NLVO-Bildung-QRdErl · Niedersachsen

Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt

Amtliche Abkürzung:
NLVO-Bildung-QRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.12.2025
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.