JugStiftungG · Niedersachsen

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zum Zwecke der Erziehung Jugendlicher ("Remenhof-Stiftung")

Amtliche Abkürzung:
JugStiftungG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zum Zwecke der Erziehung Jugendlicher ("Remenhof-Stiftung")

Vom 20. September 1939 (Nds. GVBl. Sb. II S. 331 - VORIS 21133 01 00 00 000 -)(1)

(1) Amtl. Anm.:

Braunschw. GVS. S. 79.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.