Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)
- Ausfertigungsdatum:
- 07.03.2026
Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG)
Vom 1. Dezember 1989 (Nds. GVBl. S. 389 - VORIS 31050 01 00 00 000 -)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. März 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 18)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.