RAgrSGBVVO · Niedersachsen

Verordnung zur Abgrenzung der Region nach § 143 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Amtliche Abkürzung:
RAgrSGBVVO
Ausfertigungsdatum:
12.11.1993
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.