LwKG · Niedersachsen

Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 61, 176 - VORIS 78120 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 110)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften1-4
Zweiter Teil
Kammerversammlung, Vorstand, Präsidentin oder Präsident
Abschnitt I
Die Kammerversammlung5-18a
Abschnitt II
Der Vorstand19-21
Abschnitt III
Die Präsidentin oder der Präsident22
Dritter Teil
Die Verwaltung23-23b
Vierter Teil
Die Vertretung24
Fünfter Teil
Hauptsatzung und Haushaltswirtschaft25-25b
Sechster Teil
Beiträge, Gebühren und Zuschüsse26-31
Siebenter Teil
Vorläufige Haushaltsführung und Rechnungsprüfung32-33
Achter Teil
Aufsicht34-37
Neunter Teil
Untergliederung38
Zehnter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen39-41

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.