KBSFördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Niedersachsen gemäß § 65e SGB V

Amtliche Abkürzung:
KBSFördErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2025
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.