EKM-AV · Niedersachsen

Verwendung von Elektronischen Kostenmarken (EKM)

Amtliche Abkürzung:
EKM-AV
Ausfertigungsdatum:
01.07.2020
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verwendung von Elektronischen Kostenmarken (EKM)

AV d. MJ vom 11.6.2020 (5250 - 104. 26)

Vom 11. Juni 2020 (Nds. Rpfl. S. 228, 411)

- VORIS 35200 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zulässigkeit der Verwendung1
Erwerb2
Verwendung3
Entwertung4
Werterstattung5
Verhütung missbräuchlicher Verwendung6
Überwachung der Kostenmarkenverwendung7
Inkrafttreten8
Quittung Elektronische KostenmarkeAnlage 1
Quittung Elektronische KostenmarkeAnlage 2
Ausdruck aus dem Justizportal zum Verfahren der Elektronischen Kostenmarke
Entwertung einer Elektronischen Kostenmarke
Anlage 3

Anlage 1 EKM-AV - Quittung Elektronische Kostenmarke

Anlage als pdf

Anlage 2 EKM-AV - Quittung Elektronische Kostenmarke

Anlage als pdf

Anlage 3 EKM-AV - Ausdruck aus dem Justizportal zum Verfahren der Elektronischen KostenmarkeEntwertung einer Elektronischen Kostenmarke

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.