FwLVerglDRdErl · Niedersachsen

Leistungsvergleiche der Feuerwehren in Niedersachsen; "Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen"

Amtliche Abkürzung:
FwLVerglDRdErl
Ausfertigungsdatum:
04.03.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Anlage FwLVerglDRdErl

Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsvergleichen der Feuerwehren im Land Niedersachsen

Version 1.8; Stand 07.04.2026Inhaltsverzeichnis1.Zielsetzung2.Voraussetzungen2.1Voraussetzungen an die Teilnehmerinnen / Teilnehmer2.2Voraussetzungen an den Ausrichter3.Sonderregelungen3.1Zeiteinheiten3.2Ordnungsregelungen3.3Ergänzende Hinweise4.Bewertung4.1Leistungsbewertungen4.2Modularer Aufbau4.3Teilnahmeauszeichnung4.4Leistungsspange5.Module5.1Modul "Kuppeln einer Saugleitung"5.2Modul "Maschinistenprüfung"5.3Modul "Löschangriff"5.4Modul "Atemschutz"5.5Modul "Sprechfunk"5.6Modul "Leitereinsatz"1. ZielsetzungDie Leistungsvergleiche in den niedersächsischen Feuerwehren sollen dazu dienen, den Übungsdienst entsprechend der in Niedersachsen gültigen Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und weiterer für die niedersächsischen Feuerwehren relevanten Rechtsnormen anzuregen.Die allgemeine Ausbildung und die Durchführung von Einsatzübungen unter Annahme realer Gegebenheiten muss in allen Feuerwehren vorrangig betrieben werden. Leistungsvergleiche sollen diesen Ausbildungs- und Übungsdienst fördern, aber keine neuen, nur auf einen Wettbewerb ausgerichteten Übungsgrundlagen schaffen. Mit der Vermeidung kritischer Übungsteile werden Unfallgefahren eingeschränkt und damit die Unfallverhütung gezielt herausgestellt.Es wird mit diesen Bestimmungen die Voraussetzung geschaffen, die gestellten Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) und weiteren Bestimmungen zu erfüllen, nicht aber die handwerkliche Ausführung von Befehlen in eine exakt vorgeschriebene Ausführung festzulegen.Zur Vermeidung von Unsicherheiten der teilnehmenden Einheiten, wie auch der Wertungsrichterinnen und Wertungsrichter ist es unerlässlich, diese Bestimmungen unverändert für alle Vorentscheidungsvergleiche zu übernehmen.Einheiten, die am Regional- und Landesentscheid teilnehmen, müssen sich bei Vorentscheiden nach diesen Bestimmungen qualifiziert haben.2. Voraussetzungen2.1 Voraussetzungen an die Teilnehmerinnen / TeilnehmerAlle teilnehmenden Einheiten starten in einer Wertungsklasse. Vor Antritt des Leistungsvergleiches sind alle teilnehmenden Feuerwehrmitglieder namentlich zu benennen. Ein Muster-Meldebogen liegt auf den Internetseiten des LFV und des NLBK zum Download bereit. Teilnehmen darf, wer der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört. Eine mehrfache Teilnahme an einem Leistungsvergleichstag ist im Rahmen der gesetzlich definierten Doppelmitgliedschaft zulässig. Um die Möglichkeit einer erfolgreichen Teilnahme zu wahren, muss jede oder jeder gemeldete Feuerwehrangehörige an mindestens einem Modul teilgenommen haben.Für die Teilnahme an den Leistungsvergleichen mit einer Staffel sind mindestens 6 Teilnehmerinnen/Teilnehmer notwendig; maximal 8 Teilnehmerinnen / Teilnehmer zulässig.Für die Teilnahme an den Leistungsvergleichen mit einer Gruppe sind mindestens 9 Teilnehmerinnen / Teilnehmer notwendig; maximal 12 Teilnehmerinnen / Teilnehmer zulässig.Alle teilnehmenden Feuerwehrmitglieder haben entsprechend der zu absolvierenden Module die vorgeschriebene persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 4 der Feuerwehrverordnung (FwVO) zu tragen. Die teilnehmenden Einheiten starten mit einem Löschfahrzeug nach Typ 2 der Anlage 1 der FwVO. Das Fahrzeug muss in allen Modulen verwendet werden. Alle beim Leistungsvergleich eingesetzten Fahrzeuge, die persönliche und technische Ausrüstung und die Geräte müssen den Bestimmungen der Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehren, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), den Maßgaben der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK), dem weiteren Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Normung (DIN) oder entsprechender technischer Bestimmungen sowie der StVZO in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Fahrzeuge, die keinem genormten Fahrzeugtyp entsprechen, müssen die Anforderungen nach Typ 2 der Anlage 1 der FwVO erfüllen. Bei der Durchführung bestimmter Module kann es erforderlich sein, ergänzende oder abweichende Schutzausrüstung zu Anlage 4 der FwVO zu tragen. Diese Anforderungen sind in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Voraussetzungen" niedergeschrieben. 2.2 Voraussetzungen an den AusrichterDie Erfordernisse an den Übungsplatz sind in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Rahmenbedingungen" niedergeschrieben. Neben dem allgemeinen Platzbedarf sind hier auch beispielhafte Darstellungen des Aufbaus abgebildet.In einzelnen Modulen kann es erforderlich sein, dass der Ausrichter Ausrüstungsgegenstände für die Durchführung zur Verfügung stellt. Diese sind in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Rahmenbedingungen" niedergeschrieben.Für die Ausrichtung sind bei einzelnen Modulen Vorrichtungen zur Wasserentnahme, zum Wasserauffangen oder zur Zeitnahme erforderlich. Die Ausgestaltung etwaiger Vorrichtungen hat den Grundsätzen der UVV, DGUV sowie FUK Genüge zu leisten. Ergänzende Hinweise und beispielhafte Beschreibungen einzelner Lösungen finden sich auf den Internetseiten des LFV und des NLBK.Eingesetzte Einheiten sind durch sichtbare Kennzeichnung wie zum Beispiel Brusttücher oder Helmbänder entsprechend ihrer eingesetzten Funktion zu markieren.3. Sonderregelungen3.1 ZeiteinheitenDer Gesamtleistungsvergleich ist modular aufgebaut. Jedes Modul verfügt über ein Zeitlimit. Wird die Gesamtzeit überschritten, so gilt das Modul als nicht bestanden.Innerhalb der Module kann es Zeittakte geben. Die Zeittakte dienen als unterstützende Komponente zur Festlegung einer Reihenfolge bei der Bekanntgabe der Platzierungen.Grundsätzlich haben die Zeittakte keinen direkten Einfluss auf das Erreichen der Leistung und das Bestehen des Gesamtvergleichs.3.2 OrdnungsregelungenFahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte dürfen nicht durch handwerkliche Veränderungen "aufbereitet" werden. Bei Manipulationen kann die teilnehmende Einheit durch Beschluss der Wertungsleitung disqualifiziert werden. Alle Geräte müssen voll funktionsfähig sein.Den Anordnungen der Wertungsleitung und der Wertungsteams ist unverzüglich zu folgen.Einspruch gegen eine getroffene Bewertung kann nur von der Einheitsführerin / dem Einheitsführer, und zwar innerhalb von 30 Minuten nach Beendigung des letzten, innerhalb des Leistungsvergleichs zu absolvierenden, Moduls der betreffenden Einheit bei der Wertungsleitung erhoben werden.3.3 Ergänzende HinweiseDer Kugelhahnverteiler PN 16 nach DIN 14 345 ist nicht zugelassen.Es sind nur Saugschläuche zugelassen, die über starre, nicht klappbare Schnellkupplungsgriffe verfügen.Alle verfügbaren Sitzplätze in den Feuerwehrfahrzeugen, mit Ausnahme der Einheitsführerin / des Einheitsführers, sind bei Einfahrt in die Bahn zu besetzen. Nehmen mehr Teilnehmerinnen / Teilnehmer einer Einheit an einem Modul teil, als Sitzplätze im Fahrzeug vorhanden sind, so betreten diese die Bahn als nachrückende Kräfte ohne weiteres Fahrzeug.4. Bewertung4.1 LeistungsbewertungenUm einen objektiven Leistungsvergleich zwischen den angetretenen Einheiten aufzustellen, wird die Bewertung der einzelnen Module in Erreichungsgraden gemessen. Jedes Modul in sich hat einen maximalen Erreichungsgrad von 100 %.In den einzelnen Modulen werden auf Basis der geltenden Feuerwehrdienstvorschriften Kriterien herausgestellt und diese prozentual gewichtet. Innerhalb eines Kriteriums können Verstöße gegebenenfalls häufiger gemacht werden. In diesem Fall exponieren sich die Mängel und es kommt zu einem erhöhten Abzug innerhalb des Kriteriums. Verstöße gegen Regeln der UVV werden innerhalb eines Kriteriums immer mit 50 % Abzug belegt.Die Bewertungskriterien sind in den jeweiligen Modulen unter dem Punkt "Bewertung" angeführt.Die Ergebnisse der einzelnen Module werden in einem Gesamtauswertungsbogen zusammengeführt. Die Muster der Bewertungsmatrix sowie der Gesamtauswertungsbogen liegen auf den Internetseiten des LFV und des NLBK zum Download bereitWeiterführende Hinweise für Wertungsleitung, Anmeldung und Auswertung finden sich auf den Internetseiten des LFV und des NLBK.4.2 Modularer AufbauJe nach Ebene des Leistungsvergleichs ist eine unterschiedliche Anzahl von Modulen zu absolvieren: Bis Kreisebene 3 Module, auf Regionalebene 4 Module und auf Landesebene 5 Module. Die Gewichtung der einzelnen Module ist vorgegeben:ModulBis KreisebeneRegionalebeneLandesebeneA40 %30 %30 %B30 %25 %25 %C30 %25 %20 %D---20 %15 %E------10 %Summe100 %100 %100 %Tabelle: Gewichtung der Module für die Feststellung des GesamtergebnissesDie turnusmäßige Festlegung der durchzuführenden Module trifft das für Inneres zuständige Ministerium in Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen nach einem durchgeführten Landesvergleich.Ab dem Jahr 2025 wird die Belegung der Module A bis E nach obiger Tabelle wie folgt festgelegt:Modul A5.3 Modul "Löschangriff"Modul B5.1 Modul "Kuppeln einer Saugleitung"Modul C5.5. Modul "Sprechfunk"Modul D5.4 Modul "Atemschutz"Modul E5.2 Modul "Maschinistenprüfung"4.3 TeilnahmeauszeichnungIm Einklang mit den Mustern des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen kann eine Auszeichnung für die erfolgreiche Teilnahme an den Leistungsvergleichen auf Gemeinde-/ Stadtebene und in Ausnahmefällen auf Kreisebene vergeben werden.4.4 LeistungsspangeAls Anerkennung für herausragende Leistungen bei der Teilnahme an den Leistungsvergleichen der niedersächsischen Feuerwehren auf Kreis-, Regional- und Landesebene kann das für Inneres zuständige Ministerium durch Erlass die Auszeichnung mit einer Leistungsspange festlegen.5. Module5.1 Modul "Kuppeln einer Saugleitung"AuftragHerstellen einer funktionsfähigen Saugleitung gemäß der FwDV 1 und 3.ZielEs soll in "trockener" Weise der Aufbau einer Wasserversorgung aus offenem Gewässer mit 4 Saugschläuchen durchgeführt werden. Durch den in der Übung platzierten Zeittakt soll neben der korrekten Ausführung nach FwDV 1 und 3 auch die Zeitoptimierung eine Rolle spielen.VoraussetzungenFür die Durchführung werden fünf Personen benötigt:MaschinistWassertruppSchlauchtruppRahmenbedingungenDie nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter bereitgestellt:1 Zeitnahme-Einheit1 PFPN4 Saugschläuche1 Saugkorb1 Halteleine1 VentilleineFalldämpfung für Saugkorb (ca. 1 mal 1 Meter, z. B. Sportmatte) markiert WasserentnahmestelleFür die Durchführung des Moduls wird eine Übungsfläche von ca. 14 mal 10 Metern benötigt.Der Ablagebereich hat eine Fläche von 2 mal 2 Metern. Die Anordnung der Gerätschaften im Ablagebereich ist frei wählbar.Bild: Aufbau der Übungsfläche mit MaßvorgabenDie Übung wird ohne Wasser durchgeführt. Der vom Ausrichter gestellte Übungsbereich ist nicht zu verlassen. Die startenden Mitglieder müssen die Gerätschaften im markierten Bereich aufbauen.Es wird eine Maximaldauer von 3 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt. Die gesamte Übung ist ein Zeittakt. Die Zeitnahme beginnt mit dem Betätigen der Zeitnahme-Einheit durch die Wassertruppführerin / den Wassertruppführer.Die Zeitnahme endet mit dem Betätigen der Zeitnahme-Einheit durch die Maschinistin / den Maschinisten.Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter:2 Kameradinnen / KameradenAuszuführende TätigkeitenDie Mitglieder stellen sich an der Grundlinie auf. Nach Betätigen der Zeitnahme-Einheit führen die Teilnehmenden folgende Tätigkeiten gemäß FwDV 1 und 3 aus: Vor dem Betätigen der Zeitnahme-Einheit zum Übungsende stellen sich Wassertrupp und Schlauchtrupp wieder an der Grundlinie auf.Die Maschinistin / der Maschinistlegt den Saugkorb sowie die Halte- und die Ventilleine an der Wasserentnahmestelle bereit, kuppelt die Saugleitung nach dem Kommando der Wassertruppführerin / des Wassertruppführers an, meldet "Fertig!", befestigt die Halteleine am Gerät und legt die Ventilleine neben der PFPN ab,beendet das Modul durch Betätigen der Zeitnahme-Einheit.Der WassertruppDie Wassertruppführerin / der Wassertruppführer gibt zu Beginn den Befehl: "4 Saugschläuche erforderlich".Die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer startet das Modul durch Betätigen der Zeitnahme-Einheit.Der Wassertrupp bringt mit Unterstützung des Schlauchtrupps die Saugschläuche an die Wasserentnahmestelle und beginnt mit dem Kuppeln. Das Wassertruppmitglied legt die Halteleine mit Mastwurf und Spierenstich oder Zimmermannsschlag sowie drei Halbschlägen an, die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer hakt die Ventilleine am Saugkorb ein und legt diese zur PFPN.Die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer befiehlt: "Saugleitung hoch!" und nach dem "Fertig!" der Maschinistin / des Maschinisten "Saugleitung zu Wasser!". Die Saugleitung mit Saugkorb muss im markierten Bereich abgelegt werden.Der Schlauchtruppunterstützt den Wassertrupp bei der Herrichtung der Saugleitung.BewertungDas Modul wird von den Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:Transport der Saugschläuche10 %Kuppeln der Saugschläuche15 %Beleinung der Saugschläuche15 %Kommandos10 %Zeittakte: 50/60/70/80/9030 %Zeitnahme-Einheit zu spät/ zu früh betätigt (der Modulzeit werden je 20 Sekunden hinzugerechnet) 20 %Gesamtübung nicht erfüllt wegen Zeitüberschreitung100 %Gesamtübung nicht erfüllt wegen Saugleitung nicht funktionsfähig100 %5.2 Modul "Maschinistenprüfung"AuftragInsgesamt sind innerhalb eines Parcours mit dem Fahrzeug in der Vorwärtsbewegung drei Fahrübungen sowie eine Einparkübung (rückwärts) zu absolvieren.ZielEs soll durch die Fahr- und Geschicklichkeitsübungen die Fertigkeit der eingesetzten Fahrzeugführerin (Maschinistin) oder des eingesetzten Fahrzeugführers (Maschinist) überprüft werden.VoraussetzungenFür die Durchführung wird eine Maschinistin oder ein Maschinist sowie ein Sicherungsposten benötigt. Ferner gelten folgende Voraussetzungen:Fahrlicht ist eingeschaltet.Maschinistin / Maschinist ist, sofern ein Gurtsystem vorhanden ist, angeschnallt.Maschinistin / Maschinist ist am Tage des Leistungsvergleichs im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis.Das vordere Fahrzeugfenster auf der Fahrerseite ist während der Absolvierung des Moduls geschlossen zu halten.Fahrerin / Fahrer trägt die persönliche Schutzausrüstung ohne Helm und ohne Handschuhe.RahmenbedingungenDie nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter bereitgestellt:•Fahrübung 1:6 Schlauchbrücken (Reserve ist bereitzustellen)•Fahrübung 2:8 Verkehrsleitkegel (Reserve ist bereitzustellen)•Fahrübung 3:2 Fahrbahnmarkierungen Abstand 40 cm•Fahrübung 4:ein Winkel mit Schenkellänge hintere Begrenzung 3,0 m; seitliche Begrenzung 1,5 mFür die Durchführung des Moduls ist eine Übungsfläche von 12 mal 45 Meter vorzusehen.Sofern bei den einzelnen Übungen nicht weiter ausgeführt, sind die erfassten Maße der nachstehend abgebildeten grafischen Darstellung des Parcours für dieses Modul bindend. Dies gilt insbesondere für die Mindestabstände zwischen den einzelnen Fahrübungen des Moduls.Bild: Darstellung eines Aufbaus für das Modul Maschinist mit MaßvorgabenEs wird eine Maximaldauer von 3 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt.Die Zeitnahme des Moduls startet mit dem Überfahren der Startlinie.Anhalten während der Fahrübungen 1, 2 und 4 ist nicht erlaubt.Die Zeitnahme endet, sobald Aufgabe Nr. 4 absolviert wurde, das Fahrzeug zum Stillstand gebracht worden ist und die Maschinistin / der Maschinist der zuständigen Wertungsrichterin / dem zuständigen Wertungsrichter durch Abstellen des Motors signalisiert hat, dass das Modul beendet ist.Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter:3 Kameradinnen / KameradenAuszuführende TätigkeitenAufgabe Nr. 1: "Überfahren von 6 Schlauchbrücken"Es werden 6 Schlauchbrücken benötigt.Der Abstand der Schlauchbrücken zueinander längs beträgt 2 Meter, gemessen je an der Vorderkante der Schlauchbrücke.Der Abstand der Schlauchbrücken zueinander quer beträgt Achsbreite (Maß zwischen Außenkante Reifen zu Außenkante Reifen einer Achse) plus 20 cm gesamt.Bild: Schemenhafte Darstellung des Aufbaus Aufgabe Nr. 1 des Moduls MaschinistAufgabe Nr. 2: "Durchfahren einer Engstelle"Es werden 8 Verkehrsleitkegel benötigt.Die Kegel werden längs in einem Abstand von ca. 3 Metern zueinander aufgestellt.Abstand der Verkehrsleitkegel zueinander entspricht der individuellen Fahrzeugbreite (Fahrzeugaufbau) zuzüglich 20 cm (gemessen am Fuß des Kegels).Bild: Schemenhafte Darstellung des Aufbaus Aufgabe Nr. 2 des Moduls MaschinistAufgabe Nr. 3: "Bremsübung"Die Markierungen für die Bremsübungen werden um ca. 30 Grad nach links verschränkt zur Aufgabe Nr. 2 dargestellt.Es werden zwei durchgängige Linien á ca. 3 Meter auf dem Untergrund aufgebracht.Die Linien haben einen Abstand von je 40 cm zueinander.Der Sicherungsposten kann bei der Übung unterstützen.Beide Vorderräder müssen innerhalb der Markierung sein.Die Aufgabe ist beendet, sobald das Fahrzeug zum Stillstand gebracht worden ist.Bild: Darstellung der BremsmarkierungAufgabe Nr. 4: "Einparkübung"Rückwärtsfahren (mit Sicherungsposten) durch die Engstelle zur Parkfläche.Rückwärts einparken (mit Sicherungsposten) in einen markierten Bereich (Winkel = 90 Grad zur Engstelle) mit einem Abstand von 20-30 cm von äußeren Fahrzeugabmaßen (einschließlich Anbauten) von der hinteren Begrenzung.Bild: Schemenhafte Darstellung des Aufbaus Aufgabe Nr. 4 des Moduls MaschinistBewertungDas Modul wird von den Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:Fahrübung 1 (Schlauchbrücken)20 %Fahrübung 2 (Durchfahren Engstelle)25 %Fahrübung 3 (Bremsübung)20 %Fahrübung 4 (rückwärts einparken)20 %Fahrübung 4 (Abstand zur hinteren Begrenzung)10 %Sicherungsposten5 %Gesamtübung nicht erfüllt wegen Zeitüberschreitung100 %5.3 Modul "Löschangriff"AuftragDie eingesetzte Einheit wird zu einem Kleinbrand alarmiert.Es besteht nicht die Gefahr einer Brandausbreitung, es sind keine Personen gefährdet. Die primäre Aufgabe ist die Brandbekämpfung. Im Verlauf des Einsatzes wird es zu einem Defekt der B-Leitung von der PFPN / FPN zum Verteiler kommen, so dass ein Schlauchwechsel vorzunehmen ist.ZielMit der Durchführung der Übung soll der klassische Löscheinsatz ohne Bereitstellung mit Wasserentnahme aus einem Hydranten gemäß Nummer 5.5.2 der FwDV 3 ausgeführt werden.VoraussetzungenFür die Durchführung als taktische Einheit "Staffel" werden sechs Personen benötigt:Staffelführerin / StaffelführerMaschinistin / Maschinist mit dem Fahrzeug entsprechender FahrberechtigungAngriffstruppWassertruppFür die Durchführung als taktische Einheit "Gruppe" werden neun Personen benötigt:Gruppenführerin / GruppenführerMaschinistin / MaschinistMelderin / MelderAngriffstruppWassertruppSchlauchtruppDie Maschinistin / der Maschinist ist am Tage des Leistungsvergleichs im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis.Das eingesetzte Feuerwehrfahrzeug muss mindestens Normbeladung mitführen. Aus dem Fahrzeug heraus sind für die Abarbeitung des Einsatzes erforderlich:1 FPN / PFPN1 Verteiler1 Standrohr (bei Wasserentnahmestelle Unterflurhydrant)1 Hydrantenschlüssel (entsprechend des genutzten Hydranten)2 C-Strahlrohre3 B-Druckschläuche a 20 Meter4 C-Druckschläuche a 15 Meter (Staffel)5 C-Druckschläuche a 15 Meter (Gruppe)VerkehrssicherungsgerätRahmenbedingungenDie nachstehend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter gestellt:Auffangbehälter in Ausführung wie z. B.:240 l Mülltonne1000 l BehälterSonstiger Eigenbau:Jeweils mit Vorrichtungen / Markierung zum Messen von 100 l / 200 lHydranten "Wasserentnahmestelle" wie z. B.:Unterflurhydranten-Attrappe zum Anschluss an einen VerteilerÜberflurhydrantÜbungshydrantEntnahme aus UnterflurhydrantFür die Durchführung der Übung wird ein ungefährer Platzbedarf von 10 mal 40 Metern festgestellt. Die räumliche Aufteilung stellt sich exemplarisch so dar:Die maximale Übungsdauer darf 4:30 Minuten nicht überschreiten.Die Gesamtzeitnahme der Übung startet mit dem Überfahren der Startlinie der Wettbewerbsbahn und endet mit dem Befehl der Einheitsführerin / des Einheitsführer zum "Abmarsch fertig".Es wird ein Brandobjekt in zwei Schritten bekämpft. Die erste Brandbekämpfung des Ziels ist erreicht, wenn mindestens 100 l messbar abgegeben wurden.Nach dem Austausch des B-Druckschlauchs ist die Brandbekämpfung wieder aufzunehmen. Die abschließende Brandbekämpfung des Ziels ist erreicht, wenn mindestens weitere 100 l (somit mindestens 200 l gesamt) messbar auf das Ziel abgegeben wurden.Die Vornahme eines an einer B-Schlauchleitung bereits angekuppelten Verteilers, nachstehend Schnellangriffsverteiler genannt, ist für den initialen Aufbau des Löschangriffs zulässig. Die Regelungen zur Vornahme des Schnellangriffsverteilers sind zu beachten.Der Wechsel des defekten B-Druckschlauches erfolgt als Zeittakt innerhalb der Gesamtübung. Der auszutauschende B-Druckschlauch ist aus einer ordnungsgemäßen Lagerung zu entnehmen.Dieser Zeittakt beginnt mit der ersten erkennbaren Ausrollbewegung des B-Druckschlauches. Dieser Zeittakt endet mit dem "Wasser Marsch"-Befehl am Verteiler. Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter:5 Kameradinnen / KameradenAuszuführende TätigkeitenDie taktische Einheit erhält die Lage und den Auftrag zur Brandbekämpfung durch die Bahnleiterin / den Bahnleiter und fährt in die Wettbewerbsbahn ein.Die Einheitsführerin/ der Einheitsführer lässt die Einheit hinter dem Fahrzeug antreten, teilt die Lage mit und erteilt die erforderlichen EinsatzbefehleAls Wasserentnahmestelle dient ein Hydrant.Eine Verkehrssicherung für die Wasserentnahmestelle ist erforderlich.Setzen eines Verteilers mit anschließendem Löschangriff.Der Reserveschlauch ist nach dem entsprechenden Einsatzbefehl dem Fahrzeug zu entnehmen.Direkt nach der Erreichung der ersten Zielstufe der Brandbekämpfung erfolgt der Austausch eines "defekten" B-Druckschlauchs als Zeittakt. Der Zeittakt beginnt mit der ersten erkennbaren Ausrollbewegung des B-Druckschlauchs und endet nach dem "Wasser Marsch"-Befehl durch den auswechselnden Trupp.Nach dem Austausch des B-Druckschlauchs ist die Brandbekämpfung wieder aufzunehmen bis zur Erreichung der zweiten Zielstufe.Die Übung endet mit dem Befehl der Einheitsführerin / des Einheitsführer zum "Abmarsch fertig".Tätigkeiten einer StaffelStaffelführerin / StaffelführerDie Staffelführerin / der Staffelführer erhält von der Bahnleiterin / dem Bahnleiter die Lage und den Auftrag. Nach der Wiederholung der Lage und des Auftrages durch die Staffelführerin / den Staffelführer fährt die Staffel in die Übungsfläche ein.Die Staffelführerin / der Staffelführer lässt die Staffel hinter dem Fahrzeug antreten, teilt die Lage mit und erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle:Wasserentnahmestelle,Lage des Verteilers,für den Angriffstrupp.Die Staffelführerin / der Staffelführer erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle zum Austausch eines defekten B-Druckschlauchs.Maschinistin / MaschinistDie Maschinistin / der Maschinist fährt das Fahrzeug in die Übungsfläche ein, sichert unverzüglich die Einsatzstelle ab.Nach dem Einsatzbefehl der Staffelführerin / des Staffelführers unterstützt die Maschinistin / der Maschinist die Trupps beim Entnehmen der Geräte und bedient die FPN / PFPN.AngriffstruppDer Angriffstrupp wiederholt den Einsatzbefehl der Staffelführerin / des Staffelführers, setzt den Verteiler, legt ausreichend Schlauchmaterial in Höhe des Verteilers für sich bereit und nimmt das 1. Rohr vor.Der Angriffstrupp übernimmt gegebenenfalls den Austausch des defekten B-Druckschlauches.Der Angriffstrupp nimmt die Brandbekämpfung nach dem Schlauchwechsel wieder auf.WassertruppDer Wassertrupp richtet die Wasserentnahme her und nimmt die Verkehrssicherung im Bereich des Hydranten vor. Der Wassertrupp meldet sich ausgerüstet bei der Staffelführerin / dem Staffelführer.Der Wassertrupp übernimmt gegebenenfalls den Austausch des defekten B-DruckschlauchesTätigkeiten einer GruppeGruppenführerin / GruppenführerDie Gruppenführerin / der Gruppenführer erhält von der Bahnleiterin / dem Bahnleiter die Lage und den Auftrag. Nach der Wiederholung der Lage und des Auftrages durch die Gruppenführerin / den Gruppenführer fährt die Gruppe in die Übungsfläche ein.Die Gruppenführerin / der Gruppenführer lässt die Löschgruppe hinter dem Fahrzeug antreten, teilt die Lage mit und erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle:Wasserentnahmestelle,Lage des Verteilers,für den Angriffstrupp.Die Gruppenführerin / der Gruppenführer erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle zum Austausch eines defekten B-Druckschlauchs.Maschinistin/ MaschinistDie Maschinistin / der Maschinist fährt das Fahrzeug in die Übungsfläche ein, sichert unverzüglich die Einsatzstelle ab.Nach dem Einsatzbefehl der Gruppenführerin / des Gruppenführers unterstützt die Maschinistin / der Maschinist die Trupps beim Entnehmen der Geräte und bedient die FPN / PFPN.Melderin / MelderSonderaufgabenAngriffstruppDer Angriffstrupp wiederholt den Einsatzbefehl der Gruppenführerin / des Gruppenführers, setzt den Verteiler und nimmt das 1. Rohr vor.Der Angriffstrupp nimmt die Brandbekämpfung nach dem Schlauchwechsel wieder auf.WassertruppDer Wassertrupp richtet die Wasserentnahme her und nimmt die Verkehrssicherung im Bereich des Hydranten vor. Der Wassertrupp meldet sich ausgerüstet bei der Gruppenführerin / dem Gruppenführer.SchlauchtruppDer Schlauchtrupp legt ausreichend Schlauchmaterial in Höhe des Verteilers bereit und übernimmt den Verteiler. Anschließend legt er die C-Leitung für das 1. Rohr vom Brandobjekt zum Verteiler.Der Schlauchtrupp übernimmt den Austausch des defekten B-Druckschlauches.BewertungDas Modul wird von den Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:Einheitsführerin / Einheitsführer:Lage erkannt10 %Lage der Einheit korrekt mitgeteilt, fehlende Ausrüstung20 %Einsatzbefehl "Angriffstrupp"30 %Einsatzbefehl "Schlauchwechsel"20 %Einsatzbefehl "Wiederaufnahme Brandbekämpfung"15 %Einsatzende ("Zum Abmarsch fertig")5 %Maschinistin / Maschinist:Absicherung der Einsatzstelle40 %Unterstützung der Trupps am Fahrzeug20 %Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe40 %Angriffstrupp:Korrekte Befehlswiedergabe20 %Vornahme des Verteilers20 %Verlegen der Schlauchleitung20 %Vornahme des 1. Strahlrohres15 %Tätigkeiten Schlauchwechsel15 %Wiederaufnahme Brandbekämpfung10 %Wassertrupp:Herrichten der Wasserentnahmestelle40 %Verlegen der Schlauchleitung20 %Verkehrssicherung im Bereich der Wasserentnahmestelle20 %Meldung Einsatzbereitschaft bei der Einheitsführung5 %Tätigkeiten Schlauchwechsel15 %Schlauchtrupp:Legt ausreichend Schlauchmaterial am Verteiler bereit35 %Bedienung Verteiler10 %Unterstützt die Trupps beim Verlegen der Schlauchleitungen40 %Tätigkeiten Schlauchwechsel15 %Melderin / Melder:Korrekte Befehlswiedergabe / Tätigkeiten100 %Gesamtübung nicht erfüllt wegen Zeitüberschreitung100 %5.4 Modul "Atemschutz"AuftragHerstellen der Einsatzbereitschaft eines Trupps unter Atemschutz gemäß der gültigen Lehrunterlage "Atemschutzgeräteträger" des NLBK für Kreisausbildungen und Erbringen einer körperlichen Belastungsübung gemäß FwDV 7.Auf die Bereitstellung eines Sicherheitstrupps sowie Sicherung des Rückwegs wird verzichtet.ZielEs soll der sichere Umgang mit dem Pressluftatmer sowie das zeitoptimierte Anlegen des Atemschutzgerätes (Atemanschluss und Luftversorgungssystem) gefördert werden. Auch die ordnungsgemäße Dokumentation nach FwDV 7 ist Teil des Moduls. Um die Handhabung des Gerätes zu üben, wird für dieses Modul das eigene Atemschutzgerät genutzt. Daran anknüpfend wird im Rahmen einer Belastungsübung eine Leistung durch die eingesetzten Atemschutzgeräteträgerinnen / Atemschutzgeräteträger erbracht.VoraussetzungenFür die Durchführung werden drei Personen benötigt:1 Teilnehmerin / Teilnehmer als Atemschutzüberwachung2 Teilnehmerinnen / Teilnehmer als AtemschutztruppVoraussetzung für die Teilnahme im Atemschutztrupp ist das Vorliegen einer gültigen Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgerinnen / Atemschutzgeräteträgern.RahmenbedingungenFolgende aufgeführten Gegenstände sind durch die teilnehmende Einheit mitzubringen:2 Atemanschlüsse2 Pressluftatmer (PA)1 Atemschutzüberwachungstafel2 Handsprechfunkgeräte (z. B. HRT)Persönliche Schutzausrüstung gemäß Nummer 12 DGUV für Brandbekämpfung im InnenangriffDie nachfolgend aufgeführten Gegenstände werden durch den Ausrichter bereitgestellt:1 Zeitnahme-Einheit1 Tisch (o. ä.) zur Ablage von: 2 PA, 2 Atemanschlüssen4 gefüllte Schaummittelbehälter á 20 l Fassungsvermögen1 Leiterwand (analog den Bestimmungen des Bundeswettbewerbs JF)1 (ggf. simulierte) Kriechstrecke ca. 1 Meter mal 1 Meter mal 2 Meter (B x H x L); mit materialschonendem Untergrund 2 Zielbehälter zur Aufnahme von je 2 Medizinbällen (z. B. Gitterboxen, Maurerkübel, o. ä.). Die Öffnung sollte ca. 1 m2 groß sein. 4 Medizinbälle mit je 5 kg GewichtFür die Durchführung des Moduls wird eine Übungsfläche von ca. 5 mal 30 Metern benötigt. Der Aufbau der Übungsfläche orientiert sich an untenstehendem beispielhaft dargestelltem Aufbau. Örtliche Abweichungen bei Leistungsvergleichen sind zulässig - maßgeblich ist, dass für alle Teilnehmerinnen / Teilnehmer an derselben Veranstaltung die gleichen Bedingungen gelten. Das bedeutet, dass wenn bei einem Leistungsvergleich mehrere Übungsflächen parallel betrieben werden, an allen dieser Übungsflächen gleiche Bedingungen herrschen, insbesondere Geländesteigungen und Abstände zwischen Übungsobjekten müssen dann gleich sein. Der Abstand der Wurflinie zur Vorderkante des Zielbehälters beträgt in jedem Fall 5 m.Bild: Aufbau der ÜbungsflächeFür die Übung ist eine Maximaldauer von 3:40 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt. In die Übung ist ein Zeittakt integriert.Der Zeittakt wird, sobald die Atemschutzgeräte ordnungsgemäß angelegt wurden, mit angeschlossenen Lungenautomaten durchgeführt. Die startenden Mitglieder müssen die Atemschutzgeräte im markierten Anlegebereich anlegen.Die Gesamtzeit beginnt mit Betreten des Anlegebereichs durch den Atemschutztrupp und endet durch Melden des Übungsendes durch die Atemschutzüberwachung. Der integrierte Zeittakt startet und endet mit dem Überschreiten der Grundlinie durch den Atemschutztrupp.Die Zeitnahme-Einheit wird durch die Atemschutzüberwachung betätigt.Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter:2 Kameradinnen / KameradenAuszuführende TätigkeitenDie Mitglieder stellen sich außerhalb der Übungsfläche auf. Mit Betreten des Anlegebereichs beginnt die Gesamtzeit zu laufen. Der Atemschutztrupp rüstet sich entsprechend aus und führt eine ordnungsgemäße Einsatz-Kurzprüfung durch. Nach dem Anlegen des Atemschutzgerätes wird der Atemschutztrupp registriert, um dann die Belastungsübung durchführen zu können.Mit dem Überschreiten der Grundlinie durch den vorgehenden Atemschutztrupp betätigt die Atemschutzüberwachung die Zeitnahme-Einheit.Vor dem Übungsende meldet sich der Atemschutztrupp ordnungsgemäß bei der Atemschutzüberwachung ab. Die Atemschutzüberwachung meldet im Anschluss das Modul als beendet.Die Atemschutzüberwachungstartet den Zeittakt "Belastungsübung" durch Betätigen der Zeitnahme-Einheitregistriert den Atemschutztrupp vor Beginn der Belastungsübungdokumentiert entsprechend FwDV bei Zielerreichung (Kraftkoordinationswurf)beendet den Zeittakt nach Überschreiten der Grundlinie durch den Trupp durch Betätigen der Zeitnahme-Einheitschließt die Dokumentation nach Rückkehr abmeldet das Modul als beendet bei den Wertungsrichterinnen / WertungsrichternDer Atemschutztruppführt eine Kurzprüfung am Pressluftatmer durchlegt Atemanschluss und Pressluftatmer anmeldet sich bei der Atemschutzüberwachung anAbsolviert die Belastungsübung (wie beschrieben):Aufnahme von 2 Kanistern je Truppmitglied, Überwinden der Leiterwand (Kanister seitlich der Wand abstellbar) beim Überwinden des Hindernisses "Sprossenwand" ist im Sinne der UVV darauf zu achten, dass ständig mindestens ein Fuß jedes Teilnehmers Kontakt zu einer Sprosse, oder dem Boden hat. Durchkriechen der Engstelle, Meldung bei der Überwachung bei Erreichen der Wurfstelle (markiert durch Wurflinie), Kraftkoordinationswerfen (je Mitglied zwei Wurf), Rückweg in umgekehrter Reihenfolge; mit Ausnahme des Überwindens der Leiterwand sind die Kanister (Last) zwischen Grundlinie und Wurflinie mitzuführen.Abmeldung bei der Atemschutzüberwachung nach Überschreiten der GrundlinieBewertungDas Modul wird von den Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:Kurzprüfung der Pressluftatmer20 %Anlegen Atemanschluss und Pressluftatmer10 %Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)10 %Meldungen Trupp an Atemschutzüberwachung (Start, Zielerreichung, Rückkehr)10 %Belastungsübung20 %Kraftkoordinationswerfen (3 von 4 Bällen müssen im Ziel sein)20 %Zeitnahme-Einheit zu spät / zu früh betätigt (dem Zeittakt werden je 20 Sek. hinzugerechnet)10 %Gesamtübung nicht erfüllt wegen Zeitüberschreitung100 %5.5 Modul "Sprechfunk"AuftragDie Ortsfeuerwehr ist im Rahmen der nachbarschaftlichen Löschhilfe zu einem Einsatz im Nachbarkreis alarmiert worden. Die Sprechfunkerin / der Sprechfunker muss im Rahmen dieses Einsatzes eine den aktuell gültigen Dienstvorschriften entsprechende Nachricht ihrer Leitstelle entgegen nehmen, eine Standortbestimmung vornehmen, sich bei der Leitstelle des Nachbarkreises über eine abweichende Rufgruppe anmelden und die Ankunft im Bereitstellungsraum bei der Einsatzleitung melden.ZielDas Modul soll die Sprechfunkgeräteausbildung im Bereich Digitalfunk am Standort unterstützen. In insgesamt 6 gestellten Aufgaben soll neben der technischen Handhabung des Sprechfunkgeräts, wie Rufgruppenwechsel und Umschaltung TMO / DMO, auch das nach geltenden Vorschriften korrekte Absetzen und Empfangen von Nachrichten über Sprechfunk abgefragt werden.VoraussetzungenFür die Durchführung wird eine Person benötigt:Sprechfunkerin / SprechfunkerDie Person hat den erforderlichen Ausbildungsstand für eine Sprechfunkberechtigung.RahmenbedingungenFolgende aufgeführten Gegenstände sind durch die teilnehmende Einheit mitzubringen:1 HRT für die Übende / den ÜbendenDie nachfolgend aufgeführten Aufgaben / Gegenstände werden durch den Ausrichter bearbeitet bzw. bereitgestellt:Bereitstellung und Zustimmung der zuständigen Leitstelle des ausrichtenden Landkreises zur Nutzung von zwei TMO-Rufgruppen und einer DMO-Rufgruppe3 HRT für die Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter (Rufgruppe A, B und DMO)1 Karte nach UTM, Maßstab 1 : 50 0001 Planzeigerausreichend Schreibblöcke und Bleistift / Kugelschreiber zum Notieren der Informationen durch die / den Übenden (Dienstbehelfe)Für die Durchführung des Moduls werden mindestens zwei benachbarte, geschlossene Übungsräume benötigt, die ausreichend Ruhe und Licht zur Durchführung des Moduls ermöglichen.Es wird eine Maximaldauer von 7 Minuten festgelegt. Bei Überschreiten der Maximaldauer gilt das Modul als nicht erfüllt.Das Modul beginnt mit dem Entgegennehmen der ersten Nachricht (Aufgabe 1) und endet mit dem Quittieren der letzten Nachricht (Aufgabe 6) durch die Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter. Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter:3 Kameradinnen / KameradenAuszuführende TätigkeitenIn insgesamt 6 Übungen muss die Sprechfunkerin / der Sprechfunker dieses Modul abarbeiten. Hierbei ist sich entsprechend der geltenden Vorschriften des Sprechfunkbetriebs zu verhalten.Aufgabe 1:Entgegennehmen einer Nachricht der eigenen Leitstelle im TMO-Modus, Rufgruppe "A"Aufgabe 2:KoordinatenbestimmungAufgabe 3:Rufgruppenwechsel innerhalb des TMO-Modus von Rufgruppe "A" auf Rufgruppe "B"Aufgabe 4:Absetzen einer Nachricht an die Leitstelle des Nachbarkreises im TMO-Modus in Rufgruppe "B" Aufgabe 5:Wechsel vom TMO-Modus hin zu einer benannten Rufgruppe im DMO-ModusAufgabe 6:Mitteilung der Einsatzbereitschaft im Bereitstellungsraum der Einsatzleitung im DMO-ModusBewertungDas Modul wird von den Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:Entgegennehmen der Nachricht im TMO-Modus10 %Bestimmen der Koordinate20 %Rufgruppenwechsel innerhalb TMO-Modus25 %Absetzen einer Nachricht im TMO-Modus10 %Modulwechsel von TMO auf DMO25 %Absetzen einer Lagemeldung10 %Gesamtübung nicht erfüllt wegen Zeitüberschreitung100 %5.6 Modul "Leitereinsatz"Auftrag:Amtshilfe für Polizei: Erkundung in einer Wohnung, Wohnungstür verschlossen; Einstieg durch ein offenes Fenster im 1. OG.; Ergebnis der Erkundung: Kleinkind im Badezimmer hinter verschlossener Badezimmertür; Nachforderung der für die Menschenrettung erforderlichen Einsatzmittel über Einsatzstellenfunk (HRT oder 2m); nachgeforderte Einsatzmittel über Feuerwehrleine heraufziehen.ZielMit der Durchführung der Übung soll der klassische Leitereinsatz gemäß der FwDV 1 und 10 ausgeführt werden.VoraussetzungenDie Übung wird als taktische Einheit "Staffel" durchgeführt:Einheitsführerin / EinheitsführerMaschinistin / MaschinistAngriffstruppWassertruppEinsatzkräfte, die Leiter steigen, verwenden den Feuerwehrhaltegurt als Erweiterung der PSAbei mechanischen Arbeiten, wie dem Aufbrechen einer Tür, ist die PSA um einen Gesichtsschutz zu erweiternbeim Besteigen von Leitern ist die PSA um einen Feuerwehrhaltegurt zu erweiternDie Maschinistin / der Maschinist ist am Tage des Leistungsvergleichs im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis.Das eingesetzte Feuerwehrfahrzeug muss mindestens Normbeladung mitführen. Aus dem Fahrzeug heraus sind für die Abarbeitung des Einsatzes erforderlich:Leiter nach DIN EN 1147FeuerwehrleineBrechwerkzeugSanitätsgerät (z. B. Feuerwehr-Verbandkasten)FunkgeräteRahmenbedingungenDas nachfolgend aufgeführte Anleiterobjekt wird durch den Ausrichter gestellt:Bodenhöhe: 2,50 MeterFenstergröße: 0,90 Meter breit x 1,20 Meter hochBrüstungshöhe: 1,00 Meterz. B.: festes Objekt oder Schnellbaugerüst mit zusätzlicher Abstiegsmöglichkeit (gemäß FUK-Vorgabe)Für die Durchführung der Übung wird ein ungefährer Platzbedarf von mindestens 20 mal 10 Metern festgelegt.Die maximale Übungsdauer darf 4:30 Minuten nicht überschreiten.Die Gesamtzeitnahme der Übung startet mit dem Befehl "vor!" der Einheitsführerin / des Einheitsführers an den Angriffstrupp und endet, wenn die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände vollständig durchs Fenster hineingezogen wurden.Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter:3 Kameradinnen / KameradenAuszuführende Tätigkeiten:Die taktische Einheit erhält die Lage und den Auftrag zur Erkundung außerhalb der Übungsfläche durch die Modulleiterin / dem Modulleiter und fährt in die Übungsfläche ein.Entnehmen der Steckleiter vom Einsatzfahrzeug.Vornahme, Aufstellen und Besteigen der tragbaren Leiter.Erkunden.Lagemeldung und Nachforderung über Funk.Einsatzbefehl an den Wassertrupp.Einbinden und Hochziehen mit Feuerwehrleine.Tätigkeiten:Einheitsführerin / EinheitsführerDie Einheitsführerin / der Einheitsführer erhält von der Modulleiterin / dem Modulleiter die Lage und den Auftrag. Nach der Wiederholung der Lage und des Auftrages durch die Einheitsführerin / den Einheitsführer fährt die Einheit in die Übungsfläche ein.Die Einheitsführerin / der Einheitsführer lässt die Staffel hinter dem Fahrzeug antreten, teilt der Einheit die Lage mit und erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle.Die Einheitsführerin / der Einheitsführer nimmt die Lagemeldung und Nachforderung über Einsatzstellenfunk entgegen und erteilt die erforderlichen Einsatzbefehle.Maschinistin / MaschinistDie Maschinistin / der Maschinist fährt das Fahrzeug in die Übungsfläche ein, sichert unverzüglich die Einsatzstelle ab.Nach dem Einsatzbefehl der Einheitsführerin / des Einheitsführers unterstützt die Maschinistin /der Maschinist bei der Entnahme der tragbaren Leiter und der Geräte.AngriffstruppDer Angriffstrupp wiederholt den Einsatzbefehl der Einheitsführerin / des Einheitsführers.Gemäß FwDV 10 nimmt der Angriffstrupp die tragbare Leiter vor und steigt auf. Dabei ist die PSA um einen Feuerwehrhaltegurt zu erweitern.Der Angriffstrupp gibt eine Lagemeldung und fordert erforderliche Einsatzmittel über Einsatzstellenfunk nach.Der Angriffstrupp zieht die angeforderten Einsatzmittel mittels Feuerwehrleine nach oben In Vorbereitung auf den Einsatz eines Brechwerkzeuges rüstet sich der Angriffstrupp mit Gesichtsschutz aus.WassertruppDer Wassertrupp unterstützt bei der Vornahme der tragbaren Leiter gemäß FwDV 10.Der Wassertrupp wiederholt den Einsatzbefehl der Einheitsführerin / des EinheitsführersDer Wassertrupp stellt die erforderlichen Einsatzmittel an der tragbaren Leiter bereit, bindet sie mittels Feuerwehrleine gemäß FwDV 1 ein und führt diese beim Hochziehen.BewertungDas Modul wird von den Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern beurteilt. Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Beurteilungen fließen prozentual in die Gesamtbewertung ein.Folgende Kriterien werden in entsprechender Bewertung gewichtet:Einheitsführerin / Einheitsführer:Lage erkannt10 %Lage der Einheit korrekt mitgeteilt, fehlende Ausrüstung20 %Einsatzbefehl "Angriffstrupp"30 %Entgegennahme und Bestätigung der Rückmeldung10 %Einsatzbefehl "Wassertrupp"30 %Maschinistin/ Maschinist:Absicherung der Einsatzstelle60 %Unterstützung der Trupps am Fahrzeug40 %Angriffstrupp:Korrekte Befehlswiedergabe10 %Vornahme der tragbaren Leiter10 %Aufrichten der tragbaren Leiter30 %Auf- und Einsteigen25 %Lagemeldung und Einsatzmittelnachforderung15 %Feuerwehrleine abwerfen / hochziehen10 %Wassertrupp:Unterstützung Angriffstrupp bei Vornahme20 %Unterstützung Angriffstrupp beim Aufrichten30 %Korrekte Befehlswiedergabe15 %Einbinden und Führen der Einsatzmittel35 %Gesamtübung nicht erfüllt wegen Zeitüberschreitung100 %Gewichtung für ModulergebnisStaffel20 %Einheitsführerin / Einheitsführer15 %Maschinistin / Maschinist35 %Angriffstrupp30 %WassertruppRed. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 2 des RdErl. vom 4. März 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 214)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.