Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes; Zuordnung der Laufbahnbefähigung zu der Fachrichtung Technische Dienste gemäß § 43 Abs. 4 NLVO
Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes; Zuordnung der Laufbahnbefähigung zu der Fachrichtung Technische Dienste gemäß § 43 Abs. 4 NLVO
RdErl. d. MW v. 28.10.2025 - Z1-03111/1001/01 -
Vom 28. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 503)
- VORIS 20411 -
Red. Hinweis zur Geltungsdauer
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 3 des RdErl. vom 28. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 503)
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