IdBuT-FördErl · Niedersachsen

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Bildung und Teilhabe (Inklusion)

Amtliche Abkürzung:
IdBuT-FördErl
Ausfertigungsdatum:
30.08.2023
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage IdBuT

FördErl - Scoring-Modell zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach den Richtlinien "Inklusion durch Bildung und Teilhabe"

Die Projektanträge müssen die in Nummer 4.3 der Richtlinien genannten Qualitätskriterien erfüllen. Sie werden von Gutachtern nach einem Punktesystem bewertet, wobei ein Projektantrag maximal insgesamt 100 Punkte erhalten kann. Ein Projektantrag ist förderwürdig, wenn eine Mindestpunktzahl von 60 erreicht wird.Lfd. Nr.QualitätskriterienMindestpunktzahlHöchstpunktzahlHinweis: Alle Querschnittsziele (Nummer 2) sind bei der Konzeptionierung der Vorhaben integriert zu berücksichtigen (Mainstreaming). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1) integriert zu beschreiben. Die getrennt dargestellte Bewertung in diesem Scoring dient der Transparenz.1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070A)Ausgangslage und Ziele unter Berücksichtigung der Querschnittsziele z. B. Darstellung des Handlungsfeldes im Projektgebiet (auf der Grundlage von beispielsweise besonderen soziodemographischen Merkmalen, der Entwicklung von Zuwanderungszahlen, Schulabsentismus/Schulabbrecherquote, Anteil der Jugendlichen im Übergangssystem/ohne Ausbildung, Armutslagen bei Kindern, Jugendlichen und Familien etc.)bestehende Netzwerke, ggf. Schwerpunkte im ProjektgebietStrukturen der relevanten Bildungssysteme1020B)Qualität des Umsetzungskonzepts unter Berücksichtigung der QuerschnittszieleSchlüssiges GesamtkonzeptZiele, Inhalte, Methoden, Ablauf sowie Meilensteinplanung, ggf. Kooperation mit kommunaler Gebietskörperschaft und regionalen Bildungsakteuren, Zertifikate, individuelle Voraussetzungen der Projektteilnehmenden, Auswahl und Ansprache der Zielgruppe(n), angemessene Qualifikation des Personals, Evaluation (Formulierung von Prüfsystemen), Angemessenheit der Ausgaben im Verhältnis zur Durchführung und Zielsetzung des Projekts, Umgang mit Widerständen, Kontrolle von Seiten- und NebeneffektenBeitrag zur Erreichung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie, z. B. Erhöhung der Angebote an Zusatzqualifikationen für pädagogisches PersonalStärkung der Elternkompetenz, Erhöhung der Teilnahme von Eltern an Schule (Schulleben, Schulverwaltung)Ausbildung von fachlichen SchwerpunktthemenVerminderung der RückstellungsquoteReduzierung der SchulabbrecherquoteVerringerung des AbsentismusErhöhung der Überweisungen in die Sekundarstufe IIErhöhung der SprachkompetenzenAufbau von neuen BildungsnetzwerkenAusbau von bereits bestehenden Bildungsnetzwerken durch weitere NetzwerkpartnerSchwerpunktthema Arbeit mit ElternDurchführung von Schulungs-/Lerneinheiten Innovationsgehalt neue und bewährte Maßnahmen bzw. Wege in neuer Zusammenstellungneue ZieleInnovation im Kontext der Ausgangslageneue Projektpartnerinnen oder Projektpartnerbisher vernachlässigte Zielgruppen wie beispielsweise Roma und Sinti30502.Querschnittsziele2030A)Gleichstellung der Geschlechter,z. B.Beitrag zum Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen Einbindung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der oder des kommunalen Integrationsbeauftragten Qualifizierungsmaßnahmen zur gendersensiblen Pädagogik/ Sozialisation 5B)Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung,z. B.Beitrag zur Erhöhung der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen und aus bildungsbenachteiligten oder sozial benachteiligten FamilienQualifizierungsmaßnahmen zu Themen wie interkulturelle Kompetenzen, Diversity-Management, interreligiöser Dialog, Toleranz, DemokratiebildungSensibilisierung für die Themen Diskriminierung, Antisemitismus, Antiziganismus, Demokratie, Menschenrechte, Chancengleichheit Barrierefreiheit inklusive räumlicher, zeitlicher, sprachlicher und digitaler Barrierefreiheit 15C)Ökologische Nachhaltigkeit/Nachhaltige EntwicklungÖko-Audit-Zertifizierung nach EMAS - Verordnung (EG)Nr. 1221/2009 *) der Projektträgerin/des Projektträgers bzw. Berücksichtigung verschiedener Dimensionen ökologischer Nachhaltigkeit wie KlimaschutzVermeidung bzw. Verminderung der UmweltverschmutzungAnpassung an den KlimawandelÜbergang zu einer Kreislaufwirtschaft5D)Gute ArbeitDie Personalstruktur im Projekt entspricht dem Leitbild "Gute Arbeit" z. B. durch Entgeltgleichheit, Sicherung und Erhöhung von Dauerarbeitsplätzen, Konzepten zur Work-Life-Balance, Familienfreundlichkeit, Weiterbildungsangebote. 5Die Benennung der Unterpunkte dient nur der bespielhaften Veranschaulichung. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Bearbeitung projektspezifischer zusätzlicher Aspekte ist ausdrücklich erwünscht.*)Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. EG Nr. L 342 S. 1; 2020 Nr. L 303 S. 24), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. 12. 2018 (ABl. EU Nr. L 325 S. 18).Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 487)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.