FE-EOErl · Niedersachsen

Entgeltordnung des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven für Fischereierlaubnisse zum Fischfang in der Weser

Amtliche Abkürzung:
FE-EOErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Entgeltordnung des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven für Fischereierlaubnisse zum Fischfang in der Weser

Erl. d. ML v. 16.02.2026 - 102.3-65220-5(2) -

Vom 16. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 106)

- VORIS 79300 -

- Im Einvernehmen mit dem MF -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Fischereirecht des Landes Niedersachsen an der Unterweser1
Entgelt für den Fischereierlaubnisschein2
Schlussbestimmungen3
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 3 des Erl. vom 16. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 106)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.