PolVStBehRdErl · Niedersachsen

Behandlung von Verwahrstücken durch die Polizei

Amtliche Abkürzung:
PolVStBehRdErl
Ausfertigungsdatum:
05.05.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Behandlung von Verwahrstücken durch die Polizei

RdErl. d. MI v. 15. 2. 2022 - 22.2-12341/1 -

Vom 15. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 282)

Geändert durch RdErl. vom 5. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 218)

- VORIS 21011 -

- Im Einvernehmen mit dem MJ -

Bezug: RdErl. v. 4. 6. 2021 (Nds. MBl. S. 1079)
- 21024 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Verwahrstellen2
Nachweis und Bezeichnung der Verwahrstücke3
Dauer der Verwahrung und Übergabe an die endgültige Verwahrstelle4
Besondere Verwahrstücke5
Herausgabe, Verwertung, Vernichtung6
Schlussbestimmungen7
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des RdErl. vom 15. Februar 2022 (Nds. MBl. S. 282)

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.