Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiet des Pflegevorschusses (§ 11 Abs. 6 NBesG)
- Amtliche Abkürzung:
- PflVZustRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 02.10.2025
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.