Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
- Amtliche Abkürzung:
- SchifffPolAG
- Ausfertigungsdatum:
- 13.01.1956
Vereinbarung über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
>Vereinbarung über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.