Gesetz über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
- Amtliche Abkürzung:
- SondHilfG
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.1970
Gesetz über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
Vom 22. September 1948 (Nds. GVBl. Sb. I S. 426 - VORIS 25100 01 00 00 000 -)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 1952 (Nds. GVBl. S. 30).
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. August 1969 (Nds. GVBl. S. 164).
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Gebietsbeauftragten für das Land Niedersachsen hiermit verkündet wird:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.