NBildUG · Niedersachsen

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz - NBildUG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 1991 (Nds. GVBl. S. 29 - VORIS 22450 02 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch § 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBl. S. 430)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.