R-StBauF · Niedersachsen

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie - R-StBauF -)

Ausfertigungsdatum:
30.09.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie -

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RdErl. d. MW v. 14. 12. 2022 - 61.1-21201.2.17 -Vom 14. Dezember 2022 (Nds. MBl. S. 1722)Geändert durch RdErl. vom 30. September 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 451)- VORIS 21075 -Bezug: RdErl. d. MU v. 2. 1. 2019 (Nds. MBl. S. 373) InhaltsübersichtAbschnittZuwendungszweck, Rechtsgrundlage1Gegenstand der Förderung2Zuwendungsempfänger3Zuwendungsvoraussetzungen4Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5Zuwendungsart, Finanzierungsart, Form und Höhe der Zuwendung5.1Finanzierungsmittel5.2Zuwendungsfähige Ausgaben5.3Ausgaben für Maßnahmen der weiteren Vorbereitung5.3.1Ausgaben für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen5.3.2Ausgaben für die Durchführung von Baumaßnahmen5.3.3Ausgaben für sonstige Maßnahmen/Abwicklung der städtebaulichen Erneuerung5.3.4Nicht zuwendungsfähige Ausgaben5.4Beginn und Ende des Zuwendungszeitraumes5.5Sonstige Zuwendungsbestimmungen6Anweisungen zum Verfahren7Verfahren zur Aufstellung des Städtebauförderungsprogramms7.1Programmbehörde7.1.1Anmeldungen der Gemeinde7.1.2Entscheidung7.1.3Änderung des Städtebauförderungsprogramms außerhalb der jährlichen Fortschreibung7.1.4Zuwendungsverfahren7.2Bewilligungsbehörde7.2.1Bewilligungsantrag7.2.2Bewilligungsbescheid7.2.3Auszahlung7.2.4Monitoring7.2.5Abrechnungsverfahren7.2.6Übergangsbestimmungen8Förderobergrenzen8.1Sonstige Übergangsbestimmungen8.2Schlussbestimmungen9

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.