Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg (RL-MGV-NI/HB/HH)
- Ausfertigungsdatum:
- 15.08.2024
Förderfähige Kulturen
Kulturen, die in eine geförderte Mehrgefahrenversicherung einbezogen werden können, sowie Ausnahmen:KulturgruppeförderfähigGetreidealle NutzungenLeguminosenalle NutzungenLeguminose-Mischungenalle NutzungenÖlsaatenalle NutzungenAckerfutteralle NutzungenHackfrüchtealle NutzungenEnergiepflanzenalle NutzungenGemüseMöhren und ZwiebelnMischkulturalle Nutzungen mit Ausnahme von Rollrasen, Wildäsungsfläche und Gründüngung im Hauptfruchtanbauandere HandelsgewächseHanf, Erdbeeren, BrennnesselnDauergrünlandalle NutzungenDauerkulturenalle Nutzungen mit Ausnahme von Niederwald mit Kurzumtrieb, Rhabarber, Spargel, Rosen und TrüffelnNicht förderfähig sind Brachen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- und Zierpflanzen.Eine ausführliche Liste der förderfähigen Kulturen mit ihren Nutzcodes aus dem Sammelantrag sind auf der Internetseite der LWK im Bereich Agrarförderung veröffentlicht.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)
Höchsthektarwerte
Die Höhe der Versicherungsprämie je Hektar ist abhängig von den zugrundeliegenden Hektarwerten der jeweiligen Kulturen. Dabei sind die folgenden Höchsthektarwerte zu berücksichtigen:Kulturgruppeversicherter Höchsthektarwert (EUR)Getreide5 000Leguminosen5 000Leguminose-Mischungen5 000Ölsaaten5 000Ackerfutter5 000Hackfrüchte15 000Energiepflanzen5 000Mischkultur5 000Andere Handelsgewächse30 000Dauergrünland5 000Dauerkulturen30 000Gemüse (nur Möhren und Zwiebeln)15 000Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)
Priorisierungsverfahren
Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen werden mit dem Punktwert, der Quantität und/oder dem Flächenanteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) des Betriebes gewichtet. Aus den ermittelten Punkten für die gemäß Sammelantrag (ANDI Antragstellung) umzusetzenden Maßnahmen wird die Punktsumme für den Betrieb ermittelt. Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt in absteigender Reihenfolge der Rankingpunkte der Betriebe.Bei der Berechnung ist auf Hundertstel zu runden.Öko-Regelungen (ÖR)PunkteÖR 1 - Bereitstellung von BiodiversitätsflächenÖR 1a - Bereitstellung von Brachflächen über die Anforderungen von GLÖZ 8 hinaus-für den ersten bereitgestellten Hektar Ackerland8-bis maximal 2 % pro Prozentpunkt5-2-6 % pro Prozentpunkt3ÖR 1c - Anlage von Blühflächen und -streifen in Dauerkulturen≥ 10 Arten aus Gruppe A20ÖR 1d - Altgrasstreifen oder Altgrasflächen in Dauergrünland-≤ 1 % pro Prozentpunkt2-> 1-3 % pro Prozentpunkt2-> 3-6 % pro Prozentpunkt2ÖR 2 - Anbau vielfältiger Kulturenmindestens fünf Hauptfruchtkulturen 10-30 % je Kultur20ÖR 3 - Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftung auf Acker- und Dauergrünland2-35 % Gehölzstreifen an der Acker- oder Dauergrünlandfläche, 3-25 m breit, mindestens zwei Streifen 50ÖR 4 - Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes0,3-1,4 RGV/ha20ÖR 5 - ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennartenmindestens vier Pflanzen aus der Liste mit 20 regionaltypischen Kennarten10ÖR 6 - Verzicht auf PflanzenschutzVerzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln10Die Anforderungen an die Öko-Regelungen richten sich nach den Verpflichtungen der GAPDZV. Die Punktwertberechnung wird entsprechend der Zielsetzung des Priorisierungsverfahrens (Nummer 6.3) an die GAPDZV angepasst.AUKM Niedersachsen und Bremen, (HH) = wird auch in Hamburg angebotenBV 1 - ökologischer Landbau (HH)10AN 1 - Anbau mehrjähriger Wildpflanzen40AN 2 - extensiver Getreideanbau (HH)10AN 3 - dauerhafte Umwandlung von Acker in Grünland20BF 8 - Anlage von Hecken20BK 1 - moorschonender Einstau (HH)20GN 1 - nachhaltige Grünlandnutzung10GN 2 - nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes20GN 3 - Weidenutzung in Hanglagen10GN 4 - zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten20GN 5 - artenreiches Grünland (HH)15klimaresiliente Kulturen und Anbausystemeklimaresiliente Kulturen Rispenhirse, Kolbenhirse, Sorghumhirse, Quinoa, Soja, Kichererbse, Sonnenblume, Süßkartoffel, Buchweizen, Durchwachsene Silphie, Sudangras, Switchgras, Miscanthus, Riesenweizengras, Wickroggen (winterhartes Gemenge) 40zusätzliche Kriterien für DauerkulturenBewässerungsteiche 350 m3 pro ha 15geschützter Anbau20Hecke/Windschutz 1 m Hecke pro 50 m2 Fläche 10Tropfbewässerung30Über-/Unterkronenberegnung15Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 360)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.