RindABARdErl · Niedersachsen

Tierschutz; Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern

Amtliche Abkürzung:
RindABARdErl
Ausfertigungsdatum:
02.06.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Tierschutz; Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern

RdErl. d. ML v. 02.06.2026 - 204-42507-1120/2025 -

Vom 2. Juni 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 267)

- VORIS 78530 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Untersagung der Anbindehaltung von Rindern1
Übergangs- und Umstellungsfristen2
Mindestanforderungen für Anbindehaltungen bis zum Ende der jeweiligen Umstellungs- und Übergangsfrist (Übergangsregelungen)3
Auslegungshinweise zu § 2 Nrn. 1 und 2 TierSchG4
Ermessenslenkende Hinweise zu § 16a Abs. 1 Sätze 1 und 2 Nr. 1 TierSchG5
Anweisungen zum Verfahren6
Schlussbestimmungen7
Mindestabmessungen für die Anbindehaltung von RindernAnlage
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 7 des RdErl. vom 2. Juni 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 267)

Anlage RindABARdErl

Mindestabmessungen für die Anbindehaltung von Rindern

Abbildung: Mindestabmessungen für die Anbindehaltung von RindernRed. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 7 des RdErl. vom 2. Juni 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 267)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.