LPASV-KERdErl · Niedersachsen

Erstattung der Kosten des Landesprüfungsamtes für die Sozialversicherung für die Prüfungen nach § 274 SGB V

Amtliche Abkürzung:
LPASV-KERdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2011
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Erstattung der Kosten des Landesprüfungsamtes für die Sozialversicherung für die Prüfungen nach § 274 SGB V

RdErl. d. MS v. 30.3.2011 - 105.1-43525/1 -

- Im Einvernehmen mit dem MF -

Vom 30. März 2011 (Nds. MBl. S. 343)

- VORIS 83210 -

Bezug:
RdErl. v. 30.4.2002 (Nds. MBl. S. 446)
- VORIS 83210 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Regelungsinhalt1
Allgeines2
Vorschüsse3
Umlagebetrag4
Erstattungsbeträge5
Prüfungskosten6
Schlussbestimmungen7

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.