InkPFördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung

Amtliche Abkürzung:
InkPFördErl
Ausfertigungsdatum:
10.07.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage InkPFördErl

Bewertung der Förderwürdigkeit von Anträgen

Die Bewertung erfolgt anhand folgender Skala:Ja, umfassend =20 PunkteJa, teilweise =10 PunkteJa, nur gering =5 PunkteNein =0 PunkteDas Vorhaben ist förderwürdig, wenn mindestens 25 Punkte erreicht werden. Die Höchstpunktzahl beträgt 100 Punkte.Nr.KriteriumErläuterungen1.Das Vorhaben trägt zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums bei.Das Projekt ist Teil oder Beginn eines nachhaltigen und langfristigen Veränderungsprozesses zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums auf lokaler Ebene. Hierzu gehören insbesondere eine umfassende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sowie eine Infrastruktur für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, Netzwerke, Begegnungen und Treffpunkte.2.Das Vorhaben dient dazu, das Bewusstsein für die Fähigkeiten und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern (Bewusstseinsbildung).Das Vorhaben trägt zur Bewusstseinsbildung bei, mit dem Ziel, die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen sowie eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und die Anerkennung der Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern.3.Das Vorhaben dient dazu, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern (Inklusion).Das Projekt ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit und ohne Behinderungen zukünftig gemeinschaftlich etwas erleben können.4.Menschen mit und ohne Behinderungen werden an dem Vorhaben beteiligt (Inklusion und Partizipation). Menschen mit Behinderungen wirken an der Planung oder Ausführung des Projekts aktiv mit.5.Das Vorhaben weist einen Bezug zu einer marginalisierten Gruppe auf.Zu den marginalisierten Gruppen werden insbesondere Frauen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Menschen mit Behinderungen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und geflüchtete Menschen mit Behinderungen gezählt.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 des Erl. vom 10. Juli 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 340)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.