SchifffPolAG · Niedersachsen

Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Lande Niedersachsen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben

Amtliche Abkürzung:
SchifffPolAG
Ausfertigungsdatum:
13.01.1956
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage SchifffPolAG

Vereinbarung über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben

>Vereinbarung über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.