Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg BBS
- Amtliche Abkürzung:
- QBBSRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.08.2025
Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg BBS
RdErl. d. MK v. 17.06.2025 - 42-84 002-Q - VORIS 22410 -
Vom 17. Juni 2025 (SVBl. S. 421)
Bezug:
- a)
RdErl. "Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg" v. 23.06.2020 (SVBl. S. 396)
- VORIS 22410 - - b)
RdErl. "Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung; hier: Sondermaßnahme zur Einstellung von Inhaberinnen und Inhabern eines Bachelorgrades oder eines Fachhochschuldiploms" v. 16.12.2021 (SVBl. 2022 S. 73)
- VORIS 22410 - - c)
RdErl. "Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt" v. 04.12.2019 (SVBl. 2020 S. 4, 67), geändert durch RdErl. v. 28.05.2023 (SVBl. S. 374)
- VORIS 20411 - - d)
RdErl. "Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg; Prüfverfahren zur Einstellung" v. 01.12.2023 (SVBl. S. 669)
- VORIS 22410 - - e)
RdErl. "Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen" v. 26.03.2024 (SVBl. S. 243)
- VORIS 22410 - - f)
RdErl. "Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg BBS" v. 06.06.2019 (SVBl. S. 347), geändert durch RdErl. v. 27.08.2024 (SVBl. S. 538)
- VORIS 22410 - - g)
RdErl. "Organisation der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung" v. 18.02.2021 (Nds. MBl. S. 502), geändert durch RdErl. v. 01.09.2023 (Nds. MBl. S. 768)
- VORIS 20100 - - h)
RdErl. "Durchführung der APVO-Lehr" v. 26.04.2017 (Nds. MBl. S. 595; SVBl. S. 377), geändert durch RdErl. v. 18.06.2021 (Nds. MBl. S. 1139; SVBl. S. 402)
- VORIS 20411 - - i)
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS "Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte" v. 20.12.2011 (Nds. MBl. 2012 S. 74; SVBl. 2012 S. 115), geändert durch Gem. RdErl. v. 14.03.2013 (Nds. MBl. S. 282; SVBl. S. 177)
- VORIS 20411 -
Landesweit kann der Bedarf an Lehrkräften für den Theorieunterricht an berufsbildenden Schulen nicht mit Lehrkräften gedeckt werden, die grundständig für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Gymnasien ausgebildet wurden.
Daher wird der Personenkreis der Bewerbenden um Einstellung als Lehrkraft für den Theorieunterricht an berufsbildenden Schulen durch einen aufgrund einer anderweitigen Hochschulausbildung qualifizierten Personenkreis ergänzt ("Quereinstieg").
Der neugefasste Erlass verfolgt das Ziel der Vereinheitlichung der Vorgaben und des Verfahrens und soll zur Verkürzung der Verwaltungsverfahren an den Schulen und im Bereich der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) und damit der Zufriedenheit der Schulen in der Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung dienen.
Die Vorgaben sind einheitlich sowohl für die Prüfung der Bewerbungsfähigkeit auf eine ausgeschriebene Stelle als auch für die Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses nach § 8 Abs. 1 Ziffer 1 Niedersächsische Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) anzuwenden.
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Personenkreise, Voraussetzungen | 1 |
| Fächer | 2 |
| Bewerbungsunterlagen | 3 |
| Feststellung der Bewerbungsfähigkeit - Zuständigkeiten | 4 |
| Bewerbendenauswahl | 5 |
| Einstellung im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis | 6 |
| Eingruppierung | 7 |
| Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme | 8 |
| Bewerbung um Einstellung für befristete Verträge | 9 |
| Schlussbestimmungen | 10 |
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 17. Juni 2025 (SVBl. S. 421)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.