GZAAbkG · Niedersachsen

Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Amtliche Abkürzung:
GZAAbkG
Ausfertigungsdatum:
18.10.2008
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 319 - VORIS 21130 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Anlage 1 GZAAbkG - Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

>Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.