ITFKBRdErl · Niedersachsen

Beschäftigung von Fachkräften für unterrichtsbezogene Aufgaben im informationstechnologischen, medienpädagogischen und technischen Bereich sowie von Verwaltungsfachkräften an öffentlichen Schulen

Amtliche Abkürzung:
ITFKBRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.08.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Beschäftigung von Fachkräften für unterrichtsbezogene Aufgaben im informationstechnologischen, medienpädagogischen und technischen Bereich sowie von Verwaltungsfachkräften an öffentlichen Schulen

RdErl. d. MK v. 01.08.2026 - 34-84031 - VORIS 22410 -

Vom 1. August 2026 (SVBl. S. 420)

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Regelungsgehalt1
Tätigkeitsbereiche und Aufgaben von IT-Fachkräften, medienpädagogischen Fachkräften, technischen Fachkräften sowie Verwaltungsfachkräften2
Qualifikationen3
Arbeitsverträge4
Eingruppierung5
Arbeitszeit und Ferienzeitregelung6
Erholungsurlaub7
Anwendung dieses RdErl. bei Schulassistentinnen und Schulassistenten, die vor Inkrafttreten dieses RdErl. eingestellt worden sind 8
Regelungen zu Anrechnungen für besondere Belastungen gemäß Niedersächsischer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule)9
Schlussbestimmungen10
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 10 des RdErl. vom 1. August 2026 (SVBl. S. 420)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.