Verordnung über die Förderung von Ombudsstellen nach § 9a des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs
- Amtliche Abkürzung:
- OStFördVO
- Ausfertigungsdatum:
- 01.02.2023
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.