungen und Zuschüsse für z. B.•Förderung des sozialen Wohnungsbaues•Wohnungsfürsorge für Verwaltungsangehörige•Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an WohngebäudenRückflüsse aus DarlehenWohnungsbauunternehmen419Sonstiges WohnungswesenFunktion 419Ausstellungen und WettbewerbeBeiträge an deutsche und internationale Verbände für das Wohnungswesen42Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, StädtebauförderungOberfunktion 42421GeoinformationFunktion 421Kataster- und Vermessungsverwaltung422Raumordnung und LandesplanungFunktion 422Aufgaben der Landesplanung und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z. B.•Förderung von Beispielmaßnahmen zur Verwirklichung der Raumordnungsgrundsätze•Landesentwicklungsplan•Landschaftsplanung•Planungswettbewerbe•Regionalplanung•Zuschüsse und Beiträge an Verbände des Städtebaues und der Landes- bzw. Raumplanung•Bauleitplanung (Stadtstaaten)423StädtebauförderungFunktion 423Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, z. B. Finanzhilfen oder Ausgaben für•Baumaßnahmen, z. B. Erneuerung ausgewählter denkmalswerter Gebäude und historischer Stadtkerne•städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete•Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben•Wohnumweltverbesserung und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung43Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)Oberfunktion 43Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen sowie eigene Einrichtungen der Stadtstaaten, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (siehe Funktionen 043, 321 und 322, Oberfunktion 64, Funktion 726)431Kommunale Gemeinschaftsdienste (ohne Straßenbeleuchtung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft)Funktion 4315Ernährung, Landwirtschaft und ForstenHauptfunktion 551Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Betriebsverwaltung)Oberfunktion 51Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.511Verwaltung für Ernährung und LandwirtschaftFunktion 511Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung512Forst-, Jagd- und FischereiverwaltungFunktion 512Forst-, Jagd- und Fischereiverwaltung, soweit nicht Teil des Forst-, Jagd- oder Fischereibetriebs (siehe Funktionen 531 und 532)52Landwirtschaft und ErnährungOberfunktion 52521Agrarstruktur und ländlicher RaumFunktion 521Maßnahmen gemäß dem aktuellen Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), mit Ausnahme der wasserwirtschaftlichen und kulturbautechnischen Maßnahmen sowie der Küstenschutzmaßnahmen (siehe Funktionen 623 und 625)DorferneuerungFlurbereinigungIntegrierte ländliche Entwicklung522Einkommenstabilisierende MaßnahmenFunktion 522Nationale Maßnahmen zur MarktstützungEU-MarktordnungsmaßnahmenAbsatzförderungBeseitigung außergewöhnlicher Notstände in der LandwirtschaftBeteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland523Landwirtschaftliche Produktion, Tiergesundheit und ErnährungFunktion 523Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden, siehe Hauptfunktion 1)Landwirtschaftliche Unternehmen, z. B.•Domänen•Gärtnereien•Gutsbetriebe•Mustergüter•Versuchswirtschaften•WeingüterBeiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und AuslandBekämpfung der pflanzlichen und tierischen SchädlingePflanzliche ErzeugungTierzucht und TierhaltungTiergesundheit und Tierschutz53Forstwirtschaft und Jagd, FischereiOberfunktion 53531Forstwirtschaft und JagdFunktion 531Forstbetriebe532FischereiFunktion 532FischereischutzbooteFörderung der Fischerei6Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, DienstleistungenHauptfunktion 661Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und DienstleistungenOberfunktion 61BergverwaltungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBundeskartellamtWasserwirtschaftsverwaltung611Verwaltung für Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe und DienstleistungenFunktion 61162Wasserwirtschaft, Hochwasser- und KüstenschutzOberfunktion 62623Wasserwirtschaft und KulturbauFunktion 623Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"624Talsperren, HochwasserrückhaltebeckenFunktion 624625KüstenschutzFunktion 625Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"63Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und BaugewerbeOberfunktion 63631KohlenbergbauFunktion 631632Sonstiger BergbauFunktion 632634Verarbeitende IndustrieFunktion 634Hilfen für die Werft- und StahlindustrieNicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes635Handwerk und KleingewerbeFunktion 635Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes, z. B.•Auf- und Ausbau sowie Unterhaltung der betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen •Beratungsmaßnahmen für Existenzgründungen•Finanzierungshilfen für mittelständische gewerbliche Unternehmen638BaugewerbeFunktion 63864Energie- und Wasserversorgung, EntsorgungOberfunktion 64641KernenergieFunktion 641Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und DemonstrationsanlagenBeiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)(nicht enthalten: Ausgaben für die End- und Zwischenlagerung, siehe Funktion 342)642Erneuerbare EnergieformenFunktion 642Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien 643ElektrizitätsversorgungFunktion 643644WasserversorgungFunktion 644645AbwasserentsorgungFunktion 645646AbfallwirtschaftFunktion 646Abfallbeseitigung und -verwertung, z. B.•Deponien647StraßenreinigungFunktion 647649Sonstige Energie- und WasserversorgungFunktion 649ErdölversorgungFörderung der Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung, z. B.•Bau von Ferngasleitungen und regionalen ErdgasleitungenBau von KohleheizkraftwerkenFernwärmeversorgungKohleveredelungsanlagenSteinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in KrisenzeitenBeiträge an internationale Kommissionen oder Organisationen, Kongresse usw.Nicht aufgegliederte FördermaßnahmenBeiträge zu internationalen RohstoffübereinkommenUnternehmen, die mehrere Versorgungszweige umfassenMaschinenzentralen65Handel und TourismusOberfunktion 65651HandelFunktion 651Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen)Erfahrungsaustausch im HandelMittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im HandelZwischenbetriebliche VergleicheExportförderung, Auslandsmessen, z. B.•Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw.•Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, z. B.-Außenwirtschaftsberatungen-Unterstützung von AußenhandelskammernMärkte und Inlandsmessen, z. B.•Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland•Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen u. Ä.Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des HandelsVerbraucherberatungen und -vertretungen, soweit nicht anders zuordenbar(nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, siehe Oberfunktion 43)652TourismusFunktion 652Förderung der FremdenverkehrsverbändeFörderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes66Geld- und VersicherungswesenOberfunktion 66661Banken und KreditinstituteFunktion 661669Sonstiges Geld- und VersicherungswesenFunktion 669VersicherungenInternationaler Währungsfonds68Sonstiges im Bereich Gewerbe und DienstleistungenOberfunktion 68Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im AuslandFörderung des Normenwesens und der GütekennzeichnungDeutsche Akkreditierungsstelle GmbHBürgschaften, Garantien und sonstige GewährleistungenNicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung681Sonstiges im Bereich Gewerbe und DienstleistungenFunktion 68169Regionale FördermaßnahmenOberfunktion 69Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen.691Betriebliche InvestitionenFunktion 691Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe, z. B.•betriebliche Investitionen in strukturschwachen Gebieten•Existenzgründungsprogramm in der gewerblichen Wirtschaft•Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Ansiedlung, Erweiterung und Rationalisierung von Produktionsbetrieben692Verbesserung der Wirtschafts- und InfrastrukturFunktion 692Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der WirtschaftskraftStrukturförderungsprogrammeMaßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur7Verkehrs- und NachrichtenwesenHauptfunktion 771Verwaltung des Verkehrs- und NachrichtenwesensOberfunktion 71Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen.711Verwaltung für Straßen- und BrückenbauFunktion 711712Verwaltung für Wasserstraßen und HäfenFunktion 712719Sonstige Verkehrs- und NachrichtenverwaltungFunktion 719Bundesamt für Logistik und MobilitätBundesanstalt für StraßenwesenEisenbahn-BundesamtKraftfahrt-Bundesamt72StraßenOberfunktion 72721BundesautobahnenFunktion 721722BundesstraßenFunktion 722Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.723LandesstraßenFunktion 723Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.724KreisstraßenFunktion 724Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.725GemeindestraßenFunktion 725Hierzu gehören auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen.726StraßenbeleuchtungFunktion 726729Sonstiger StraßenverkehrFunktion 729Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr, z. B.•Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Vermeidung von VerkehrsunfällenBeschaffung von technischem und wissenschaftlichem MaterialVeröffentlichungen73Wasserstraßen und Häfen, Förderung der SchifffahrtOberfunktion 73731Wasserstraßen und HäfenFunktion 731Aus- und Neubau, Unterhaltung und Betrieb, z. B.•der Wasserstraßen und ihrer Anlagen•von landeseigenen Häfen und SchifffahrtsanlagenBesondere Einrichtungen, z. B.•Bundesanstalt für Gewässerkunde•Bundesanstalt für Wasserbau•Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie•LotseinrichtungenBeteiligung an Bauvorhaben DritterBeteiligung der Länder am Ausbau von Schifffahrtsstraßen und KanälenSchiffssicherheitsaufgaben (hierzu gehört auch die Erstattung der Kosten an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation)Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Ausbau ihrer HafenanlagenHafenbetriebe, Umschlag- und Kaibetriebe732Förderung der SchifffahrtFunktion 73274Eisenbahnen und öffentlicher PersonennahverkehrOberfunktion 74741Öffentlicher PersonennahverkehrFunktion 741Finanzhilfen nach dem Regionalisierungsgesetz, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und landesgesetzliche Regelungen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV), z. B.•Bau oder Ausbau von Verkehrswegen einschließlich Bau oder Ausbau von Betriebshöfen, zentralen Werkstätten, P+R-Plätzen742EisenbahnenFunktion 742Maßnahmen für Eisenbahnen, z. B.•Abgeltung von Belastungen im Schienenverkehr•Darlehen und Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege•sonstige Zuschüsse75LuftfahrtOberfunktion 75Flugsicherung, z. B.•Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL)•Flugsicherungsdienststellen in Grönland und Island•Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)•Luftaufsichtsmaßnahmen auf Flugplätzen•SchutzmaßnahmenFlughäfen und LuftverkehrLuftfahrt-BundesamtBundesstelle für FlugunfalluntersuchungMaßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Luftfahrt751LuftfahrtFunktion 75177NachrichtenwesenOberfunktion 77771Post und TelekommunikationFunktion 771772Rundfunk und FernsehenFunktion 772Rundfunkanstalt "Deutsche Welle"79Sonstiges VerkehrswesenOberfunktion 79Nicht aufgeteilte Maßnahmen zur allgemeinen Förderung des Verkehrs, z. B.•Beiträge und Zuschüsse an nationale und internationale Vereine und OrganisationenTransrapid791Sonstiges VerkehrswesenFunktion 7918FinanzwirtschaftHauptfunktion 8Einnahmen und Ausgaben für den Gesamthaushalt81Grund- und Kapitalvermögen, SondervermögenOberfunktion 81Die Verwaltung des Vermögens ist in der Regel Aufgabe der Finanz- und Vermögensverwaltung (siehe auch Funktion 062).811GrundvermögenFunktion 811Grundvermögen, soweit die Grundstücke nicht dem Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens oder einer anderen Funktion dienen und entsprechend veranschlagt sind, z. B.•Baumaßnahmen•Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung•Erwerb und Verkauf•Finanzierungskosten•Unterhaltung und BewirtschaftungBebaute Grundstücke, z. B.•Wohn- und GeschäftsgrundstückeGrundstücksgleiche Rechte, z. B.•Erbbaurechte•Erbpachtrechte•Nutzungsentschädigungen (Wassernutzungsgebühren und sonstige den Grundstücken gleichzuachtende Rechte)Unbebaute Grundstücke, die von der Gebietskörperschaft selbst genutzt, vermietet oder verpachtet sind, z. B.•Grundstücke, die zur Weiterveräußerung oder späteren Bebauung in eigener Regie bestimmt sind oder deren Verwendungszweck noch nicht feststeht•landwirtschaftlich genutzte Einzelgrundstücke (Äcker, Kleingärten, Obstländereien, Wiesen), soweit sie nicht den landwirtschaftlichen Betrieben zuzuordnen sind•sonstige Grundstücke, Teiche, Seen, Grünanlagen812KapitalvermögenFunktion 812Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Geldvermögensbestände beziehen und nicht zum Verwaltungsvermögen, Grundvermögen, Sondervermögen oder dem Vermögen der Wirtschaftsunternehmen gehören. Von den Geldvermögensbeständen in diesem Sinne umfasst sind Wertpapiere, Bankguthaben, sonstige Forderungen.Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen, die nur der Kapitalanlage dienenErbschaften des Fiskus, soweit es sich nicht um Sachwerte handeltZinseinnahmen aus Darlehensgewährungen813SondervermögenFunktion 813Vermögensbestände und Einrichtungen, die in der Form von Sondervermögen verwaltet oder bewirtschaftet werden und nicht nach ihrer Zweckbindung anderen Funktionen zugeordnet sind82Steuern und FinanzzuweisungenOberfunktion 82821Steuern und FinanzzuweisungenFunktion 82183SchuldenOberfunktion 83Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme831SchuldenFunktion 83184Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.Oberfunktion 84Dieser Oberfunktion sind Personalausgaben der Obergruppe 44 "Beihilfen, Unterstützungen und dgl.", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zuzuordnen, die im Haushaltsplan bzw. in den Einzelplänen zentral veranschlagt sind und nicht nach Funktionen aufgeteilt werden können:•Gruppe 441 Beihilfen•Gruppe 443 Fürsorgeleistungen und UnterstützungenUnter dieser Oberfunktion sind auch die Personalausgaben der Obergruppe 45 "Sonstige personalbezogene Ausgaben", soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, nachzuweisen, die nicht nach einzelnen Funktionen aufgeteilt werden können.841Beihilfen, Unterstützungen u. Ä.Funktion 84185RücklagenOberfunktion 85Allgemeine RücklagenFonds, StöckeSpezielle Rücklagen, z. B•zur Erfüllung bestimmter Aufgaben851RücklagenFunktion 85186SonstigesOberfunktion 86Einnahmen und Ausgaben verschiedener Art, die nicht einer bestimmten Funktion zugeordnet werden können861SonstigesFunktion 86187Abwicklung der VorjahreOberfunktion 87Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren gemäß § 25 BHO/LHO sowie Übertragung von Überschüssen 871Abwicklung der VorjahreFunktion 87188GlobalpostenOberfunktion 88Globale Mehrausgaben/-einnahmenGlobale Minderausgaben/-einnahmenVerstärkungsmittel für Personalausgaben881GlobalpostenFunktion 88189Haushaltstechnische VerrechnungenOberfunktion 89Dieser Oberfunktion sind die Ausgaben der Obergruppen 38 und 98 "Haushaltstechnische Verrechnungen" zuzuordnen. 891Haushaltstechnische VerrechnungenFunktion 891

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— Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
Amtliche Fassung: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/84705aba-ff04-34b4-ab95-ca9cc2fdae20
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
