---
title: "GemZuweisVO — Verordnung zur Festsetzung des Vomhundertsatzes des auf die Einwohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden und der Samtgemeinden entfallenden Zuweisungsbetrages für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis (GemZuweisVO)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/ni/gemzuweisvo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Niedersachsen"
language: "de"
source: "https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/4324888b-ea72-3035-a09c-66f5699b1d78"
updated: "2026-05-13T16:29:45+00:00"
---

# GemZuweisVO — Verordnung zur Festsetzung des Vomhundertsatzes des auf die Einwohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden und der Samtgemeinden entfallenden Zuweisungsbetrages für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis (GemZuweisVO)

**Landesrecht Niedersachsen**
*Ausfertigung:* 01.01.2025


---

— Verordnung zur Festsetzung des Vomhundertsatzes des auf die Einwohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden und der Samtgemeinden entfallenden Zuweisungsbetrages für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis (GemZuweisVO)
Amtliche Fassung: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/4324888b-ea72-3035-a09c-66f5699b1d78
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
