Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
- Amtliche Abkürzung:
- StrafVzZustG
- Ausfertigungsdatum:
- 17.06.2010
Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
>Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.