Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Bezugsgrößen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beitragszahlung für Pflegekräfte nach § 33 Abs. 5 NBhVO
- Amtliche Abkürzung:
- NBhVOBezGrRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2026
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.