Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Abrechnungsempfehlungen zur Abrechnung von Leistungen nach der Lungenkrebs Früherkennungs-Verordnung
- Amtliche Abkürzung:
- LuKrFrühErkVAbrRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.04.2026
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Abrechnungsempfehlungen zur Abrechnung von Leistungen nach der Lungenkrebs Früherkennungs-Verordnung
RdErl. d. MF v. 08.05.2026 - VD3-03540/01/005/01/Ä -
Vom 8. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 238)
- VORIS 20444 -
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch RdErl. vom 8. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 238)
Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BÄK, PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern zur Abrechnung von Leistungen nach der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung
1. Erstbefunderin/Erstbefunder:NummerLeistungAbrechnungsempfehlung1Niedrigdosis-Computertomographie des Thorax einschließlich der computerassistierten Detektion unter Nutzung einer SoftwareGOÄ-Nr. 5371 und ggf. GOÄ-Nr. 53772Ärztliches Konsil mit Zuweiserin/Zuweiser und/oder Zweitbefunderin/ZweitbefunderGOÄ-Nr. 603Beratung der Patientin/des PatientenGOÄ-Nr. 14Erstellung eines ausführlichen BerichtsGOÄ-Nr. 752. Zweitbefunderin/Zweitbefunder:NummerLeistungAbrechnungsempfehlung1Zweitbefundung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung bei einem kontrollbedürftigen oder abklärungsbedürftigen Erstbefund einschließlich der computerassistierten Detektion unter Nutzung einer SoftwareGOÄ-Nr. 85 analog, zum 2,3-fachen Gebührensatz2Ärztliches Konsil mit Zuweiserin/Zuweiser und/oder Zweitbefunderin/ZweitbefunderGOÄ-Nr. 603Erstellung eines ausführlichen BerichtsGOÄ-Nr. 75Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2032 durch RdErl. vom 8. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 238)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.