Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Amtliche Abkürzung:
- GZAAbk
- Ausfertigungsdatum:
- 30.10.2008
Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Vom 7. März/20. April 2007 (Nds. GVBl. 2008 S. 319, 353 - VORIS 21130 -) (1)
Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 319)
(1) Red. Anm.:
"Aufgrund des Artikel 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 319) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 11 Satz 4 am 30. Oktober 2008 in Kraft getreten ist."
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.