VBBestGKV · Niedersachsen

Bestellung von Vollstreckungsbeamten bei landesunmittelbaren Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 225 Abs. 1 RVO) und Kassenverbänden (§ 406 RVO) in Niedersachsen

Amtliche Abkürzung:
VBBestGKV
Ausfertigungsdatum:
18.11.1982
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.