PassPAuswRDÜRdErl · Niedersachsen

Übermittlung von Daten aus dem Pass- oder Personalausweisregister auf Ersuchen der Polizei

Amtliche Abkürzung:
PassPAuswRDÜRdErl
Ausfertigungsdatum:
17.08.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Übermittlung von Daten aus dem Pass- oder Personalausweisregister auf Ersuchen der Polizei

RdErl. d. MI v. 03.08.2026 - 22.2-12210/12224 -

Vom 3. August 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 382)

- VORIS 21040 -

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 3. August 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 382)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.