Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
- Amtliche Abkürzung:
- GrStÄAnzFristVerlRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 25.03.2024
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.