Maßnahmen bei Entweichung und Nichtrückkehr von Gefangenen und Sicherungsverwahrten aus den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sowie von nach den §§ 63, 64 StGB - ggf. i. V. m. den §§ 7, 93 a JGG -, §§ 81 oder 126 a StPO untergebrachten Personen aus den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen
- Amtliche Abkürzung:
- GefNRückMRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.06.2023
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.