Verordnung zur Abgrenzung der Region nach § 143 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -
- Amtliche Abkürzung:
- RAgrSGBVVO
- Ausfertigungsdatum:
- 12.11.1993
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.