Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
- Amtliche Abkürzung:
- SchiffPolG
- Ausfertigungsdatum:
- 13.01.1956
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.