Entgeltordnung des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven für Fischereierlaubnisse zum Fischfang in der Weser
- Amtliche Abkürzung:
- FE-EOErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2026
Entgeltordnung des Staatlichen Fischereiamtes Bremerhaven für Fischereierlaubnisse zum Fischfang in der Weser
Erl. d. ML v. 16.02.2026 - 102.3-65220-5(2) -
Vom 16. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 106)
- VORIS 79300 -
- Im Einvernehmen mit dem MF -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Fischereirecht des Landes Niedersachsen an der Unterweser | 1 |
| Entgelt für den Fischereierlaubnisschein | 2 |
| Schlussbestimmungen | 3 |
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 3 des Erl. vom 16. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 106)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.