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title: "KOFWohnRE — Kriegsopferfürsorge für Berechtigte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich des BVG haben; hier: Örtliche Zuständigkeit"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/ni/kofwohnre"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Niedersachsen"
language: "de"
source: "https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/43f2c5ec-6713-3f47-bbd3-74ca08e8f40d"
updated: "2026-05-13T16:33:17+00:00"
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# KOFWohnRE — Kriegsopferfürsorge für Berechtigte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich des BVG haben; hier: Örtliche Zuständigkeit

**Landesrecht Niedersachsen**
*Ausfertigung:* 30.03.1967


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— Kriegsopferfürsorge für Berechtigte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Geltungsbereich des BVG haben; hier: Örtliche Zuständigkeit
Amtliche Fassung: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/43f2c5ec-6713-3f47-bbd3-74ca08e8f40d
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
