HTIFördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"

Amtliche Abkürzung:
HTIFördErl
Ausfertigungsdatum:
19.02.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage HTIFördErl

Scoring-Modell zur Bewertung von Förderanträgen (Förderwürdigkeit)

QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien40701.1Ausgangslage und Ziele101.1.1Fachliche Expertise im HTI-Konsortium: Fachlich-wissenschaftliche Expertise im antragstellenden Konsortium vorhanden (2,5) Interdisziplinäre Besetzung von Gremien, Betreuungs- und Beratungsteams innerhalb des HTI (2,5) 51.1.2Einbindung der Wirtschaft und des Netzwerkes: Einbindung der Wirtschaft und weiterer Netzwerkakteure (z. B. Wirtschaftsförderungen) im antragstellenden Konsortium (2,5) Beteiligung der Wirtschaft und weiterer Netzwerkakteure in Gremien, Betreuungs- und Beratungsteams innerhalb des HTI (2,5) 51.2Qualität des Umsetzungskonzeptes201.2.1Betriebs- und Programmkonzept: Nachvollziehbares Betriebs- und Programmkonzept des HTI (5) Konkrete Planungen zur Weiterentwicklung der Programme und Tätigkeiten des HTI in der Zukunft (5) 101.2.2Vorauswahl und Scouting: Gezieltes Marketing und Scouting, um neue Start-ups zu gewinnen und Betreuungsplätze innerhalb weniger Wochen zu besetzen/nachzubesetzen (5) Überregionale und/oder internationale Strahlkraft des HTI zur Anwerbung von qualitativ hochwertigen Start-ups (2,5) Einbeziehung verschiedener Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft bei der Vorauswahl der betreuten Start-ups (2,5) 101.3Qualität des Projektmanagements251.3.1Finanzierungskapital für Start-ups: Strategie zur Vermittlung von weitergehendem Finanzierungskapital für die betreuten Start-ups (5) Individuelle Unterstützung und Vermittlung der betreuten Start-ups zu passenden Investorinnen und Investoren, z. B. durch den Einsatz von individuellem Investorenscouting (5). 101.3.2Betreuung der Start-ups: Ausgewogenes und vielseitiges Betreuungskonzept für die unternehmerische Entwicklung und effektive Produktentwicklung von Start-ups unter Einbeziehung verschiedener Expertinnen und Experten/Fachrichtungen (7,5) Nachweis, dass frühere Inkubations- und Akzelerationsprogramme langfristig erfolgreiche Start-ups hervorgebracht haben (7,5) 151.4Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie151.4.1Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie (https://www.mb.niedersachsen.de/startseite/regionale_landesentwicklung_und_eu_forderung/ris3/innovationsstrategie-niedersachsen-ris3-233577.html): Das Vorhaben hat einen Bezug zu einem der festgelegten Spezialisierungsfelder. 31.4.2Stärkung der Innovationskraft: Das Vorhaben bringt neue Innovationen hervor und hilft bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. 61.4.3Kooperation und Wissenstransfer: Das Vorhaben beinhaltet einen kooperativen Ansatz und es erfolgt eine Verstärkung des Technologietransfers durch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. 31.4.4Internationale Wettbewerbsfähigkeit: Durch die unterstützten Hightech-Start-ups wird die Forschung und Entwicklung neuer Spitzentechnologien von Unternehmen in Niedersachsen vorangetrieben. 32.Querschnittsziele20302.1Gleichstellung: Durch den HTI wird die Gleichstellung der Geschlechter unterstützt, u. a. durch Ausbau der Genderkompetenz im HTI und bei den Startups, ausgewogenes Geschlechterverhältnis beim eingesetzten Personal, Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen, geschlechtergerechte Gestaltung von Stellenausschreibungen oder Zusammenarbeit mit Netzwerken und Organisationen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter engagieren. 52.2Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung: Durch den HTI wird die Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung sichergestellt, u. a. durch Schulungen/Workshops für Personal und Startups, Zusammenarbeit mit entsprechenden Netzwerken und Organisationen, Berücksichtigung besonderer Zielgruppen, z. B. Migrantinnen und Migranten unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen, gleiche Teilhabe und barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung oder digitale Barrierefreiheit auf Webseiten und internen Plattformen. Der Aspekt "Barrierefreiheit" muss explizit genannt und mitbewertet werden. 52.3Nachhaltige Entwicklung: Durch den HTI werden Beiträge zur Anpassung an Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. Dies geschieht u. a. durch die Auswahl der Start-ups nach Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit, vorhandenen Konzepten oder Strategien zum Klimaschutz, Maßnahmen zur Ressourceneinsparung (u. a. Verbrauchsmittel und Büroausstattung), Installation von Anlagen zur Energiegewinnung, Einsatz von Elektromobilität oder der Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln oder Bewusstseinsbildung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, z. B. durch Wissensvermittlung oder Aufbau grüner Schlüsselkompetenzen. 152.4Gute Arbeit: Durch den HTI wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht, u. a. durch eine Zertifizierung als Teil eines Verbunds für Familie und Beruf, das Angebot von Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeitregelungen mit oder ohne Kernarbeitszeit, vorhandene Jahresarbeitszeitkonten, die Einrichtung von Telearbeitsplätzen, die Möglichkeit des mobilen Arbeitens, die Chance zur Weiterbildung, ein Konzept zur Work-Life-Balance, ein vorhandenes betriebliches Gesundheitsmanagement oder die Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung. 5Insgesamt60100Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Kriterien mindestens 40 der 70 maximal möglichen Punkte von Nummer 1 erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 20 der maximal 30 möglichen Punkte von Nummer 2 zu erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 19. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 96)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.