Zusammenarbeit zwischen den Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden
- Amtliche Abkürzung:
- LÜStBZARdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2024
Zusammenarbeit zwischen den Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden
Gem. RdErl. d. ML, d. MI u. d. MJ v. 8. 8. 2023 - 201-44010-6674/2023 -
Vom 8. August 2023 (Nds. MBl. S. 604)
- VORIS 78560 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Zweck | 1 |
| Zusammenarbeit | 2 |
| Unterrichtung der Staatsanwaltschaften über den Verdacht einer Straftat gegen veterinär-, lebensmittel- und futtermittelrechtliche Bestimmungen | 3 |
| Beteiligung der Überwachungsbehörden durch die Staatsanwaltschaft | 4 |
| Unterrichtung der Staatsanwaltschaft und der Überwachungsbehörden durch die Polizei | 5 |
| Abstimmung von Maßnahmen | 6 |
| Unterrichtung der obersten Landesbehörden | 7 |
| Unterrichtung der Presse | 8 |
| Schlussbestimmungen | 9 |
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.