Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG); Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher gemäß § 30 Abs. 2 NJagdG
- Amtliche Abkürzung:
- JABestRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.08.2024
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.