Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 NGrStG für die Jahre 2024 und 2025
- Amtliche Abkürzung:
- GrStÄAnzFristVerl2024/25RdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.03.2026
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.