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title: "NPOGZWiAhndRdErl — Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen nach den §§ 16a und 17 NPOG"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/ni/npogzwiahndrderl"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Niedersachsen"
language: "de"
source: "https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/24977008-cfae-39a6-9134-b41a846f0ec1"
updated: "2026-05-13T16:52:39+00:00"
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# NPOGZWiAhndRdErl — Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen nach den §§ 16a und 17 NPOG

**Landesrecht Niedersachsen**
*Ausfertigung:* 01.08.2021


### Anlage NPOGZWiAhndRdErl — Bußgeldkatalog

Nr.TatbestandGeldbuße in EUR1Vorsätzlicher Verstoß gegen eine Meldeauflage nach § 16a NPOG2002Vorsätzlicher Verstoß gegen einen Platzverweis nach § 17 Abs. 1 NPOG durch Wiederkehren in die Verbotszone oder beharrliches Nichtverlassen der Verbotszone 1003Vorsätzlicher Verstoß gegen einen Platzverweis aus einer Wohnung nach § 17 Abs. 2 NPOG durch Wiederkehren in die Wohnung oder durch Nichtverlassen der Wohnung 2004Vorsätzlicher Verstoß gegen ein Aufenthaltsverbot nach § 17 Abs. 3 NPOG durch Wiederkehren in die Verbotszone oder Nichtverlassen der Verbotszone 200Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 23. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1241)

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— Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen nach den §§ 16a und 17 NPOG
Amtliche Fassung: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/24977008-cfae-39a6-9134-b41a846f0ec1
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
