VerStBerHHS · Niedersachsen

Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen

Amtliche Abkürzung:
VerStBerHHS
Ausfertigungsdatum:
01.01.2003
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen

Vom 16./26. September 2002 (Nds. GVBl. S. 717 - VORIS 62050 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 20. November 2002 (Nds. GVBl. S. 717)

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat,

und

das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.