Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
- Amtliche Abkürzung:
- TierAltVersG
- Ausfertigungsdatum:
- 06.12.1997
Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
Vom 20. November 1997 (Nds. GVBl. S. 476 - VORIS 83230 01 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
>Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.