NBhVOBezGrRdErl · Niedersachsen

Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Bezugsgrößen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beitragszahlung für Pflegekräfte nach § 33 Abs. 5 NBhVO

Amtliche Abkürzung:
NBhVOBezGrRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2026
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.