GrStÄAnzFristVerlRdErl · Niedersachsen

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)

Amtliche Abkürzung:
GrStÄAnzFristVerlRdErl
Ausfertigungsdatum:
25.03.2024
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.