GzKüElbG · Niedersachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung und zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte

Amtliche Abkürzung:
GzKüElbG
Ausfertigungsdatum:
01.11.2002
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung und zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte

Vom 24. Oktober 2002 (Nds. GVBl. S. 406 - VORIS 30100 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.