GefNRückMRdErl · Niedersachsen

Maßnahmen bei Entweichung und Nichtrückkehr von Gefangenen und Sicherungsverwahrten aus den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sowie von nach den §§ 63, 64 StGB - ggf. i. V. m. den §§ 7, 93 a JGG -, §§ 81 oder 126 a StPO untergebrachten Personen aus den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen

Amtliche Abkürzung:
GefNRückMRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.06.2023
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Maßnahmen bei Entweichung und Nichtrückkehr von Gefangenen und Sicherungsverwahrten aus den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sowie von nach den §§ 63, 64 StGB - ggf. i. V. m. den §§ 7, 93 a JGG -, §§ 81 oder 126 a StPO untergebrachten Personen aus den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen

Gem. RdErl. d. MJ, d. MI u. d. MS v. 21. 4. 2023 - 4434 I-304.1028 -

Vom 21. April 2023 (Nds. MBl. S. 408)

- VORIS 34510 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. d. MI v. 11. 12. 2019 (Nds. MBl. S. 1757)
    - VORIS 21021 -

  2. b)

    AV d. MJ v. 24. 11. 2017 (Nds. Rpfl. S. 15)
    - VORIS 34300 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
1. Regelungsinhalt1
2. Ersuchen um Fahndung2
3. Fahndungsbearbeitung3
4. Öffentlichkeitsarbeit4
5. Inkrafttreten5

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.